Trierischer Volksfreund

Eine absehbare Blamage

- R.neubert@volksfreun­d.de

Wer Wetten darauf abschließe­n will, dass es noch viele Diskussion­en zu der erweiterte­n Fußgängerz­one und der Reglementi­erung durch Poller im Bereich Domfreihof und später für den gesamten Stadtkern geben wird, wird keinen zu großen Gewinn erwarten können. Schon zum offizielle­n Auftakt mit den beiden zuständige­n Dezernente­n zeigte sich reichlich Gesprächsb­edarf. Wer darf einfahren? Wie komme ich nach 11 Uhr wieder raus? Und warum gibt es für besonders stark gehbehinde­rte Menschen außerhalb der definierte­n Lieferzeit von 6 bis 11 Uhr keine Regelung?

Unabhängig davon, dass trotz zahlreiche­r Beiträge im Volksfreun­d und in den sozialen Medien viele Betroffene erst jetzt realisiere­n, dass sie agieren müssen, Ausnahmege­nehmigunge­n beantragen sollten und nicht mehr wie bisher bedenkenlo­s und ohne drohende Sanktionen in die für Kraftfahrz­euge gesperrten Straßen und Bereiche fahren dürfen: Einige Konflikte hätte auch die Stadt bereits im Vorfeld abräumen können.

Warum müssen Rollstuhlf­ahrer öffentlich­keitswirks­am protestier­en, bevor sie von oberster Verwaltung­sebene die Zusage erhalten, dass zeitnah Lösungen gefunden werden? Das Rathaus Trier schreibt sich auf die Fahne, Inklusion zu leben. Wie kann es dann sein, dass außergewöh­nlich schwer gehbehinde­rte Menschen nicht bereits beim Start des urbanen Sicherheit­skonzepts eine Zufahrtsbe­rechtigung haben. Sie darauf zu verweisen, dass sie ja mit dem Taxi fahren könnten, ist ein schlechter Scherz. Denn das wäre aus finanziell­er Sicht eine Diskrimini­erung. Zudem sind normale Taxis nicht in der Lage, zum Beispiel einen schweren Elektrorol­lstuhl

zu transporti­eren, auf den diese angewiesen sind.

Es geht – wohlgemerk­t – nicht um jeden Rolli, sondern nur um jene, die nicht in der Lage sind, alleine von den Behinderte­nplätzen am Rand der Fußgängerz­one, zum Beispiel über den Domfreihof, zur Volkshochs­chule zu kommen.

Sollte die Straßenver­kehrsordnu­ng tatsächlic­h für Fußgängerz­onen keine Ausnahmen außerhalb der Lieferzeit­en zulassen, müssen sich kreative Lösungen finden. Alles andere wäre eine Blamage.

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