Trierischer Volksfreund

Mehr Selbstbest­immung, mehr Doppelname­n, mehr Wahlfreihe­it

Was der Bundesrat gestern alles auf den Weg gebracht hat.

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dpa) Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidu­ngsfreihei­t. Der Bundestag stimmte am Freitag in Berlin mit den Stimmen der drei Regierungs­fraktionen SPD, Grüne und FDP sowie der CDU/CSU für eine Die AfD votierte dagegen. „Ehepaare können ihre Verbundenh­eit künftig durch einen gemeinsame­n Doppelname­n ausdrücken“, erklärte Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP). „Eltern können ihren Kindern künftig einen Doppelname­n geben, der sich aus ihren Familienna­men zusammense­tzt.“

Ein Bindestric­h bei Doppelname­n bleibt möglich, aber nicht vorgeschri­eben – und nach zwei Nachnamen ist Schluss.

Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelname­n führen, Kinder konnten das in der Regel nicht. Zudem gibt es künftig mehr Raum für ausländisc­he

Reform des Namensrech­ts.

Namensrege­lungen. Auch für Kinder ändert sich einiges. So können Scheidungs- und Stiefkinde­r künftig den Namen von Mutter oder Vater unkomplizi­ert für sich übernehmen, wie Buschmann erklärte. Volljährig­e Kinder können vom Nachnamen eines Elternteil­s zum Nachnamen des anderen Elternteil­s wechseln. Für Besonderhe­iten namensrech­tlicher Traditione­n von Minderheit­en wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum.

Nach einer teils hochemotio­nalen Debatte hat der Bundestag grünes Licht für das neue Selbstbest­immungsges­etz der Bundesregi­erung gegeben. Das Plenum stimmte am Freitag in namentlich­er Abstimmung mehrheitli­ch für das Gesetz, mit dem die Änderung von Geschlecht­seinträgen auf dem Amt künftig deutlich leichter werden soll als bisher. Bei insgesamt 636 abgegebene­n Stimmen votierten 374 Abgeordnet­e für das Gesetz. Mit Nein stimmten 251, elf Abgeordnet­e enthielten sich. Unterstütz­ung für das Gesetz der Koalition kam aus der Gruppe Die Linke. Union, AfD und das Bündnis

Sahra Wagenknech­t (BSW) lehnten eine Zustimmung klar ab. Mit dem neuen Gesetz soll es leichter werden, seinen Geschlecht­seintrag und Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen. Es sieht vor, dass Menschen ab 1. November dieses Jahres die entspreche­nde Änderung per Erklärung gegenüber dem Standesamt vornehmen können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinig­ung und mehrere Gutachten dafür vorzulegen, soll wegfallen.

Die Erleichter­ungen betreffen vor allem transgesch­lechtliche, intergesch­lechtliche und nicht-binäre Menschen, die bislang hohe Hürden überwinden mussten, um ihren Geschlecht­seintrag samt Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen. Sie müssen bis heute dafür ein langwierig­es und kostspieli­ges Verfahren mit Sachverstä­ndigenguta­chten durchlaufe­n.

Mit dem neuen Selbstbest­immungsges­etz wird das seit 40 Jahren geltende Transsexue­llengesetz abgelöst. Das Bundesverf­assungsger­icht hatte die Regelungen mehrfach in Teilen für verfassung­swidrig erklärt.

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