Mord an Dauner Arzt: So geht’s nach Zulassung der Anklage jetzt weiter
Die drei Tatverdächtigen im Fall des ermordeten Steffen Braun müssen sich demnächst in Trier vor Gericht verantworten. Einige Fragen sind allerdings noch offen.
Im Fall des ermordeten Arztes Steffen Braun aus der Vulkaneifel gibt es Neuigkeiten: Das Trierer Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen. Verhandlungstermine seien aber noch nicht bestimmt worden, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage unserer Redaktion.
Wenn die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen worden ist, hält auch das Gericht die Beschuldigten für hinreichend verdächtig, die Straftat begangen zu haben. Andernfalls hätte er die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.
Waren zerrüttete Familienverhältnisse das Mordmotiv? Wegen des Gewaltverbrechens an Steffen Braun hat die Trierer Staatsanwaltschaft die ehemalige Lebensgefährtin des Opfers und zwei Jugendliche angeklagt. Das Trio soll den Mediziner Ende 2022 in seiner Gerolsteiner Wohnung getötet, die Leiche anschließend in einem Waldgebiet vergraben und das Auto Brauns später in einem Waldstück angezündet haben. Das mutmaßliche Motiv des Gewaltverbrechens: zerrüttete Familienverhältnisse. In der Vergangenheit soll es häufiger zu verbalen, aber auch körperlichen Übergriffen durch Steffen Braun gekommen sein.
Der als Orthopäde im Dauner Krankenhaus arbeitende 53-Jährige galt monatelang als spurlos verschwunden, bis sein Leichnam im Juni vergangenen Jahres von einem
Wanderer in einem Wald bei Rockeskyll ( Verbandsgemeinde Gerolstein) entdeckt wurde. Die drei Tatverdächtigen wurden Anfang September festgenommen, sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Leitenden Trierer Oberstaatsanwalts Peter Fritzen hat einer der drei Beschuldigten ein Geständnis abgelegt. Um wen es sich dabei handelt, wollte Fritzen nicht sagen.
Nach den Ermittlungen der Trierer Mordkommission sollen die beiden 16-Jährigen dem Mediziner im Haus aufgelauert, ihn mit zahlreichen Schlägen attackiert und schließlich mit einer Schlinge um den Hals gewürgt haben.
Laut der Obduktion starb Steffen Braun an den Folgen der schweren Kopfverletzungen und durch Ersticken. Die 35-jährige Lebensgefährtin soll an der Planung des Gewaltverbrechens beteiligt gewesen sein, nicht jedoch an der Tat selbst.
Die Anklage ist zur Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Vorsitzender Richter ist Günther Köhler, der zuletzt den sogenannten Disco-Prozess verhandelt hat. Dabei ging es um die inzwischen über ein Jahr zurückliegenden Attacken auf Polizisten vor einer Trierer Diskothek.
Der Prozess im Fall Steffen Braun könnte noch in diesem Monat beginnen.