Poller in Betrieb — Protest zum Start
Die erweiterte Fußgängerzone gilt seit Montag, die Pollersteuerung im Bereich Domfreihof ist in Betrieb. Doch so harmonisch wie erhofft, ist der Auftakt nicht geglückt.
Montag, 11 Uhr. In der Straße An der Meerkatz ertönt ein pulsierendes Warnsignal, ähnlich einer Trillerpfeife. Mit rot blinkenden LED-Lichterkränzen fahren zwei massive Stahlpoller aus dem Boden. Der erste Abschnitt des urbanen Sicherheitskonzepts rund um den Domfreihof ist in Betrieb. Ab sofort dürfen hier zwischen 6 und 11 Uhr nur der Lieferverkehr und Menschen mit Behindertenausweis ein- und ausfahren. Alle anderen – auch die Anwohner mit eigenem Stellplatz – brauchen eine kostenpflichtige Sondergenehmigung, eine Vignette oder eine Karte, die von den Weitenbereichslesern erfasst und identifiziert werden können.
Verkehrsdezernent Thilo Becker und Ordnungsdezernent Ralf Britten sind da, um die neue Ära für die Fußgängerzone mitzuerleben. Auch Führungspersonal von Ordnungsamt und Polizei verfolgen die erfolgreiche Premiere. Ein Grund zum Feiern, wäre da nicht die Gruppe von Frauen und Männern in Rollstühlen mit Begleitern, die zwar ruhig, aber mit ihren Plakaten dennoch deutlich dagegen protestieren, dass für sie noch keine Lösung gefunden worden ist. „Wir müssen draußen bleiben“oder „Mit Sicherheit ausgeschlossen“ist auf den Plakaten zu lesen.
Organisiert hat den Protest der Behindertenbeirat der Stadt Trier, weil mehrere Gespräche nicht zu einer Lösung geführt haben. Davon berichtet Behindertenbeauftragter Gerd Dahm. „Die Fußgängerzone soll außerhalb der Lieferzeiten nur noch für Krankentransporte, Notdienste und Taxen befahrbar sein“, fasst er die neuen Regeln grob zusammen. „Das hat zur Folge, dass
Menschen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, dieses außerhalb der Zone abstellen müssen und dann einen unter Umständen mehrere Hundert Meter langen Weg bei jedem Wetter und über zum Teil holpriges Pflaster bewältigen sollen. Das ist manchen Menschen schlicht nicht möglich. Es ist eine Zumutung, inakzeptabel und menschenunwürdig.“
Die plakative Demonstration zeigt die Wirkung, die sich Dahm und die betroffenen Teilnehmer erhofft hatten. Ordnungsdezernent Ralf Britten zeigt Verständnis für den Protest. „Ich kann den nachvollziehen, denn für Behinderte sind die Poller eine zusätzliche Barriere.“Im Gespräch mit den Protestierenden verspricht er Lösungen. Eine generelle Freigabe sei zwar aus rechtlichen Gründen nicht möglich. „Wir werden aber je nach Einzelfall Gespräche führen und individuell den Zugang ermöglichen.“
Britten, der als Dezernent auch für die Entwicklung der Innenstadt verantwortlich ist, bittet um Verständnis, dass zum Start der neuen Regelungen noch Handlungsbedarf besteht. „Viele Dinge waren auch uns im Vorfeld nicht klar“, gesteht er ein. „Es wird sicher noch einige Fälle geben, in denen wir nachjustieren müssen.“
Das betrifft auch die Neustraße, die nun in ganzer Länge als Fußgängerzone ausgewiesen ist, wo aber noch keine Poller die Zu- und Ausfahrt regulieren. Dort und auch in der Konstantinstraße werden in den nächsten Tagen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts und die Polizei verstärkt kontrollieren und auf das Fahr- und Parkverbot hinweisen. Es werden auch Knöllchen verteilt. Allerdings werden diese anfangs die eher freundliche Aufklärung unterstützen, denn der Betrag für die Geldbuße wird darauf mit 0,0 Euro angegeben sein. In einigen Tagen, wann es so weit sein wird, ist noch nicht klar, wird das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone dann mit 55 Euro sanktioniert.
Dieser Betrag wird auch für Kraftfahrer fällig, die nach 11 Uhr aus der Pollerzone fahren wollen und keine
Sondergenehmigung in Vignettenoder Kartenform haben. Wer vor den Hochsicherheitspollern steht, muss eine Telefonnummer anrufen, worauf die Sperren herunterfahren. Gleichzeitig wird das Fahrzeugkennzeichen erfasst und ein Bußgeldverfahren auf den Weg gebracht. Doch auch dafür gibt es noch eine Schonzeit. Zumindest für einige Tage wird die Induktionsschleife vor der Pollerlinie aktiv bleiben und die Ausfahrt auch ohne Verwarnung freigeben.
Ob und wie lange diese Schonfrist auch für Parkvergehen gilt? Am Montag waren die Stellplätze der neuen Bereiche der Fußgängerzone belegt, die bislang als öffentliche Parkplätze oder für Anlieger reserviert waren. In der Germanstraße, der Pfützenstraße, der Straße Viehmarktplatz und in der Konstantinstraße ab Parkhaus ist ab sofort das Parken verboten. Erlaubt ist das nur noch Anwohnern mit eigenen Stellplätzen. Mehr als 300 gibt es davon. Denn bislang wurden bei der Stadt 121 Vignetten für den Domfreihof und 185 Ausnahmegenehmigungen für den Rest der Fußgängerzone beantragt.
„Wir werden im Einzelfall Gespräche führen und individuell den Zugang ermöglichen.“Ralf Britten Ordnungsdezernent Stadt Trier