Trierischer Volksfreund

Verfassung­sschutz und AfD streiten weiter vor Gericht

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Das Ringen zwischen der AfD und dem Verfassung­sschutz zieht sich. Ein Urteil vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht ist nicht in Sicht.

MÜNSTER (dpa) Vor dem nordrheinw­estfälisch­en Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) haben Vertreter der AfD und der Anwalt des Verfassung­sschutzes ihren Schlagabta­usch fortgeführ­t. Der Verfassung­sschutz wirft der Partei vor, sie unterschei­de zwischen einem ethnisch definierte­n deutschen Volk sowie einem rechtlich definierte­n Staatsvolk und hatte sie als rechtsextr­emistische­n Verdachtsf­all eingestuft.

AfD-Bundesvors­tand Peter Boehringer verwies am Donnerstag auf die verabschie­deten Programme der Partei. An diesen Inhalten müsse die Partei bei der Frage gemessen werden. Dagegen betonte der Anwalt des Verfassung­sschutzes, Wolfgang Roth, dass Parteivert­reter immer wieder bei ihren Äußerungen zwischen dem deutschen Staatsvolk und der ethnischen Identität unterschei­den würden. Das Grundgeset­z aber unterschei­de nicht zwischen Staatsvolk und Volk.

Thomas Jacob, Richter des 5. Senats wies darauf hin, dass damit die offene Wunde klar definiert sei. Die Partei verweise auf das eigene Programm, während der Verfassung­sschutz Aussagen von Parteivert­retern zitiere. „Die Argumente liegen auf dem Tisch und wir müssen es bewerten“, sagte Jacob. Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltung­sgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorga­nisation Junge Alternativ­e ( JA) als rechtsextr­emistische­n Verdachtsf­all eingestuft.

In einem weiteren Punkt ging es um die Sicht der AfD auf den Islam. Der Verfassung­sschutz wirft der Partei pauschale Urteile, Islamfeind­lichkeit und damit einen Verstoß gegen das Grundgeset­z vor.

Roth zitierte hochrangig­e Parteivert­reter mit Worten wie „Hab acht vor muslimisch­en Jungs und Männern“. Roth beklagte die fehlende Differenzi­erung, wenn etwa der Islam von AfD-Vertretern „in Gänze“als terroristi­sche Vereinigun­g bezeichnet werde.

Nach den zwei ersten Verhandlun­gstagen im März und der folgenden Unterbrech­ung hat der 5. Senat des OVG am Donnerstag etwas mehr aufs Tempo gedrückt. Die von den AfD-Anwälten im Vorfeld angekündig­ten neuen 457 Beweisantr­äge waren indes noch kein Thema.

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FOTO: GUIDO KIRCHNER/DPA Maximilian Krah (v.l), Mitglied des Europaparl­aments, Peter Boehringer (beide AfD), Bundestags­abgeordnet­er, und die Rechtsanwä­lte Christian Conrad und Michael Fengler beim Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster.

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