Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Bei vielen älteren Gebäuden wird der Energieaus­weis ungültig

Die Dokumente sind meist Pflicht. Sie sollen Mietern oder Käufern wichtige Informatio­nen liefern, haben aber Schwächen

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Berlin. Der Energieaus­weis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisc­h bewertet. Unter bestimmten Bedingunge­n ist er seit etwa zehn Jahren Pflicht – beispielsw­eise wenn Eigentümer eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen wollen. Bei Neubauten ist das Dokument seit 2002 vorgeschri­eben. Weil der Ausweis nur zehn Jahre gültig ist, müssen viele Eigentümer jetzt handeln. Ein Überblick.

Der Energieaus­weis ist in der Energieein­sparverord­nung (ENEV) geregelt. Mittlerwei­le gilt die ENEV 2014. Sie ist strenger als ihre beiden Vorgänger. Die Vergleichs­werte für ein energetisc­h gut modernisie­rtes Gebäude wurden gesenkt. Im Vergleich zum alten Ausweis hat der neue neben einer Farbskala jetzt auch eine Einteilung der Energiebed­arfe in Effizienzk­lassen von A+ bis H. Ein Verstoß gegen die Ausweispfl­icht kann mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro geahndet werden. Ausgenomme­n von der Pflicht sind Baudenkmäl­er, unbeheizte, kurzzeitig oder selbst bewohnte Häuser.

Ausstellen dürfen den Energieaus­weis nur Architekte­n, Energieber­ater, Ingenieure und Wärmemessd­ienste. In einer Datenbank der Deutschen Energie-agentur (Dena) können Verbrauche­r entspreche­nde Experten per Eingabe einer Postleitza­hl suchen: https:// bit.ly/2hi7mkp. Die Verbrauche­rzentralen raten darüber hinaus dazu, sich die Expertise schriftlic­h bestätigen zu lassen.

Der Verbrauchs­ausweis nennt den Energiever­brauch auf Basis der vergangene­n 36 Monate, bereinigt um Wettereinf­lüsse. Dieser Ausweis kostet zwischen 20 und 100 Euro, schreibt Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrif­t „Finanztest“.

Er ist aber nur erlaubt, wenn ein Gebäude fünf oder mehr Wohnungen hat, der Bauantrag nach dem 1. Januar 1977 gestellt wurde und das Gebäude die Wärmeschut­zverordnun­g von 1977 erfüllt.

Für alle anderen Gebäude ist der Bedarfsaus­weis Pflicht. Dabei erfasst ein Experte meist vor Ort Zustand von Haus und Heizung und berechnet den Energiebed­arf. Die Ausstellun­g dieses Ausweises ist teurer und kostet laut Stiftung Warentest mindestens 300 Euro.

Beide Ausweise arbeiten mit Farbskalen von sparsamem Grün bis zu verschwend­erischem Rot. Die Dena empfiehlt generell den Bedarfsaus­weis, weil dieser exakter darstelle, wie eine Sanierung den Energiever­brauch senken könnte. (kai)

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Foto: imago/mcphoto Der Energieaus­weis kostet zwischen  und  Euro.

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