Kontrollen würden Konflikte entschärfen
Selbst ein hervorragend ausgebildeter Hund kann unvorhersehbar reagieren. Das wird niemand bestreiten und kann ungeahnte Folgen haben. Deshalb muss der Hundehalter jederzeit dafür garantieren, dass Situationen nicht aus dem Ruder laufen. Das kann er nur, wenn er das Tier anleint. Deshalb gilt in der Trierer Fußgängerzone, auf den Moselradwegen, am Mattheiser Weiher oder rund um die Neubaugebiete auf der Tarforster Flur: Hunde gehören an die Leine!
Um die Notwendigkeit der Leinenpflicht wissen vermutlich auch die Hundehalter, die ihre Tiere frei herumlaufen lassen. Die fühlen sich wohl ertappt, wenn sie gebeten werden, die Hunde anzuleinen. Einige Hundehalter wissen sich dann offensichtlich nicht zu helfen und reagieren in vollkommen unangemessener Weise. Beleidigungen und Drohungen sind keine Argumente. „Der tut ja nichts“ist keine Rechtfertigung.
Hilfreich wäre es gerade für diese Hundebesitzer, wenn das Ordnungsamt das geltende Recht durchsetzen würde. Schriftliche Appelle wie der der Stadtverwaltung Trier verpuffen hingegen unbeachtet. Da muss die Verwaltung schon mehr liefern. Ähnlich wie beim Befahren der Fußgängerzone zu jeder Tages- und Nachtzeit wäre nach einigen Kontrollen schnell und nachhaltig klar, welche Spielregeln gelten.
Ebenfalls hilfreich wäre es, wenn sich verantwortungsvolle Hundebesitzer zusammentun würden, um ihren Tieren den freien Auslauf zu ermöglichen. Auch in Trier gibt es Flächen, die man pachten oder kaufen kann, um dort einen Hundeauslauf einzurichten. Doch so lange niemand die Anleinpflicht kontrolliert, werden Hunde weiterhin nahezu überall frei herumlaufen. Dass dieses Verhalten unnötige Konflikte schafft und Gefahren heraufbeschwört, wird leider von einigen Hundehaltern akzeptiert.