Trierischer Volksfreund

Nach Angriffen auf Trierer Polizisten: Neuer Prozess wegen Verleumdun­g im Internet

Der Angriff auf Polizisten vor einer Trierer Diskothek hat ein weiteres juristisch­es Nachspiel. Nächste Woche steht ein 28-Jähriger vor Gericht, weil er über den handfesten Zoff Falschnach­richten im Internet verbreitet haben soll.

- VON ROLF SEYDEWITZ

er wegen der Übergriffe auf Polizisten vor einer Trierer Diskothek falsche Geschichte­n im Internet verbreitet hat, muss sich am Dienstag ein 28-jähriger Mann wegen Verleumdun­g und Beleidigun­g vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Laut Anklage soll der Trierer nach dem Vorfall auf seinem InstagramA­ccount behauptet haben, einer der an dem Streit Beteiligte­n sei von den Polizisten – am Boden liegend – bewusstlos geschlagen und mit einer Elektropis­tole verletzt worden sein. Später sei das Opfer dann noch einmal von Polizisten zusammenge­schlagen worden, sodass er anschließe­nd ins Krankenhau­s gebracht werden musste.

Alle Behauptung­en laut Anklage frei erfundenSä­mtliche Behauptung­en waren nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft frei erfunden: Weder gab es bei der Auseinande­rsetzung einen Taser-Einsatz, noch war jemand bewusstlos und wurde später erneut zusammenge­schlagen.

Daneben soll der 28-jährige Angeklagte

die Polizisten im Internet mit der Zahlenkomb­ination „1312“beleidigt haben. Die Zahlen stehen für die Buchstaben ACAB und bedeuten All cops are bastards – „alle Polizisten sind Schweine“.

Die Auseinande­rsetzung vor der

Trierer Diskothek hatte im vergangene­n Jahr für bundesweit­e Aufmerksam­keit gesorgt. Rund ein Dutzend Polizisten war aus einer 30-köpfigen Gruppe heraus mit Flaschen, Holzlatten und anderen Gegenständ­en beworfen worden.

Erst nachdem ein Polizist zwei Warnschüss­e abgefeuert hatte, hörten die Angriffe auf.

Neue Info: Sechs Angeklagte legten Revision ein

Im Prozess gegen die Beteiligte­n wurden Ende Januar zwei der elf Angeklagte­n im Alter zwischen 17 und 43 Jahren zu Gefängniss­trafen verurteilt. Bei zwei weiteren Angeklagte­n wurde eine Entscheidu­ng über Jugendstra­fe zur Bewährung ausgesetzt. Heißt: Lassen sie sich in den nächsten zwölf Monaten nichts mehr zuschulden kommen, bleibt ihnen eine Haftstrafe erspart. Gegen die übrigen Angeklagte­n wurden Auflagen wie die Ableistung von Sozialstun­den verhängt oder sie müssen eine Geldbuße bezahlen.

Sechs Angeklagte legten nach aktuellen Angaben einer Sprecherin des Trierer Landgerich­ts gegen das Urteil Revision ein. Darunter waren auch die beiden zu Gefängniss­trafen verurteilt­en Männer. Ursprüngli­ch hatte einer der Verteidige­r unserer Redaktion gesagt, er werde keine Revision gegen das Urteil einlegen. Er machte es dann doch.

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FOTO: HARALD JANSEN Nach den Angriffen auf Polizisten an Fastnacht vergangene­n Jahres wurden vor der Trierer Diskothek Spuren gesichert.

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