Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Mietkaution in Raten zahlen
Berlin. Die typische Mietkaution ist die sogenannte Barkaution. Hier erhält der Vermieter das vereinbarte Geld bar oder auf sein Konto überwiesen. Für diese Form der Mietsicherheit kann eine Zahlung in Raten vereinbart werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Details dazu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragraf 551 Absatz 2) festgeschrieben. Danach kann die Geldsumme in drei gleiche monatliche Zahlungen gesplittet werden. Die erste Rate ist nicht bei Vertragsabschluss, sondern bei Mietbeginn fällig. Die beiden weiteren müssen zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen geleistet werden. Gerät ein Mieter mit der Kautionszahlung in Höhe eines Betrags von zwei Monatsmieten in Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. (dpa)