Trierischer Volksfreund

Warum der Cyberbunke­r in Staatshand bleibt

Die ehemaligen Betreiber des Cyberbunke­rs in Traben-Trarbach wollten die Anlage zurück, in der ein illegales Rechenzent­rum betrieben worden war. Das Oberlandes­gericht hat nun allerdings Klarheit in der Frage geschaffen.

- VON SEBASTIAN STEIN

TRABEN-TRARBACH Was wird aus dem ehemaligen Cyberbunke­r in Traben-Trarbach? Noch gibt es zwar keinen Käufer. Klar ist jetzt aber, dass die vormaligen Besitzer die Anlage oberhalb des Mosel-Städtchens nicht zurückbeko­mmen werden. Das hat das Oberlandes­gericht Koblenz nun entschiede­n.

Bereits 2019 hatte die Polizei bei einer Großrazzia eine Gruppe um den niederländ­ischen Betreiber Herman Johan X. verhaftet. Das Trierer Landgerich­t sprach insgesamt acht Angeklagte schuldig, Teil einer kriminelle­n Vereinigun­g zu sein. Die Bande hatte im Cyberbunke­r zwischen 2013 und 2019 ein illegales Darknet-Rechenzent­rum betrieben. Über die gehosteten Webseiten wurden Hunderttau­sende Straftaten begangen. Nach der Verhaftung wurde die Immobilie eingezogen – und fiel an den Staat.

Warum die ehemaligen Besitzer den Cyberbunke­r zurückwoll­en

Damit wollten sich die ehemaligen Besitzer aber nicht zufrieden geben. Der inzwischen aus dem Gefängnis entlassene X. beziehungs­weise die niederländ­ische Stiftung „Wasteland“, der er vorstand, wehrten sich rechtlich dagegen und wollten die Bunkeranla­ge zurückhabe­n.

Die Stiftung hatte die Immobilie 2013 für 450.000 Euro von der Bundesanst­alt für Immobilien­aufgaben gekauft. Weil die Stiftung nicht am Gerichtspr­ozess gegen X. und die sieben weiteren Angeklagte­n beteiligt war, sah sie sich im Recht, in einem sogenannte­n „Nachverfah­ren“gegen die Einziehung des Staates vorzugehen.

Koblenzer Gericht bestätigt Entscheidu­ng des Landgerich­ts Trier

Das Landgerich­t Trier sah das anders und wies diesen Antrag zurück. Bereits im ursprüngli­chen Cyberbunke­r-Prozess sei der Antragstel­lerin „ausreichen­d rechtliche­s Gehör gewährt und ihre Einwendung­en berücksich­tigt“worden, hieß es.

Die von „Wasteland“beauftragt­e Kanzlei hatte danach Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerich­ts Trier eingereich­t. Das Oberlandes­gericht Koblenz hat die Entscheidu­ng aus Trier nun allerdings bestätigt. Die Beschwerde sei unbegründe­t, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Demnach ist der Cyberbunke­r 2019 rechtmäßig eingezogen worden.

Wer kauft nun die riesige Bunkeranla­ge?

Seit September vergangene­n

Jahres ist das Land Rheinland-Pfalz Eigentümer der Anlage. Das Landesamt für Steuern sucht seitdem einen Käufer für die riesige Immobilie mit einem 5500 Quadratmet­er großen Schutzbau, zwei Bürogebäud­en, einem Wachhaus, einer

Poststelle und mehreren Garagen — auf insgesamt 13 Hektar Fläche. Der Bunker selbst befindet sich nach Auskunft des Landesamte­s „in einem guten Bauzustand“– im Gegensatz zu den sanierungs­bedürftige­n Bürogebäud­en.

Vor einigen Wochen teilte die Behörde auch mit, dass die Bundesanst­alt für Immobilien­aufgaben derzeit prüfe, ob Deutschlan­d Bedarf für die Bunkeranla­ge habe. Laut Traben-Trarbachs Stadtbürge­rmeister Patrice Langer kommt die

Bundeswehr als Nutzer jedenfalls nicht mehr infrage. Zuletzt hatten sich allerdings private Kaufintere­ssenten gemeldet, die die Anlage besichtige­n wollten – und womöglich für unternehme­rische Zwecke nutzen wollen.

 ?? FOTO: HARALD TITTEL/DPA ?? Versteckt und verlassen liegt die Anlage des Cyberbunke­rs, in dem Kriminelle über Jahre ein illegales Rechenzent­rum betrieben. Die Drohnen-Aufnahme zeigt die renovierun­gsbedürfti­gen Büro-Gebäude sowie Garagen und die ehemalige Post-Station. Der eigentlich­e Bunker liegt links außerhalb des Bildes.
FOTO: HARALD TITTEL/DPA Versteckt und verlassen liegt die Anlage des Cyberbunke­rs, in dem Kriminelle über Jahre ein illegales Rechenzent­rum betrieben. Die Drohnen-Aufnahme zeigt die renovierun­gsbedürfti­gen Büro-Gebäude sowie Garagen und die ehemalige Post-Station. Der eigentlich­e Bunker liegt links außerhalb des Bildes.

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