Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Zuerst besser ein Probetraining
Ich wollte etwas für meine Gesundheit tun, ging ich in ein Fitnessstudio in meiner Nähe und meldete mich an. Nach zehn Tagen musste ich feststellen, dass mir diese Art des Trainings nicht liegt. Als ich den Vertrag im Studio rückgängig machen wollte, sagte man mir, dass ich nicht rauskäme. Mein Vertrag würde zwei Jahre laufen. Das müsste ich einhalten. Stimmt das wirklich? Es antwortet Ralf Reichertz, Verbraucherzentrale Thüringen.
Viele Verbraucher sind der Ansicht, dass jeder Vertrag binnen 14 Tagen rückgängig gemacht werden könne. Das stimmt aber nicht. Die meisten Verträge, die man schließt, sind bindend. Für Vertragsschlüsse in bestimmten Situationen hat der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht eingeführt. Wer im Internet oder am Telefon einen Vertrag abschließt, hat in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrechts. Dies gilt auch für die sogenannten Haustürgeschäfte. Diese Voraussetzungen sind aber bei Ihnen nicht gegeben. Ein Widerrufsrecht hätte sich ergeben, wenn Sie in einer Fußgängerzone angesprochen worden wären und man ihnen in dem Gespräch mitgeteilt hätte, dass Sie ein Vertrag zu Topkonditionen im Studio abschließen könnten.
Besuchen Sie dann umgehend das Studio, und schließen dann einen Vertrag ab, können Sie diesen binnen 14 Tagen rückgängig machen, obwohl der Abschluss im Studio war. Diese Ausnahmen treffen allerdings nicht auf Ihren Vertrag zu. Auch wird man nicht davon ausgehen können, dass die Laufzeit des Vertrages zu lange ist.
Es gab zwar vereinzelt Gerichtsentscheidungen, die eine Laufzeit von mehr als sechs Monaten als unzulässig ansah. Allerdings muss man davon ausgehen, dass der Bundesgerichtshof eine Laufzeit von zwei Jahren für zulässig ansieht.
Ich kann allen, die überlegen einen Vertrag mit einem Fitnessstudio zu schließen, nur raten eine Probezeit oder ein Probetraining zu vereinbaren. Die meisten Studios lassen dies zu.