Kündigung und Rente: Tipps für Grenzgänger
Groß ist der Info-Bedarf, zahlreich sind die Fragen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die an unserer jüngsten Telefonaktion teilgenommen haben: Wer mehr wissen will, sollte folgendes „Best of “lesen.
TRIER/LUXEMBURG Vom Verbraucherrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum Steuerrecht: Zahlreiche Grenzgängerinnen und Grenzgänger nutzten die Gelegenheit, bei unserer jüngsten Telefonaktion gemeinsam mit dem deutsch-luxemburgischen Anwaltverein ihre Fragen zu stellen. Hier eine Auswahl:
Anfang Februar dieses Jahres habe ich als in Deutschland ansässiger Verbraucher bei einem Unternehmen mit Sitz in Luxemburg ein Apple iPhone 15 (128 GB) zum Kaufpreis von 949 Euro gekauft. Nach Erhalt des Pakets habe ich festgestellt, dass ich ein Apple iPhone 14 statt des bestellten Apple iPhone 15 erhalten habe. Was kann ich tun?
KARIN BASENACH, Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ/CEC) in Luxemburg
Setzen Sie sich umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung. Wenn sich der Online-Händler bereit erklärt, das iPhone zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, schicken Sie das iPhone 14 zurück.
In diesem Fall hat der Online-Händler dem Verbraucher mitgeteilt, dass eine Erstattung nicht möglich sei, da er ein anderes Produkt als das ursprünglich bestellte iPhone 15 erhalten habe. Und obwohl der Verbraucher mehrmals mit dem Unternehmen Kontakt aufnahm, konnte keine Einigung erzielt werden. Der Verbraucher hat sich daher an das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg gewandt, damit seine Rechte als Verbraucher gewahrt werden.
Ich habe bei einem luxemburgischen Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht. Während des Aufenthalts fanden im Hotel Bauarbeiten rund um den einzigen beheizten Swimmingpool statt, wodurch wir unseren Aufenthalt im Hotel nicht genießen konnten. Wir mussten 15 Tage lang Renovierungsarbeiten am Pool ertragen mit Presslufthammer, Schaufeln, Kettensägen und viel Staub. Und darüber hinaus gab es nur einen eingeschränkten Zugang zu den Liegestühlen und zum Meer.
BASENACH
Wir haben als Europäisches Verbraucherzentrum nach Rücksprache mit dem Kunden bei dem Reiseveranstalter interveniert. Daraufhin hat der Reiseveranstalter dem Verbraucher einen Gutschein ausgestellt.
Ab wann habe ich ein Anrecht auf Mindestrente in Luxemburg und wie wird sie berechnet?
JAMES MARSH, Geschäftsführer der deutschen Grenzgänger-Sektion der Luxemburger Gewerkschaft OGBL:
Die Altersrente darf nicht weniger als 90 Prozent des Referenzbetrags betragen. Der ist auf 2.085 Euro festgelegt und er basiert auf dem Lebenshaltungskostenindex. Dies gilt, wenn der Versicherte eine Wartezeit von mindestes 40 Jahren erfüllt hat, die sich aus seinen tatsächlichen Pflichtversicherungszeiten, Zeiten der Weiterversicherung, Zeiten der Fakultativversicherung, dem Nachkauf von Versicherungszeiten oder Zurechnungszeiten zusammensetzt.
Falls der Versicherte diese Wartezeit nicht erfüllt, jedoch 20 gleichwertige Versicherungsjahre nachweisen kann, wird die Mindestrente für jedes fehlende Jahr um ein Vierzigstel reduziert.
Wir finden nicht genug Kandidaten und Kandidatinnen für die Personaldelegation. Können wir trotzdem eine Personaldelegation wählen?
MARSH Wenn es nicht mehr Bewerber gibt als freie Plätze für Vollmitglieder und Stellvertreter in der Personaldelegation und alle Bewerber sich darauf einigen, wer Vollmitglied oder Stellvertreter werden soll und in welcher Reihenfolge die Stellvertreter die Vollmitglieder ersetzen, dann gelten sie automatisch als gewählt.
Bekommt der Kandidat mit den meisten Stimmen automatisch den Vorsitz der Personaldelegation?
MARSH Bei der konstituierenden Sitzung der Personaldelegation, die im Monat nach den Wahlen vom Arbeitnehmer einberufen wird, der bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten hat, wählt die Personaldelegation aus ihren Vollmitgliedern in geheimer Abstimmung nach dem System der relativen Mehrheit eine Person als Präsident/in, eine als Vizepräsident/in und eine als Schriftführer/in. Bei Stimmengleichheit gilt die älteste Person als gewählt.
Ich wurde am Montag fristlos gekündigt – was soll ich nun tun? MYLÈNE
PILLET-CARBIENER ist ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Luxemburg: Der Arbeitsvertrag, sei er auf unbestimmte oder auf bestimmte Dauer geschlossen, kann jederzeit einvernehmlich aufgelöst werden. Die einvernehmliche Vertragsauflösung muss notwendigerweise schriftlich festgehalten werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen ein datiertes Dokument unterschreiben, aus welchem hervorgeht, dass sie das Arbeitsverhältnis als aufgelöst ansehen. Die Schriftform ist erforderlich.
Ich rate Ihnen gleichzeitig, alle Ansprüche wie Urlaub oder unbezahlte Prämien zu regeln.
Mir wurde eine einvernehmliche Vertragsbeendigung angeboten. Ich bin damit einverstanden, aber worauf muss ich achten? PILLET-CARBIENER Bei einer fristlosen Kündigung hört das Arbeitsverhältnis mit Mitteilung der Kündigung, die die Kündigungsgründe beinhaltet, auf. Sie haben nun eine Frist von drei Monaten, um die Kündigung gerichtlich anzufechten und womöglich Schadenersatz zu erhalten. Alternativ können Sie innerhalb der drei Monate ein Anfechtungsschreiben an ihren Arbeitgeber schicken, wobei Sie dann eine neue Frist von einem Jahr haben, um womöglich gerichtlich vorzugehen und Schadenersatz zu beantragen. Diese letzte Alternative ist ratsam, da Sie dann parallel auch Zeit haben, um womöglich mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber einen Vergleich zu treffen und die Sache außergerichtlich zu regeln.
Ich beziehe die vorgezogene Rente in Luxemburg und möchte gerne im Nebenberuf noch Weinbau betreiben. Wie viel darf ich dann dazuverdienen?
STEPHAN WONNEBAUER ist Vorstand im Deutschen Anwaltverein Luxemburg sowie Anwalt und Experte für deutsch-luxemburgisches Steuerrecht:
Grundsätzlich dürfen Sie beim Weinbau nichts hinzuverdienen. Als Angestellter können Sie grundsätzlich 850 Euro neben der vorgezogenen Altersrente verdienen, ohne dass dann die Rente gekürzt wird. Man kann sich auch den individuellen Hinzuverdienst ausrechnen lassen, der oftmals viel höher liegt. Selbstständige dürfen aber maximal 850 Euro monatlich an Gewinn erzielen. Im Weinbau sind die Regeln unangemessen schlechter. Angeblich arbeitet die neue Regierung an einer Gesetzesänderung.
Ich bekomme als Grenzgänger eine deutsche Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und noch eine betriebliche Zusatzrente aus Deutschland. Muss ich Steuern in Deutschland zahlen? WONNEBAUER In Deutschland wird die Rente nicht zu 100 Prozent besteuert, die Zusatzrente nur mit dem Ertragsanteil. Letztlich werden aber keine Quellensteuern abgezogen, sodass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.
Wie wirkt sich dies bei der 13.000 Euro-Regel in Luxemburg aus?
WONNEBAUER Die 13.000-Euro-Regel besagt, dass der Grenzgänger als Ansässiger versteuert werden kann, auch wenn die deutsche Rente mehr als zehn Prozent der Gesamteinkünfte ausmacht.
Sodann darf die deutsche Rente aber maximal 13.000 Euro ausmachen. Allerdings werden die deutschen Renten immer zu 100 Prozent bewertet und nicht zu den geringeren Anteilen, sodass es in den meisten Fällen zu einer Überschreitung der Luxemburger 13.000-Euro-Regel kommt.
Ich war in den letzten Jahren in Deutschland selbstständig. Zuvor war ich in Luxemburg als angestellter Grenzgänger. Ich bin in Deutschland krankenversichert. Letztes Jahr habe ich die Luxemburger Rente bezogen und war noch weiterhin selbstständig. Jetzt habe ich meine Selbstständigkeit aufgegeben. Wie geht es jetzt mit der Krankenversicherung weiter?
WONNEBAUER Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie nur noch die Luxemburger Rente beziehen, fallen Sie wieder in die Luxemburger Krankenversicherung. Gegenüber der Luxemburger Krankenkasse muss dann nachgewiesen werden, dass Sie nicht mehr in Deutschland selbstständig oder anderweitig berufstätig sind. Sodann erhält man das Formular S1 ausgestellt, mit dem man dann bei seiner deutschen Krankenkasse als Grenzgänger registriert wird.
Ich beziehe eine vorgezogene Rente aus Luxemburg und möchte gerne einen Minijob in Deutschland ausüben. Ist das möglich? WONNEBAUERDie Hinzuverdienstgrenze liegt in jedem Fall bei 850 Euro. Ein Minijob ist also problemlos möglich. Insbesondere bleiben Sie damit auch in der Luxemburger Krankenversicherung. In Deutschland müssen Sie deshalb keine Steuererklärung abgeben.