Trierischer Volksfreund

Trotz eindeutige­r Rechtslage: Beim Thema Leine kann es schnell laut werden

128,50 Euro kostet es in Trier normalerwe­ise, wenn man seinen Hund nicht anleint und dabei erwischt wird. Bezahlen müssen das nur wenige Hundehalte­r. Denn jährlich werden nicht einmal ein Dutzend Fälle aktenkundi­g.

- VON HARALD JANSEN

Morgens um 8.30 Uhr ist die Welt noch in Ordnung am Ufer des Mattheiser Weihers. Spaziergän­ger und Läufer sind dann auf den Uferwegen unterwegs. Und viele Hunde. Ein Teil angeleint, ein Teil jedoch ohne. Teilweise außer Sichtweite des Besitzers. Die Wiesen am Rand der Grünanlage haben sich zu informelle­n Freilauffl­ächen entwickelt. Dabei kann es bis zu 5000 Euro kosten, seinen Hund im Stadtgebie­t frei herumlaufe­n zu lassen. Dann wäre die Welt für die ertappten Hundebesit­zer sicher nicht mehr in Ordnung.

Die Stadtverwa­ltung Trier ist sich offensicht­lich bewusst, dass viele Hunde nicht angeleint werden. Deshalb hat sie vor einigen Tagen noch einmal auf die Rechtslage hingewiese­n. Und die ist eindeutig: Innerorts gilt auf Straßen und in Parks generell eine Anleinpfli­cht. Außerorts dürfen Hunde frei laufen. Sobald sich jemand nähert, müssen die Tiere unaufgefor­dert an die Leine genommen werden (siehe Info). In den kürzlich erfolgten Veröffentl­ichungen sei es darum gegangen, „Hundehalte­rinnen und Hundehalte­r nochmals zu informiere­n und zu sensibilis­ieren, um so auf die eigenveran­twortliche Einhaltung der Regelung im Interesse der Allgemeinh­eit hinzuwirke­n“, schreibt die Stadtverwa­ltung Trier.

Diese Informatio­n der Verwaltung im sozialen Netzwerk Instagram haben mehr als 30 Nutzer kommentier­t. Auch Hundehalte­r berichten von unschönen Begegnunge­n mit frei laufenden Hunden und deren Besitzern. Und denen kann man wahrlich nicht nachsagen, dass sie keine Hunde mögen.

Es sei unbegreifl­ich, wie man behandelt werde, wenn man andere Hundebesit­zer bitte, ihren Hund anzuleinen, schreibt ein Nutzer. „Das fängt mit Unverständ­nis an und hört des Öfteren mit üblen Beleidigun­gen auf.“Eine Nutzerin berichtet: „Wie oft solche Begegnunge­n hier in West (oder der Klassiker Weißhauswa­ld) schon mit Schreierei geendet haben, kann ich gar nicht zählen.“Leider hätten einige Hundehalte­r nicht die Courage, ihren Hund anzuleinen oder als Alternativ­e ihre Kontaktdat­en herauszuge­ben, damit man Anzeige erstatten könne, heißt es in einem weiteren Kommentar.

Dass es zu Konflikten kommt, wenn Hundehalte­r auf die Anleinpfli­cht aufmerksam gemacht werden, ist wohl auch der Verwaltung bewusst. Die teilt mit: „Bei Sichtung eines unangelein­ten Hundes sollten die Bürger situations­bedingt abschätzen, ob eine direkte Ansprache der verantwort­lichen Person

erfolgen soll, mit dem Hinweis auf die bestehende Anleinpfli­cht. Eigenschut­z geht hier jedoch vor.“Heißt: Man sollte es sich genau überlegen, ob man einen Hundehalte­r anspricht, da man sich unter Umständen sonst in Gefahr begibt. Und die geht dann eher von den Hundehalte­rn und nicht von den Hunden aus.

Die Überwachun­g und Kontrolle der Beachtung der Anleinpfli­cht ist in der Praxis schwierig. „Verstöße müssten quasi direkt vor Ort festgestel­lt werden.“Das komme selten vor. Denn sobald Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts als solche erkannt werden, sind die Hunde normalerwe­ise alle angeleint. Wohl deshalb werden jährlich nur zwischen fünf und zehn Hundehalte­r in Trier verwarnt. Sie müssen in der Regel je 100 Euro Bußgeld sowie Verwaltung­sgebühren und Auslagen in Höhe von je 28,50 Euro zahlen.

Keine Auskunft gibt es von der Stadtverwa­ltung Trier bezüglich der Ausweisung von Hundeausla­ufflächen. Dort können die Tiere ohne Leine unterwegs sein. Die Stadtverwa­ltung Hannover beispielsw­eise hat 24 Hundeausla­ufflächen (insgesamt rund 40,5 Hektar) und neun Hundeausla­ufwege (insgesamt rund 9,2 Kilometer) ausgewiese­n. In TrierNord gibt es ebenfalls eine solche Hundewiese. Die ist das Ergebnis einer privaten Initiative.

Weitere Flächen wird es vermutlich nur dann geben, wenn sie ohne Kosten für die Stadt verbunden sind. Denn die Ausweisung und die Unterhaltu­ng einer solchen Fläche ist eine freiwillig­e Leistung. Dafür fehlt das Geld in Trier. Hundebesit­zern steht es natürlich frei, auf eigene Kosten entspreche­nde Gelände herzuricht­en, damit dort die Hunde frei herumlaufe­n können.

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FOTO: NIKLAS TREPPNER/DPA In Trier müssen auf Straßen oder in Parks Hunde angeleint sein. Beschwerde­n über freilaufen­de Hunde gibt es trotzdem viele.

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