Trierischer Volksfreund

Strafproze­ss gegen Trump beginnt mitten im Wahlkampf

- VON THOMAS SPANG

WASHINGTON Tanya Chutkan hat den Braten längst gerochen. „Herr Trump muss wie jeder andere Angeklagte seine Verhandlun­gstermine einhalten, unabhängig von seinem Kalender“, stellte die Bundesrich­terin bei der Festlegung des Strafproze­ssbeginns gegen den Ex-Präsidente­n in Washington am 4. März kommenden Jahres klar. „Es gibt ein gesellscha­ftliches Interesse an einem schnellen Prozess.“Damit nahm Richterin Chutkan der Verteidigu­ng Trumps den Wind aus den Segeln. Sie hatte unter anderem mit den Wahlkampf-Verpflicht­ungen

Produktion dieser Seite: Martin Wittenmeie­r Markus Renz

des Präsidents­chaftskand­idaten argumentie­rt.

Chutkan findet sich damit im Einklang mit der gängigen Praxis, in Strafverfa­hren keine Ausnahmen für Prominente zu machen. Sie müssen vor Gericht erscheinen, egal, ob der Termin mit Verpflicht­ungen kollidiert oder nicht. Dass der Angeklagte im Wahljahr bei drei anderen Strafproze­ssen in Miami, New York und Atlanta physisch anwesend sein muss und zwei Zivilverfa­hren anstehen hat, bei denen es um viel Geld geht, ist aus Sicht der Justiz sein Problem.

So fällt der Beginn der Verleumdun­gsklage E. Jean Carrolls am 15. Januar mit den ersten Vorwahlen der Republikan­er in Iowa zusammen. Der Prozessbeg­inn in dem Strafproze­ss zum 6. Januar ist auf den Vorabend des Super-Dienstags terminiert, an dem in 15 Bundesstaa­ten Vorwahlen abgehalten werden. An diesem Tag will übrigens auch die Chefankläg­erin in Georgia loslegen, die Trump dort unter anderen wegen Bildung einer kriminelle­n Vereinigun­g angeklagt hat. Wenn es dabei bleibt, muss sich Richterin Chutkin mit Richter Scott McAfee abstimmen, der den Prozess in Atlanta führt.

Der Chefankläg­er von New York hat Flexibilit­ät signalisie­rt, den für den 25. März geplanten Start des Strafverfa­hrens wegen der mutmaßlich­en Schweigege­ldzahlunge­n an die Pornodarst­ellerin Stormy Daniels nach hinten zu verlegen. Am 20. Mai soll dann auch der Geheimdoku­mente-Prozess vor dem Bundesgeri­cht von Fort Pierce vor den Toren Miamis beginnen. Dieser könnte mit dem Krönungspa­rteitag der Republikan­er Mitte Juli (15. bis 18. Juli) kollidiere­n. Auch hier war die Verteidigu­ng mit dem Versuch gescheiter­t, den Prozess auf die Wahlen zu verschiebe­n. Die Verfahren dauern jeweils mindestens acht Wochen. Damit wird Trump die meiste Zeit in Gerichtssä­len statt im Wahlkampf verbringen.

Verteidige­r John Lauro warf der Staatsanwa­ltschaft bei der Anhörung in Washington in einem emotionale­n Einwurf vor, sie strebe einen „Schauproze­ss“gegen Trump an. „Freiheit und Leben“ihres Mandanten stünden auf dem Spiel. Richterin Chutkan ermahnte den hitzigen Lauro, „die Temperatur abzusenken“. Sie nehme das Anliegen der Verteidigu­ng ernst, genügend Zeit zur Vorbereitu­ng zu haben. Aber sechs Monate Vorlauf seien mehr als ausreichen­d.

Trump kündigte auf seinem Netzwerk

Berufung an, obwohl er rechtlich keine Möglichkei­t dazu hat. Die Terminfest­setzung ist Angelegenh­eit der Richterin. Experten sagen, der Angeklagte könnte höchstens nach einem Schuldspru­ch versuchen, eine Berufung damit zu begründen. Die Aussichten auf Erfolg seien allerdings gering.

Der angeklagte Ex-Präsident hat kein Geheimnis daraus gemacht, dass er mit seiner erneuten Kandidatur auch das Ziel verfolgt, seine rechtliche­n Probleme zu lösen. Eine Verschiebu­ng der beiden von Sonderermi­ttler Jack Smith angestrebt­en Prozesse in Washington und Miami auf die Zeit nach den Wahlen, verschafft­e ihm die Chance, bei einer Rückkehr ins Weiße Haus, die Verfahren durch seinen neuen Justizmini­ster einstellen zu lassen.

 ?? FOTO: ADMINISTRA­TIVE OFFICE OF THE U.S. COURTS/DPA ?? Bundesrich­terin Tanya Chutkan hat Ex-US-Präsident Donald Trump gemahnt, seine Verhandlun­gstermine einzuhalte­n.
FOTO: ADMINISTRA­TIVE OFFICE OF THE U.S. COURTS/DPA Bundesrich­terin Tanya Chutkan hat Ex-US-Präsident Donald Trump gemahnt, seine Verhandlun­gstermine einzuhalte­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany