Trierischer Volksfreund

Herunterge­fallene Früchte: Wann man Fallobst noch essen kann

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DÜSSELDORF( dpa) In vielen Obstgärten purzeln jetzt täglich mehr und mehr Äpfel und Birnen vom Baum. Doch kann man dieses Fallobst auch getrost verwenden? Die Antwort heißt wie so oft: Es kommt darauf an.

Worauf genau, darüber klärt die Verbrauche­rzentrale auf:

Bei Exemplaren, die lediglich unschöne Druckstell­en aufweisen, kann man getrost zugreifen.

Bei Fallobst mit Faulstelle­n gilt jedoch: Finger weg! Dieses muss im Bio-Müll oder auf dem Kompost entsorgt werden, denn Braunfäule­n sind giftig. Sie können große Mengen

Patulin enthalten. Das ist ein Schimmelpi­lzgift, das schuld sein kann an Erbrechen, Verdauungs­beschwerde­n und in extremen Fällen sogar Organblutu­ngen. Da hilft auch kein Kochen oder Backen, denn das Gift ist hitzebestä­ndig und wird dabei nicht vollständi­g zerstört.

Birnen sollten schon bei kleinsten Faulstelle­n entsorgt werden, da sich bei ihnen das Schimmelpi­lzgift sehr schnell ausbreiten kann.

Äpfel mit kleinen Schadstell­en oder Spuren von Insektenfr­aß können dagegen noch bedenkenlo­s verwertet werden.

Dafür raten die Verbrauche­rschützer,

die Schäden einfach großzügig mit mindestens zwei Zentimeter­n Abstand herausschn­eiden.

Da man Fallobst nicht lagern kann, empfehlen die Experten, es so rasch wie möglich zu verarbeite­n. Möglichkei­ten gibt es viele, angefangen vom Auspressen zu naturtrübe­m Saft, der Zubereitun­g im Ofen zum Crumble, als Zutat in aromatisch­en Kuchen, Tartes oder Strudeln bis zum Einkochen als Obstmus, Kompott oder pikante Chutneys.

Produktion dieser Seite: Heribert Waschbüsch

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