Nach Angriffen auf Trierer Polizisten: Neuer Prozess wegen Verleumdung im Internet
Der Angriff auf Polizisten vor einer Trierer Diskothek hat ein weiteres juristisches Nachspiel. Nächste Woche steht ein 28-Jähriger vor Gericht, weil er über den handfesten Zoff Falschnachrichten im Internet verbreitet haben soll.
er wegen der Übergriffe auf Polizisten vor einer Trierer Diskothek falsche Geschichten im Internet verbreitet hat, muss sich am Dienstag ein 28-jähriger Mann wegen Verleumdung und Beleidigung vor dem Amtsgericht verantworten. Laut Anklage soll der Trierer nach dem Vorfall auf seinem InstagramAccount behauptet haben, einer der an dem Streit Beteiligten sei von den Polizisten – am Boden liegend – bewusstlos geschlagen und mit einer Elektropistole verletzt worden sein. Später sei das Opfer dann noch einmal von Polizisten zusammengeschlagen worden, sodass er anschließend ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Alle Behauptungen laut Anklage frei erfundenSämtliche Behauptungen waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft frei erfunden: Weder gab es bei der Auseinandersetzung einen Taser-Einsatz, noch war jemand bewusstlos und wurde später erneut zusammengeschlagen.
Daneben soll der 28-jährige Angeklagte
die Polizisten im Internet mit der Zahlenkombination „1312“beleidigt haben. Die Zahlen stehen für die Buchstaben ACAB und bedeuten All cops are bastards – „alle Polizisten sind Schweine“.
Die Auseinandersetzung vor der
Trierer Diskothek hatte im vergangenen Jahr für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt. Rund ein Dutzend Polizisten war aus einer 30-köpfigen Gruppe heraus mit Flaschen, Holzlatten und anderen Gegenständen beworfen worden.
Erst nachdem ein Polizist zwei Warnschüsse abgefeuert hatte, hörten die Angriffe auf.
Neue Info: Sechs Angeklagte legten Revision ein
Im Prozess gegen die Beteiligten wurden Ende Januar zwei der elf Angeklagten im Alter zwischen 17 und 43 Jahren zu Gefängnisstrafen verurteilt. Bei zwei weiteren Angeklagten wurde eine Entscheidung über Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Heißt: Lassen sie sich in den nächsten zwölf Monaten nichts mehr zuschulden kommen, bleibt ihnen eine Haftstrafe erspart. Gegen die übrigen Angeklagten wurden Auflagen wie die Ableistung von Sozialstunden verhängt oder sie müssen eine Geldbuße bezahlen.
Sechs Angeklagte legten nach aktuellen Angaben einer Sprecherin des Trierer Landgerichts gegen das Urteil Revision ein. Darunter waren auch die beiden zu Gefängnisstrafen verurteilten Männer. Ursprünglich hatte einer der Verteidiger unserer Redaktion gesagt, er werde keine Revision gegen das Urteil einlegen. Er machte es dann doch.