Warum der Cyberbunker in Staatshand bleibt
Die ehemaligen Betreiber des Cyberbunkers in Traben-Trarbach wollten die Anlage zurück, in der ein illegales Rechenzentrum betrieben worden war. Das Oberlandesgericht hat nun allerdings Klarheit in der Frage geschaffen.
TRABEN-TRARBACH Was wird aus dem ehemaligen Cyberbunker in Traben-Trarbach? Noch gibt es zwar keinen Käufer. Klar ist jetzt aber, dass die vormaligen Besitzer die Anlage oberhalb des Mosel-Städtchens nicht zurückbekommen werden. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nun entschieden.
Bereits 2019 hatte die Polizei bei einer Großrazzia eine Gruppe um den niederländischen Betreiber Herman Johan X. verhaftet. Das Trierer Landgericht sprach insgesamt acht Angeklagte schuldig, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein. Die Bande hatte im Cyberbunker zwischen 2013 und 2019 ein illegales Darknet-Rechenzentrum betrieben. Über die gehosteten Webseiten wurden Hunderttausende Straftaten begangen. Nach der Verhaftung wurde die Immobilie eingezogen – und fiel an den Staat.
Warum die ehemaligen Besitzer den Cyberbunker zurückwollen
Damit wollten sich die ehemaligen Besitzer aber nicht zufrieden geben. Der inzwischen aus dem Gefängnis entlassene X. beziehungsweise die niederländische Stiftung „Wasteland“, der er vorstand, wehrten sich rechtlich dagegen und wollten die Bunkeranlage zurückhaben.
Die Stiftung hatte die Immobilie 2013 für 450.000 Euro von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gekauft. Weil die Stiftung nicht am Gerichtsprozess gegen X. und die sieben weiteren Angeklagten beteiligt war, sah sie sich im Recht, in einem sogenannten „Nachverfahren“gegen die Einziehung des Staates vorzugehen.
Koblenzer Gericht bestätigt Entscheidung des Landgerichts Trier
Das Landgericht Trier sah das anders und wies diesen Antrag zurück. Bereits im ursprünglichen Cyberbunker-Prozess sei der Antragstellerin „ausreichend rechtliches Gehör gewährt und ihre Einwendungen berücksichtigt“worden, hieß es.
Die von „Wasteland“beauftragte Kanzlei hatte danach Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Trier eingereicht. Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Entscheidung aus Trier nun allerdings bestätigt. Die Beschwerde sei unbegründet, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Demnach ist der Cyberbunker 2019 rechtmäßig eingezogen worden.
Wer kauft nun die riesige Bunkeranlage?
Seit September vergangenen
Jahres ist das Land Rheinland-Pfalz Eigentümer der Anlage. Das Landesamt für Steuern sucht seitdem einen Käufer für die riesige Immobilie mit einem 5500 Quadratmeter großen Schutzbau, zwei Bürogebäuden, einem Wachhaus, einer
Poststelle und mehreren Garagen — auf insgesamt 13 Hektar Fläche. Der Bunker selbst befindet sich nach Auskunft des Landesamtes „in einem guten Bauzustand“– im Gegensatz zu den sanierungsbedürftigen Bürogebäuden.
Vor einigen Wochen teilte die Behörde auch mit, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben derzeit prüfe, ob Deutschland Bedarf für die Bunkeranlage habe. Laut Traben-Trarbachs Stadtbürgermeister Patrice Langer kommt die
Bundeswehr als Nutzer jedenfalls nicht mehr infrage. Zuletzt hatten sich allerdings private Kaufinteressenten gemeldet, die die Anlage besichtigen wollten – und womöglich für unternehmerische Zwecke nutzen wollen.