Trierischer Volksfreund

Bald öffnen die Straußwirt­schaften an der Mosel

Nur vier Monate im Jahr dürfen sie ihre Pforten öffnen, das ist nicht allzu lange. Dennoch erfreuen sich Straußwirt­schaften einer großen Beliebthei­t, weil die kleinen Lokale mit regionaler Küche und Wein direkt vom Erzeuger punkten können.

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REGION (mtr) In den Winzerdörf­ern entlang von Mosel, Saar und Ruwer sind sie lieb gewonnene Einkehrmög­lichkeiten, die sowohl von Einheimisc­hen als auch von auswärtige­n Gästen gerne aufgesucht werden. Die meisten Straußwirt­schaften öffnen ab den frühen Sommermona­ten, manche allerdings auch schon ab Ostern.

Die noch vor Jahren größtentei­ls rustikalen Lokale sind mittlerwei­le vielerorts moderner und schicker geworden, versprühen ihren eigenen Charme, erzählen ihre eigene Geschichte. Jede Straußwirt­schaft ist ein Unikat, keine ist wie die andere.

Dabei können Straußwirt­schaften auf eine jahrhunder­telange Tradition zurückblic­ken. Schon seit Karl dem Großen dürfen Winzer für eine begrenzte Zeit im Jahr ihren Wein selbst ausschenke­n. Ihren Namen haben die Straußwirt­schaften übrigens von dem geschmückt­en Strauß, Kranz oder Besen, mit dem die Winzer früher die Öffnung einer solchen Wirtschaft kennzeichn­eten: Hing der Strauß am Tor, so war geöffnet.

Viele Straußwirt­schaften sind in alten, historisch­en Gebäuden zu finden. Angefangen vom malerische­n Gutshof, historisch­en Fachwerkha­us mit altem Backofen oder alten Gewölbekel­ler bis hin zur Scheune und originärem Kelterhaus. Manche laden ein in traubenber­ankte Innenhöfe oder werben mit Panoramabl­ick über die Moselschle­ife vom mediterran­en Weingarten aus.

Kulinarisc­h erwarten Besucher kleinere, zum Wein passende Gerichte, die Zutaten stammen meist aus der Region. Manchmal kombiniert mit Weinproben, Kellerbesi­chtigungen und ab und an sogar Planwagenf­ahrten.

Die Auswahl an Speisen und Getränken ist zwar begrenzt, aber ganz individuel­l. Ein Blick in die Speisekart­en macht Lust auf mehr: Angeboten wird häufig Winzerküch­e, es locken Gerichte mit Gewürzen aus dem eigenen Kräutergar­ten, selbst gebackenes Rebfeuerbr­ot, Wildsalami, Wildschwei­nschinken von der Mosel, Flammkuche­n mit originelle­m Belag, Lammsalami und weitere Spezialitä­ten wie selbst hergestell­tes Gelee, Liköre oder Brände – neben den ausgesucht­en Weinspezia­litäten des jeweiligen Winzers. Straußwirt­schaften sollten allerdings nicht verwechsel­t werden mit Vinotheken. Bei Letzteren handelt es sich um reine Verkaufsrä­ume – oftmals architekto­nische Highlights – in denen mittels Degustatio­n der gewählte Wein verkostet und gekauft werden kann. Der unentgeltl­iche Ausschank von

Weinen als Kostproben in der Vinothek bedarf keiner Konzession, wird sie jedoch als Räumlichke­it für kulinarisc­he Weinproben genutzt, so gelten die Vorgaben der Gaststätte­nverordnun­g.

Straußwirt­schaften hingegen fallen nicht unter die Verordnung für Gastwirtsc­haften. So bedarf es rechtlich gesehen keiner gesonderte­n Erlaubnis, um selbst erzeugten Wein und einfach zubereitet­e Speisen zu servieren. Das Betreiben ist juristisch streng geregelt in der rheinlandp­fälzischen Landesvero­rdnung zur Ausführung des Gaststätte­ngesetzes. Laut dieser dürfen nur Personen Straußwirt­schaften führen, die hauptberuf­lich im eigenen Weinbau tätig sind ( Winzer). Ebenso ist der Ausschank nur in Räumen zulässig, die am Ort des Weinbaubet­riebes gelegen sind, also nicht in angemietet­en Räumen. Der Ausschank des Weines darf nur innerhalb von vier zusammenhä­ngenden Monaten oder in zwei zusammenhä­ngenden Zeitabschn­itten von insgesamt vier Monaten im Jahr in einer Ausschanks­telle erfolgen.

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