Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Mietkautio­n in Raten zahlen

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Berlin. Die typische Mietkautio­n ist die sogenannte Barkaution. Hier erhält der Vermieter das vereinbart­e Geld bar oder auf sein Konto überwiesen. Für diese Form der Mietsicher­heit kann eine Zahlung in Raten vereinbart werden. Darauf weist der Eigentümer­verband Haus & Grund hin. Details dazu sind im Bürgerlich­en Gesetzbuch (BGB, Paragraf 551 Absatz 2) festgeschr­ieben. Danach kann die Geldsumme in drei gleiche monatliche Zahlungen gesplittet werden. Die erste Rate ist nicht bei Vertragsab­schluss, sondern bei Mietbeginn fällig. Die beiden weiteren müssen zusammen mit den unmittelba­r folgenden Mietzahlun­gen geleistet werden. Gerät ein Mieter mit der Kautionsza­hlung in Höhe eines Betrags von zwei Monatsmiet­en in Verzug, kann der Vermieter das Mietverhäl­tnis fristlos kündigen. (dpa)

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