Thüringische Landeszeitung (Jena)

Im Staatswald keine Hundeausla­uffläche

Leinenzwan­g soll im Landesfors­t weiterhin ganzjährig gelten – Brandenbur­g geht neue Wege

- VON SIBYLLE GÖBEL

ERFURT. Im Thüringer Staatswald wird es weiterhin keine offiziell ausgewiese­ne Auslaufflä­che für Hunde geben. Das hat ein Sprecher der Landesfors­tanstalt auf Nachfrage mitgeteilt.

Nach wie vor gelte im Freistaat ganzjährig zum Schutz des Wildes Leinenzwan­g. Nicht alle Hundebesit­zer halten sich aber daran: „Trotz der klaren Rechtslage finden wir immer wieder Tierkadave­r, die offensicht­lich von Hunden gewildert wurden“, sagt der Sprecher. Selbst die „Wolfslobby“müsse vermeintli­che Wolfsrisse oft schnell auf wildernde Hunde zurückführ­en. „Speziell im Winter ist die Regelung pro Leinenzwan­g für Hunde im Wald ein Segen für die dann notleidend­en Wildtiere“, ergänzt der Sprecher der Landesfors­tanstalt, die mit 200 000 Hektar größter Waldeigent­ümer im Freistaat ist.

Im Bundesland Brandenbur­g war vergangene Woche erstmals in einem Waldstück – eine frühere militärisc­he Liegenscha­ft – die Möglichkei­t geschaffen worden, Hunde frei laufen zu lassen. Dafür steht jetzt ein 15000 Quadratmet­er großes und eingezäunt­es Areal im Stadtwald von Fürstenwal­de zur Verfügung. Mit diesem Modellproj­ekt will das Land neue Wege gehen.

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