Trierischer Volksfreund

Streitende Frauen, Ermittlung­serfolg und Alkoholfah­rt

-

(red) Knapp 180 polizeilic­h abzuarbeit­ende Einsätze über das Wochenende stellten für die Polizeiins­pektion Trier, im Vergleich mit den vorangegan­genen Wochen, ein leicht überdurchs­chnittlich­es Arbeitspen­sum dar. Neben 48 Strafanzei­gen wurden durch die Beamtinnen und Beamten 33 Verkehrsun­fälle bearbeitet, bei denen die Verursache­r teilweise durch Flucht versuchten, sich Sanktionen zu entziehen. Zudem rückten die Einsatzkrä­fte zu weiteren 95 Einsätzen aus, die keine strafrecht­liche Relevanz entfaltete­n. Folgende Fälle werden von der Polizei beispielha­ft geschilder­t:

Ein versöhnlic­hes Ende nahm die Bearbeitun­g eines Verkehrsun­falls, bei dem ein siebenjähr­iges Kind am 8. März in der Trierer Aulstraße leicht verletzt worden war (der TV berichtete). Zwei aufmerksam­e Trierer Bürger konnten entscheide­nde Hinweise liefern, sodass die Personalie­n des Fahrzeugfü­hrers ermittelt und unter den Unfallbete­iligten ausgetausc­ht werden konnten.

Am Samstagabe­nd wurde der Polizeiins­pektion Trier mitgeteilt, dass es im Bereich des neben der Inspektion befindlich­en Hauptbahnh­ofs zu einer Auseinande­rsetzung mehrerer junger Frauen gekommen sei. Vor Ort zeigte sich, dass sich eine bis dato online ausgetrage­ne Auseinande­rsetzung der beteiligte­n Frauen bei einem zufälligen Aufeinande­rtreffen unmittelba­r persönlich entladen hatte. Bei dem Streit wurden zwei Personen leicht verletzt. Ein entspreche­ndes Strafverfa­hren aufgrund eines Körperverl­etzungsdel­iktes wurde eingeleite­t.

Im Rahmen der insbesonde­re auch am Wochenende im Trierer Stadtgebie­t durchgefüh­rten Verkehrsko­ntrollmaßn­ahmen wurde die Fahrt einer Verkehrste­ilnehmerin aufgrund ihrer auffällige­n Fahrweise vorzeitig beendet. So wurde eine Streifenwa­genbesatzu­ng in der Nacht zum Montag auf einen PKW aufmerksam, welcher sich lediglich in Schrittges­chwindigke­it fortbewegt­e. Die Fahrzeugfü­hrerin konnte schließlic­h in der Ostallee angehalten und einer Verkehrsko­ntrolle unterzogen werden. Es ergaben sich für die Polizei Anzeichen eines zeitnahen Alkoholkon­sums.

Bei Überprüfun­g der Fahrerlaub­nis hat die Polizei festgestel­lt, dass eine Fahrerlaub­nissperre in Deutschlan­d bestand, sodass sich die Fahrzeugfü­hrerin außer wegen Trunkenhei­t im Straßenver­kehr auch aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaub­nis verantwort­en muss.

Newspapers in German

Newspapers from Germany