Streitende Frauen, Ermittlungserfolg und Alkoholfahrt
(red) Knapp 180 polizeilich abzuarbeitende Einsätze über das Wochenende stellten für die Polizeiinspektion Trier, im Vergleich mit den vorangegangenen Wochen, ein leicht überdurchschnittliches Arbeitspensum dar. Neben 48 Strafanzeigen wurden durch die Beamtinnen und Beamten 33 Verkehrsunfälle bearbeitet, bei denen die Verursacher teilweise durch Flucht versuchten, sich Sanktionen zu entziehen. Zudem rückten die Einsatzkräfte zu weiteren 95 Einsätzen aus, die keine strafrechtliche Relevanz entfalteten. Folgende Fälle werden von der Polizei beispielhaft geschildert:
Ein versöhnliches Ende nahm die Bearbeitung eines Verkehrsunfalls, bei dem ein siebenjähriges Kind am 8. März in der Trierer Aulstraße leicht verletzt worden war (der TV berichtete). Zwei aufmerksame Trierer Bürger konnten entscheidende Hinweise liefern, sodass die Personalien des Fahrzeugführers ermittelt und unter den Unfallbeteiligten ausgetauscht werden konnten.
Am Samstagabend wurde der Polizeiinspektion Trier mitgeteilt, dass es im Bereich des neben der Inspektion befindlichen Hauptbahnhofs zu einer Auseinandersetzung mehrerer junger Frauen gekommen sei. Vor Ort zeigte sich, dass sich eine bis dato online ausgetragene Auseinandersetzung der beteiligten Frauen bei einem zufälligen Aufeinandertreffen unmittelbar persönlich entladen hatte. Bei dem Streit wurden zwei Personen leicht verletzt. Ein entsprechendes Strafverfahren aufgrund eines Körperverletzungsdeliktes wurde eingeleitet.
Im Rahmen der insbesondere auch am Wochenende im Trierer Stadtgebiet durchgeführten Verkehrskontrollmaßnahmen wurde die Fahrt einer Verkehrsteilnehmerin aufgrund ihrer auffälligen Fahrweise vorzeitig beendet. So wurde eine Streifenwagenbesatzung in der Nacht zum Montag auf einen PKW aufmerksam, welcher sich lediglich in Schrittgeschwindigkeit fortbewegte. Die Fahrzeugführerin konnte schließlich in der Ostallee angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Es ergaben sich für die Polizei Anzeichen eines zeitnahen Alkoholkonsums.
Bei Überprüfung der Fahrerlaubnis hat die Polizei festgestellt, dass eine Fahrerlaubnissperre in Deutschland bestand, sodass sich die Fahrzeugführerin außer wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss.