Bald öffnen die Straußwirtschaften an der Mosel
Nur vier Monate im Jahr dürfen sie ihre Pforten öffnen, das ist nicht allzu lange. Dennoch erfreuen sich Straußwirtschaften einer großen Beliebtheit, weil die kleinen Lokale mit regionaler Küche und Wein direkt vom Erzeuger punkten können.
REGION (mtr) In den Winzerdörfern entlang von Mosel, Saar und Ruwer sind sie lieb gewonnene Einkehrmöglichkeiten, die sowohl von Einheimischen als auch von auswärtigen Gästen gerne aufgesucht werden. Die meisten Straußwirtschaften öffnen ab den frühen Sommermonaten, manche allerdings auch schon ab Ostern.
Die noch vor Jahren größtenteils rustikalen Lokale sind mittlerweile vielerorts moderner und schicker geworden, versprühen ihren eigenen Charme, erzählen ihre eigene Geschichte. Jede Straußwirtschaft ist ein Unikat, keine ist wie die andere.
Dabei können Straußwirtschaften auf eine jahrhundertelange Tradition zurückblicken. Schon seit Karl dem Großen dürfen Winzer für eine begrenzte Zeit im Jahr ihren Wein selbst ausschenken. Ihren Namen haben die Straußwirtschaften übrigens von dem geschmückten Strauß, Kranz oder Besen, mit dem die Winzer früher die Öffnung einer solchen Wirtschaft kennzeichneten: Hing der Strauß am Tor, so war geöffnet.
Viele Straußwirtschaften sind in alten, historischen Gebäuden zu finden. Angefangen vom malerischen Gutshof, historischen Fachwerkhaus mit altem Backofen oder alten Gewölbekeller bis hin zur Scheune und originärem Kelterhaus. Manche laden ein in traubenberankte Innenhöfe oder werben mit Panoramablick über die Moselschleife vom mediterranen Weingarten aus.
Kulinarisch erwarten Besucher kleinere, zum Wein passende Gerichte, die Zutaten stammen meist aus der Region. Manchmal kombiniert mit Weinproben, Kellerbesichtigungen und ab und an sogar Planwagenfahrten.
Die Auswahl an Speisen und Getränken ist zwar begrenzt, aber ganz individuell. Ein Blick in die Speisekarten macht Lust auf mehr: Angeboten wird häufig Winzerküche, es locken Gerichte mit Gewürzen aus dem eigenen Kräutergarten, selbst gebackenes Rebfeuerbrot, Wildsalami, Wildschweinschinken von der Mosel, Flammkuchen mit originellem Belag, Lammsalami und weitere Spezialitäten wie selbst hergestelltes Gelee, Liköre oder Brände – neben den ausgesuchten Weinspezialitäten des jeweiligen Winzers. Straußwirtschaften sollten allerdings nicht verwechselt werden mit Vinotheken. Bei Letzteren handelt es sich um reine Verkaufsräume – oftmals architektonische Highlights – in denen mittels Degustation der gewählte Wein verkostet und gekauft werden kann. Der unentgeltliche Ausschank von
Weinen als Kostproben in der Vinothek bedarf keiner Konzession, wird sie jedoch als Räumlichkeit für kulinarische Weinproben genutzt, so gelten die Vorgaben der Gaststättenverordnung.
Straußwirtschaften hingegen fallen nicht unter die Verordnung für Gastwirtschaften. So bedarf es rechtlich gesehen keiner gesonderten Erlaubnis, um selbst erzeugten Wein und einfach zubereitete Speisen zu servieren. Das Betreiben ist juristisch streng geregelt in der rheinlandpfälzischen Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes. Laut dieser dürfen nur Personen Straußwirtschaften führen, die hauptberuflich im eigenen Weinbau tätig sind ( Winzer). Ebenso ist der Ausschank nur in Räumen zulässig, die am Ort des Weinbaubetriebes gelegen sind, also nicht in angemieteten Räumen. Der Ausschank des Weines darf nur innerhalb von vier zusammenhängenden Monaten oder in zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten im Jahr in einer Ausschankstelle erfolgen.