Worauf Auto- und Radfahrer ab heute achten müssen
Die Fußgängerzone wird erweitert, die Lieferzeit auf den Zeitraum 6 bis 11 Uhr begrenzt. Was ab sofort zu beachten ist und warum der Behindertenbeirat heftig protestiert.
Die komplette Neustraße und die untere Konstantinstraße sind ab sofort Teil der Fußgängerzone Trier. Die Poller rund um den Domfreihof gehen in Betrieb. Die Sperrzeit wird auf den Zeitraum 11 bis 6 Uhr ausgedehnt. Befahren werden darf das Zentrum von Trier nur noch mit kostenpflichtiger Sondergenehmigung.
Das sorgt für Diskussionen und hat auch den Behindertenbeirat der Stadt Trier aufgeschreckt. Denn eine Ausnahme für schwerst gehbehinderte Menschen ist derzeit nicht vorgesehen. Das hat Gerd Dahm, Behindertenbeauftragter der Stadt Trier, in einem Brief an Oberbürgermeister Wolfram Leibe und den Stadtrat beklagt (siehe Info). Eine Antwort steht noch aus.
Hier noch einmal die wichtigsten Regeln, die für die erweiterte Fußgängerzone und den Bereich Domfreihof ab sofort gelten:
Was bedeutet die verkürzte Lieferzeit von 6 bis 11 Uhr?
In der gesamten Fußgängerzone verkürzt sich die Lieferzeit. Von 11 bis 6 Uhr ist auch für den Lieferverkehr das Befahren und Parken grundsätzlich verboten. Im Bereich Domfreihof wird diese Regel durch die aktivierte Steuerung der Poller umgesetzt. Wer zu spät ausfahren will, muss zahlen.
Wer darf in der Fußgängerzone fahren?
GRUNDSÄTZLICH ist das Befahren einer Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen verboten. Darüber haben Innenstadtdezernent Ralf Britten und Mitarbeiter der Stadtverwaltung am Freitag auch mit Flyern informiert, die sie verteilt haben. Ausnahmen gibt es für den Lieferverkehr und Menschen mit Gehbehinderung während der Lieferzeit. Wer einen Gehbehindertenausweis hat, darf in dieser Zeit auch drei Stunden in der Fußgängerzone parken. Für Rettungsdienste und Polizei gelten keine Einschränkungen.
Anwohner mit eigenem Parkplatz dürfen diesen mit einer Ausnahmegenehmigung (60 Euro/ Jahr) jederzeit anfahren. Ausnahmegenehmigungen gibt es zudem zum Beispiel für Handwerker, Taxis, Marktbeschicker, Lieferdienste (Medikamente, frische Lebensmittel) Baustellenfahrzeuge oder Umzugsfirmen.
Ist das Bringen oder Abholen von Schülern erlaubt?
DAS Fahrverbot innerhalb der Zone gilt auch für das Bringen und Abholen von Schulkindern. In der Straße Weberbach wird eine Hol- und Bring-Zone markiert. In der Kaiserstraße empfiehlt die Stadt den Parkplatz in Höhe der Neustraße.
Wie ist die Regel für Parkplätze? Geparkt werden darf in einer Fußgängerzone
nur von Anliegern auf eigenen Parkplätzen. Öffentliche Parkplätze sind nicht erlaubt. Deshalb fallen durch die Erweiterung der Fußgängerzone einige Dutzend öffentliche und Anwohnerparkplätze weg. Ersatz dafür wird unter anderem auf dem bislang öffentlichen Parkplatz am Roten Turm (Konstantinstraße) geschaffen. Dort ist nur noch das Parken mit Anwohnerausweis erlaubt. Behindertenparkplätze wurden an den Rand der neuen Fußgängerzone verlegt.
Was gilt für Fahrradfahrer in der erweiterten Fußgängerzone?
FÜR Radfahrer gibt es unterschiedliche Vorgaben. So dürfen sie in der bisherigen Kernzone nur zwischen 19 und 11 Uhr fahren (Schritttempo). In den Rand- beziehungsweise neuen Bereichen der Fußgängerzone (Neustraße/Liebfrauenstraße/ Konstantinstraße) dürfen Radfahrer rund um die Uhr fahren. Auch hier gilt die Vorgabe: Langsam fahren, Fußgänger haben Vorrang.
Wie ist Regelung an den Pollern?
SOBALD die erste Zone des urbanen Sicherheitskonzepts im Bereich Domfreihof/Liebfrauenstraße in Betrieb ist, wird außerhalb der Lieferzeiten nur Zufahrt gewährt, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Die dafür ausgehändigte Karte oder aufgeklebte Vignette wird an der Sperre von einem Weitenbereichsleser erkannt und mit dem ebenfalls erfassten Kennzeichen verglichen. Die Poller fahren herunter. Für einmalige Einfahrten (zum Beispiel für einen Umzug) müssen das Autokennzeichen und eine Mobilnummer hinterlegt werden. Der versenkbare Poller kann dann per Anruf von diesem Handy gesteuert werden.
Wo können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden?
DIE für ein Jahr geltenden Ausnahmegenehmigungen und auch die Einzelgenehmigungen für einen Tag können bei der Stadt Trier beantragt werden. Am einfachsten geht das online. Infos dazu unter www.trier.de/poller.
Was passiert, wenn ich auf den Domfreihof gefahren bin und die Poller sind geschlossen?
IN diesem Fall gilt für alle Verkehrsteilnehmer ohne Sondererlaubnis dasselbe: Es muss eine Nummer angerufen werden, die auf der Polleranlage angegeben ist. Beim Herunterfahren der Poller wird das Kennzeichen des Fahrzeugs erfasst und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Gebühr für das unberechtigte Befahren einer Fußgängerzone beträgt 55 Euro. Für technische Störungen gibt es eine gesonderte Hotline (0651/4627770).