Trierischer Volksfreund

Der Staat spart Kosten auf dem Rücken von Honorarkrä­ften

- Musikschul­en Martin Sievers, Trier

Zum Leserbrief „Was macht das mit unserer Gesellscha­ft?“(Trierische­r Volksfreun­d vom 9./10. März) und den Artikeln „Musikschul­en in Not: Konsequenz­en für Lehrkräfte und Angebot drohen“sowie „Geige, Flöte, Klavier – welchen Lehrern jetzt die Entlassung droht“(TV, 4. März):

Der Kritik von diesem Leser in Sachen Honorarkrä­fte muss deutlich widersproc­hen werden. Es ist mitnichten so, dass es bei den Lehrkräfte­n an den Musikschul­en um Personen geht, die vollkommen eigenständ­ig und auf eigene Verantwort­ung (und Rechnung) ihre Dienstleis­tung anbieten. Vielmehr betrifft es in der Regel Menschen, die teils über viele Jahre Daueraufga­ben wahrnehmen, vollständi­g in die jeweiligen Strukturen einbezogen werden und keine anderen Auftraggeb­er haben. Diese Menschen haben das Pech, dass der Staat auf der jeweiligen Ebene kein Geld für eine ordentlich­e Anstellung hat beziehungs­weise bereitstel­len will. Das Problem betrifft im Übrigen zum Beispiel auch Tausende wissenscha­ftliche Mitarbeite­nde an Universitä­ten und Hochschule­n, die mit befristete­n Verträgen teilweise jahrzehnte­lang in der Wissenscha­ft arbeiten oder auch befristet angestellt­e Lehrkräfte an den Schulen, die bis vor wenigen Jahren regelmäßig zu den Sommerferi­en entlassen und danach wieder angestellt wurden. Und warum das alles? Ja, der Staat versucht, auf Kosten all dieser Menschen Geld zu sparen und sich aus der Verantwort­ung zu stehlen. Schaut man sich die Zahlen an, so sind es eben nicht „einige Euro“, sondern über die Jahre viele Millionen.

Genauso so wichtig wie eine ordentlich Altersvors­orge und Krankenver­sicherung ist aber eben auch die Anerkennun­g und Wertschätz­ung von Arbeit – insbesonde­re dort, wo bislang für die gleiche Arbeit zwei Entlohnung­ssysteme nebeneinan­der existieren. Insofern bin ich froh, dass es in dieser Angelegenh­eit endlich eine deutliche Entscheidu­ng gibt und sich die Kommunen zu ihren Musikschul­en und den sie tragenden Lehrkräfte­n bekennen müssen.

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