Was Ortsvorsteher und Ortsbürgermeister verdienen
Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher erhalten für ihr ehrenamtliches Engagement Geld. Dabei gibt es zwischen Trier und dem Umland einen entscheidenden Unterschied.
Als Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister verbringt man viele Stunden damit, sich für das Gemeinwesen zu engagieren. Dafür zahlen die Städte und Gemeinden Aufwandsentschädigungen. Je nach Gemeindegröße können das im Normalfall bis zu 2937 Euro monatlich sein. Von solchen Werten können Trierer Ortsvorsteher nur träumen.
Je mehr Einwohner, desto höher die Aufwandsentschädigung
Geregelt sind die Zahlungen in der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter. Die Höhe des Ortsbürgermeistergehalts richtet sich nach der Einwohnerzahl. Bei Dörfern mit weniger als 150 Einwohnern gibt es monatlich 350 Euro. Das gilt für Hinzenburg und Sommerau (beide VG Ruwer) oder Schömerich ( VG SaarburgKell). Die Entschädigung steigt im
Regelfall auf maximal 2937 Euro monatlich bei mehr als 10.000 Einwohnern. Diesen Wert erreicht nur der Konzer Stadtbürgermeister. Da Joachim Weber auch Bürgermeister der VG Konz ist, erhält er laut Landesverordnung nur 40 Prozent der maximalen Summe. Also 1174,80 Euro.
Diese Regel bezüglich des doppelten Amts gilt auch bei Jürgen Dixius, Bürgermeister der VG Saarburg und Stadtbürgermeister von Saarburg. Lena Weber, Stadtbürgermeisterin von Hermeskeil, stehen hingegen 2776 Euro zu. In Schweich erhält Stadtbürgermeister Lars Rieger aufgrund einer Änderung der Hauptsatzung 3311,20 Euro monatlich.
Die Aufwandsentschädigungen der Ortsvorsteher orientieren sich an denen der ehrenamtlichen Ortsbürgermeister. In Ralingen ( VG Trier Land) sind es beispielsweise 60 Prozent der Summe, die ein Ortsbürgermeister erhielte, wenn der Ortsteil eigenständig wäre. Ortsbürgermeister Alfred Wirtz bekommt monatlich 1643 Euro. Bei den Ortsvorstehern sind es zwischen 210 und 406,80 Euro.
Trierer Ortsvorsteher bekommen weniger als Ortsvorsteher aus dem Landkreis
Ortsvorsteher gibt es auch in Trier. Die sind für Stadtteile zuständig, die zwischen 915 (Kernscheid) und 14.350 Einwohner ( Trier-Nord) haben. Sie werden jedoch anders für ihren Aufwand entschädigt als ihre Orstvorsteherkollegen aus dem Landkreis.
Geregelt ist das in der Hauptsatzung der Stadt.
Und dort ist festgelegt, dass die ehrenamtlichen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher eine monatliche Aufwandsentschädigung von 27,5 Prozent der Summe erhalten, die Ortsbürgermeister entsprechend der Einwohnerzahl erhalten würden. Somit erhält Kernscheids Ortsvorsteher Horst Freischmidt monatlich 275 Euro. Dirk Löwe ( Trier-Nord) erhält 808 Euro.
Zum Vergleich. Ehrang-Quint, Kürenz und Trier-Süd haben alle mehr als 9000 Einwohner. Die Ortsvorsteher erhalten jeweils 764 Euro monatlich.