Trotz eindeutiger Rechtslage: Beim Thema Leine kann es schnell laut werden
128,50 Euro kostet es in Trier normalerweise, wenn man seinen Hund nicht anleint und dabei erwischt wird. Bezahlen müssen das nur wenige Hundehalter. Denn jährlich werden nicht einmal ein Dutzend Fälle aktenkundig.
Morgens um 8.30 Uhr ist die Welt noch in Ordnung am Ufer des Mattheiser Weihers. Spaziergänger und Läufer sind dann auf den Uferwegen unterwegs. Und viele Hunde. Ein Teil angeleint, ein Teil jedoch ohne. Teilweise außer Sichtweite des Besitzers. Die Wiesen am Rand der Grünanlage haben sich zu informellen Freilaufflächen entwickelt. Dabei kann es bis zu 5000 Euro kosten, seinen Hund im Stadtgebiet frei herumlaufen zu lassen. Dann wäre die Welt für die ertappten Hundebesitzer sicher nicht mehr in Ordnung.
Die Stadtverwaltung Trier ist sich offensichtlich bewusst, dass viele Hunde nicht angeleint werden. Deshalb hat sie vor einigen Tagen noch einmal auf die Rechtslage hingewiesen. Und die ist eindeutig: Innerorts gilt auf Straßen und in Parks generell eine Anleinpflicht. Außerorts dürfen Hunde frei laufen. Sobald sich jemand nähert, müssen die Tiere unaufgefordert an die Leine genommen werden (siehe Info). In den kürzlich erfolgten Veröffentlichungen sei es darum gegangen, „Hundehalterinnen und Hundehalter nochmals zu informieren und zu sensibilisieren, um so auf die eigenverantwortliche Einhaltung der Regelung im Interesse der Allgemeinheit hinzuwirken“, schreibt die Stadtverwaltung Trier.
Diese Information der Verwaltung im sozialen Netzwerk Instagram haben mehr als 30 Nutzer kommentiert. Auch Hundehalter berichten von unschönen Begegnungen mit frei laufenden Hunden und deren Besitzern. Und denen kann man wahrlich nicht nachsagen, dass sie keine Hunde mögen.
Es sei unbegreiflich, wie man behandelt werde, wenn man andere Hundebesitzer bitte, ihren Hund anzuleinen, schreibt ein Nutzer. „Das fängt mit Unverständnis an und hört des Öfteren mit üblen Beleidigungen auf.“Eine Nutzerin berichtet: „Wie oft solche Begegnungen hier in West (oder der Klassiker Weißhauswald) schon mit Schreierei geendet haben, kann ich gar nicht zählen.“Leider hätten einige Hundehalter nicht die Courage, ihren Hund anzuleinen oder als Alternative ihre Kontaktdaten herauszugeben, damit man Anzeige erstatten könne, heißt es in einem weiteren Kommentar.
Dass es zu Konflikten kommt, wenn Hundehalter auf die Anleinpflicht aufmerksam gemacht werden, ist wohl auch der Verwaltung bewusst. Die teilt mit: „Bei Sichtung eines unangeleinten Hundes sollten die Bürger situationsbedingt abschätzen, ob eine direkte Ansprache der verantwortlichen Person
erfolgen soll, mit dem Hinweis auf die bestehende Anleinpflicht. Eigenschutz geht hier jedoch vor.“Heißt: Man sollte es sich genau überlegen, ob man einen Hundehalter anspricht, da man sich unter Umständen sonst in Gefahr begibt. Und die geht dann eher von den Hundehaltern und nicht von den Hunden aus.
Die Überwachung und Kontrolle der Beachtung der Anleinpflicht ist in der Praxis schwierig. „Verstöße müssten quasi direkt vor Ort festgestellt werden.“Das komme selten vor. Denn sobald Mitarbeiter des Ordnungsamts als solche erkannt werden, sind die Hunde normalerweise alle angeleint. Wohl deshalb werden jährlich nur zwischen fünf und zehn Hundehalter in Trier verwarnt. Sie müssen in der Regel je 100 Euro Bußgeld sowie Verwaltungsgebühren und Auslagen in Höhe von je 28,50 Euro zahlen.
Keine Auskunft gibt es von der Stadtverwaltung Trier bezüglich der Ausweisung von Hundeauslaufflächen. Dort können die Tiere ohne Leine unterwegs sein. Die Stadtverwaltung Hannover beispielsweise hat 24 Hundeauslaufflächen (insgesamt rund 40,5 Hektar) und neun Hundeauslaufwege (insgesamt rund 9,2 Kilometer) ausgewiesen. In TrierNord gibt es ebenfalls eine solche Hundewiese. Die ist das Ergebnis einer privaten Initiative.
Weitere Flächen wird es vermutlich nur dann geben, wenn sie ohne Kosten für die Stadt verbunden sind. Denn die Ausweisung und die Unterhaltung einer solchen Fläche ist eine freiwillige Leistung. Dafür fehlt das Geld in Trier. Hundebesitzern steht es natürlich frei, auf eigene Kosten entsprechende Gelände herzurichten, damit dort die Hunde frei herumlaufen können.