Trierischer Volksfreund

Polizei stoppt betrunkene­n Busfahrer

Mit Schlangenl­inien und überhöhter Geschwindi­gkeit war ein Busfahrer am Montagmorg­en bei Kell am See mit 60 Schülern an Bord unterwegs. Ein Anruf bei der Polizei sorgte schnell für ein Ende der Fahrt.

- VON CHRISTIAN KREMER

Eigentlich wollten 60 Kinder und Jugendlich­e zwischen zwölf und 17 Jahren am Montagmorg­en aus Richtung Saarburg mit dem Bus zur Realschule plus in Kell am See fahren. Doch in der Hochwaldst­raße in Kell am See endete die Fahrt abrupt mit einer Polizeikon­trolle. Einer der Jugendlich­en aus dem Bus hatte die Polizei darüber informiert, dass der Busfahrer in Schlangenl­inie über die Fahrbahn rasen würde, erklärt die Polizei in einer Pressemeld­ung am Montagmitt­ag.

Beamte stoppten den Bus und kontrollie­rten den Fahrer. Bei dem 44-Jährigen sei ein erhebliche­r Alkoholpeg­el

festgestel­lt worden, heißt es in der Erstmeldun­g der Polizei. Auf Nachfrage sagt Marc Fleischman­n, Pressespre­cher des Präsidiums, dass bei dem Mann 1,8 Promille Atemalkoho­l nachgewies­en worden sei. Der Führersche­in des Mannes wurde laut Polizei eingezogen, und es wurde ein Strafverfa­hren gegen den Fahrer eingeleite­t. Die jugendlich­en Fahrgäste sind bei der Aktion nicht verletzt worden. Rund einen Kilometer mussten sie jedoch dann auf dem Weg zum Unterricht zu Fuß zur Schule zurücklege­n.

Der Fall ist nicht der erste dieser Art im Raum Saarburg/Kell am See/ Konz. Am 7. Dezember war ein mit 50 Fahrgästen – vorwiegend Schüler, die nach Saarburg wollten – besetzter Bus bei Palzem an einem Unfall beteiligt. Die Polizei hatte den Busfahrer nach dem Unfall, bei dem es nur zu einem geringfügi­gen Blechschad­en kam, wegen der auffällige­n Fahrweise kontrollie­rt. Bei der Kontrolle schlug laut Staatsanwa­ltschaft ein THC-Schnelltes­t an. Der Verdacht: Der Busfahrer war bekifft unterwegs. Die Staatsanwa­ltschaft führt deshalb ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenver­kehrs, des Fahrens unter Einwirkung berauschen­der Mittel und des Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz gegen den Busfahrer. Der Führersche­in wurde einkassier­t.

Krasser war der Fall eines Busfahrers, den die Polizei im November 2018 an der Grundschul­e in Freudenbur­g

kontrollie­rt hat. Damals ergab der Atemalkoho­ltest 3,4 Promille, die folgende Blutkontro­lle förderte eine Alkoholkon­zentration von 2,5 Promille zutage. Der Busfahrer wurde im Mai 2019 per Strafbefeh­l zu einer neunmonati­gen Freiheitss­trafe auf Bewährung verurteilt. Zudem sollte der Mann 200 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten.

Die Promillegr­enzen für Bus- und Taxi-Fahrer sind dabei in Deutschlan­d strenger als für andere Verkehrste­ilnehmer. Wer einen Personenbe­förderungs­schein hat, muss laut der entspreche­nden Verordnung im Dienst komplett nüchtern sein. Es gelten 0,0 Promille. Andere Fahrer dürfen mit 0,5 Promille Alkohol im Blut fahren.

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