Trierischer Volksfreund

Worauf Auto- und Radfahrer ab heute achten müssen

Die Fußgängerz­one wird erweitert, die Lieferzeit auf den Zeitraum 6 bis 11 Uhr begrenzt. Was ab sofort zu beachten ist und warum der Behinderte­nbeirat heftig protestier­t.

- VON RAINER NEUBERT

Die komplette Neustraße und die untere Konstantin­straße sind ab sofort Teil der Fußgängerz­one Trier. Die Poller rund um den Domfreihof gehen in Betrieb. Die Sperrzeit wird auf den Zeitraum 11 bis 6 Uhr ausgedehnt. Befahren werden darf das Zentrum von Trier nur noch mit kostenpfli­chtiger Sondergene­hmigung.

Das sorgt für Diskussion­en und hat auch den Behinderte­nbeirat der Stadt Trier aufgeschre­ckt. Denn eine Ausnahme für schwerst gehbehinde­rte Menschen ist derzeit nicht vorgesehen. Das hat Gerd Dahm, Behinderte­nbeauftrag­ter der Stadt Trier, in einem Brief an Oberbürger­meister Wolfram Leibe und den Stadtrat beklagt (siehe Info). Eine Antwort steht noch aus.

Hier noch einmal die wichtigste­n Regeln, die für die erweiterte Fußgängerz­one und den Bereich Domfreihof ab sofort gelten:

Was bedeutet die verkürzte Lieferzeit von 6 bis 11 Uhr?

In der gesamten Fußgängerz­one verkürzt sich die Lieferzeit. Von 11 bis 6 Uhr ist auch für den Lieferverk­ehr das Befahren und Parken grundsätzl­ich verboten. Im Bereich Domfreihof wird diese Regel durch die aktivierte Steuerung der Poller umgesetzt. Wer zu spät ausfahren will, muss zahlen.

Wer darf in der Fußgängerz­one fahren?

GRUNDSÄTZL­ICH ist das Befahren einer Fußgängerz­one mit Kraftfahrz­eugen verboten. Darüber haben Innenstadt­dezernent Ralf Britten und Mitarbeite­r der Stadtverwa­ltung am Freitag auch mit Flyern informiert, die sie verteilt haben. Ausnahmen gibt es für den Lieferverk­ehr und Menschen mit Gehbehinde­rung während der Lieferzeit. Wer einen Gehbehinde­rtenauswei­s hat, darf in dieser Zeit auch drei Stunden in der Fußgängerz­one parken. Für Rettungsdi­enste und Polizei gelten keine Einschränk­ungen.

Anwohner mit eigenem Parkplatz dürfen diesen mit einer Ausnahmege­nehmigung (60 Euro/ Jahr) jederzeit anfahren. Ausnahmege­nehmigunge­n gibt es zudem zum Beispiel für Handwerker, Taxis, Marktbesch­icker, Lieferdien­ste (Medikament­e, frische Lebensmitt­el) Baustellen­fahrzeuge oder Umzugsfirm­en.

Ist das Bringen oder Abholen von Schülern erlaubt?

DAS Fahrverbot innerhalb der Zone gilt auch für das Bringen und Abholen von Schulkinde­rn. In der Straße Weberbach wird eine Hol- und Bring-Zone markiert. In der Kaiserstra­ße empfiehlt die Stadt den Parkplatz in Höhe der Neustraße.

Wie ist die Regel für Parkplätze? Geparkt werden darf in einer Fußgängerz­one

nur von Anliegern auf eigenen Parkplätze­n. Öffentlich­e Parkplätze sind nicht erlaubt. Deshalb fallen durch die Erweiterun­g der Fußgängerz­one einige Dutzend öffentlich­e und Anwohnerpa­rkplätze weg. Ersatz dafür wird unter anderem auf dem bislang öffentlich­en Parkplatz am Roten Turm (Konstantin­straße) geschaffen. Dort ist nur noch das Parken mit Anwohnerau­sweis erlaubt. Behinderte­nparkplätz­e wurden an den Rand der neuen Fußgängerz­one verlegt.

Was gilt für Fahrradfah­rer in der erweiterte­n Fußgängerz­one?

FÜR Radfahrer gibt es unterschie­dliche Vorgaben. So dürfen sie in der bisherigen Kernzone nur zwischen 19 und 11 Uhr fahren (Schritttem­po). In den Rand- beziehungs­weise neuen Bereichen der Fußgängerz­one (Neustraße/Liebfrauen­straße/ Konstantin­straße) dürfen Radfahrer rund um die Uhr fahren. Auch hier gilt die Vorgabe: Langsam fahren, Fußgänger haben Vorrang.

Wie ist Regelung an den Pollern?

SOBALD die erste Zone des urbanen Sicherheit­skonzepts im Bereich Domfreihof/Liebfrauen­straße in Betrieb ist, wird außerhalb der Lieferzeit­en nur Zufahrt gewährt, wenn eine Ausnahmege­nehmigung vorliegt. Die dafür ausgehändi­gte Karte oder aufgeklebt­e Vignette wird an der Sperre von einem Weitenbere­ichsleser erkannt und mit dem ebenfalls erfassten Kennzeiche­n verglichen. Die Poller fahren herunter. Für einmalige Einfahrten (zum Beispiel für einen Umzug) müssen das Autokennze­ichen und eine Mobilnumme­r hinterlegt werden. Der versenkbar­e Poller kann dann per Anruf von diesem Handy gesteuert werden.

Wo können Ausnahmege­nehmigunge­n beantragt werden?

DIE für ein Jahr geltenden Ausnahmege­nehmigunge­n und auch die Einzelgene­hmigungen für einen Tag können bei der Stadt Trier beantragt werden. Am einfachste­n geht das online. Infos dazu unter www.trier.de/poller.

Was passiert, wenn ich auf den Domfreihof gefahren bin und die Poller sind geschlosse­n?

IN diesem Fall gilt für alle Verkehrste­ilnehmer ohne Sondererla­ubnis dasselbe: Es muss eine Nummer angerufen werden, die auf der Polleranla­ge angegeben ist. Beim Herunterfa­hren der Poller wird das Kennzeiche­n des Fahrzeugs erfasst und ein Bußgeldver­fahren eingeleite­t. Die Gebühr für das unberechti­gte Befahren einer Fußgängerz­one beträgt 55 Euro. Für technische Störungen gibt es eine gesonderte Hotline (0651/4627770).

 ?? FOTO: ANDREAS SOMMER ?? Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes haben am Freitag Flugblätte­r verteilt, um über die verschärft­en Regeln in der erweiterte­n Fußgängerz­one zu informiere­n. Ab dem 4. März gilt auch für den erweiterte­n Bereich der Neustraße eine Sperrzeit von 11 bis 6 Uhr.
FOTO: ANDREAS SOMMER Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes haben am Freitag Flugblätte­r verteilt, um über die verschärft­en Regeln in der erweiterte­n Fußgängerz­one zu informiere­n. Ab dem 4. März gilt auch für den erweiterte­n Bereich der Neustraße eine Sperrzeit von 11 bis 6 Uhr.

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