Polizei stoppt betrunkenen Busfahrer
Mit Schlangenlinien und überhöhter Geschwindigkeit war ein Busfahrer am Montagmorgen bei Kell am See mit 60 Schülern an Bord unterwegs. Ein Anruf bei der Polizei sorgte schnell für ein Ende der Fahrt.
Eigentlich wollten 60 Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren am Montagmorgen aus Richtung Saarburg mit dem Bus zur Realschule plus in Kell am See fahren. Doch in der Hochwaldstraße in Kell am See endete die Fahrt abrupt mit einer Polizeikontrolle. Einer der Jugendlichen aus dem Bus hatte die Polizei darüber informiert, dass der Busfahrer in Schlangenlinie über die Fahrbahn rasen würde, erklärt die Polizei in einer Pressemeldung am Montagmittag.
Beamte stoppten den Bus und kontrollierten den Fahrer. Bei dem 44-Jährigen sei ein erheblicher Alkoholpegel
festgestellt worden, heißt es in der Erstmeldung der Polizei. Auf Nachfrage sagt Marc Fleischmann, Pressesprecher des Präsidiums, dass bei dem Mann 1,8 Promille Atemalkohol nachgewiesen worden sei. Der Führerschein des Mannes wurde laut Polizei eingezogen, und es wurde ein Strafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet. Die jugendlichen Fahrgäste sind bei der Aktion nicht verletzt worden. Rund einen Kilometer mussten sie jedoch dann auf dem Weg zum Unterricht zu Fuß zur Schule zurücklegen.
Der Fall ist nicht der erste dieser Art im Raum Saarburg/Kell am See/ Konz. Am 7. Dezember war ein mit 50 Fahrgästen – vorwiegend Schüler, die nach Saarburg wollten – besetzter Bus bei Palzem an einem Unfall beteiligt. Die Polizei hatte den Busfahrer nach dem Unfall, bei dem es nur zu einem geringfügigen Blechschaden kam, wegen der auffälligen Fahrweise kontrolliert. Bei der Kontrolle schlug laut Staatsanwaltschaft ein THC-Schnelltest an. Der Verdacht: Der Busfahrer war bekifft unterwegs. Die Staatsanwaltschaft führt deshalb ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, des Fahrens unter Einwirkung berauschender Mittel und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den Busfahrer. Der Führerschein wurde einkassiert.
Krasser war der Fall eines Busfahrers, den die Polizei im November 2018 an der Grundschule in Freudenburg
kontrolliert hat. Damals ergab der Atemalkoholtest 3,4 Promille, die folgende Blutkontrolle förderte eine Alkoholkonzentration von 2,5 Promille zutage. Der Busfahrer wurde im Mai 2019 per Strafbefehl zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem sollte der Mann 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Die Promillegrenzen für Bus- und Taxi-Fahrer sind dabei in Deutschland strenger als für andere Verkehrsteilnehmer. Wer einen Personenbeförderungsschein hat, muss laut der entsprechenden Verordnung im Dienst komplett nüchtern sein. Es gelten 0,0 Promille. Andere Fahrer dürfen mit 0,5 Promille Alkohol im Blut fahren.