Thüringische Landeszeitung (Jena)
Im Staatswald keine Hundeauslauffläche
Leinenzwang soll im Landesforst weiterhin ganzjährig gelten – Brandenburg geht neue Wege
ERFURT. Im Thüringer Staatswald wird es weiterhin keine offiziell ausgewiesene Auslauffläche für Hunde geben. Das hat ein Sprecher der Landesforstanstalt auf Nachfrage mitgeteilt.
Nach wie vor gelte im Freistaat ganzjährig zum Schutz des Wildes Leinenzwang. Nicht alle Hundebesitzer halten sich aber daran: „Trotz der klaren Rechtslage finden wir immer wieder Tierkadaver, die offensichtlich von Hunden gewildert wurden“, sagt der Sprecher. Selbst die „Wolfslobby“müsse vermeintliche Wolfsrisse oft schnell auf wildernde Hunde zurückführen. „Speziell im Winter ist die Regelung pro Leinenzwang für Hunde im Wald ein Segen für die dann notleidenden Wildtiere“, ergänzt der Sprecher der Landesforstanstalt, die mit 200 000 Hektar größter Waldeigentümer im Freistaat ist.
Im Bundesland Brandenburg war vergangene Woche erstmals in einem Waldstück – eine frühere militärische Liegenschaft – die Möglichkeit geschaffen worden, Hunde frei laufen zu lassen. Dafür steht jetzt ein 15000 Quadratmeter großes und eingezäuntes Areal im Stadtwald von Fürstenwalde zur Verfügung. Mit diesem Modellprojekt will das Land neue Wege gehen.