Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Gesetz macht Spielhalle­n zu schaffen

Thüringen will mit neuen Regeln Zahl dieser Betriebe reduzieren – Vielerorts gibt es keine Konzession­en

-

Ein neues Gesetz trifft Betreiber von Spielhalle­n in Thüringen hart: 67 Betriebe haben vergangene­s Jahr ihre Konzession verloren. Am stärksten betroffen ist Gera, wo von 28 erfassten Spielhalle­n Ende 2016 ein Jahr später nur noch sieben mit einer regulären Erlaubnis des Landes übrig geblieben sind. Das geht aus Zahlen des Wirtschaft­sministeri­ums hervor. Landesweit sank die Zahl der Konzession­en von 415 im Jahr 2016 auf 348 ein Jahr später. Grund für den Rückgang sind neue Regeln, die im Thüringer Spiel hallen gesetz festgelegt sind. Das Land setzte damit im Jahr 2012 Vorgaben des Glücksspie­l länder staats vertrags um, auf die sich die Bundesländ­er zuvor geeinigt hatten. Eine Übergangsf­rist für bestehende Spielhalle­n lief im Sommer 2017 aus. Laut Wirtschaft­sministeri­um war das Ziel der Länder vereinbaru­ng in erster Linie die Suchtpräve­ntion, „die nicht zuletzt durch eine Reduzierun­g des gewerblich­en Glücksspie­langebots erreicht werden soll“. In Erfurt hat fast die Hälfte der Spielhalle­n ihre Erlaubnis vom Land verloren – 21 von 38 Betrieben gingen leer aus, in Weimar bekamen sechs von elf Spielhalle­n keine neue Konzession, in Eisenach drei von neun, und in Jena ist eine von zwei Spielhalle­n betroffen. Nur in Suhl können alle neun Glücksspie­lbetriebe weiter machen.

Nach Angaben des Wirtschaft­sministeri­ums will eine Reihe von Spielhalle­nbetreiber­n ihre Ablehnungs­bescheide nicht akzeptiere­n. Sie legten bei den Gewerbeämt­ern Widerspruc­h ein. Demnach sprachen einige Verwaltung­sgerichte Duldungsve­rfügungen aus. Somit bleibt noch unklar, welche Betriebe vielleicht doch weitermach­en können. In Thüringen muss es zwischen zwei Spielhalle­n mindestens 500 Meter Abstand geben – Luftlinie. Außerdem dürfen sich in unmittelba­rer Nähe einer Spielhalle keine Suchthilfe­stellen oder Einrichtun­gen befinden, die vorwiegend von Kindern und Jugendlich­en besucht werden. Auch Mehrfachko­nzessionen sind im Freistaat verboten.

Das Thüringer Sozialmini­sterium geht von 11 000 pathologis­chen und problemati­schen Glücksspie­lern aus. Es bezieht sich auf die Untersuchu­ng zu Glücksspie­lverhalten und -sucht in Deutschlan­d der Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung von 2015. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany