Mehr Selbstbestimmung, mehr Doppelnamen, mehr Wahlfreiheit
Was der Bundesrat gestern alles auf den Weg gebracht hat.
dpa) Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidungsfreiheit. Der Bundestag stimmte am Freitag in Berlin mit den Stimmen der drei Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP sowie der CDU/CSU für eine Die AfD votierte dagegen. „Ehepaare können ihre Verbundenheit künftig durch einen gemeinsamen Doppelnamen ausdrücken“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Eltern können ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt.“
Ein Bindestrich bei Doppelnamen bleibt möglich, aber nicht vorgeschrieben – und nach zwei Nachnamen ist Schluss.
Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder konnten das in der Regel nicht. Zudem gibt es künftig mehr Raum für ausländische
Reform des Namensrechts.
Namensregelungen. Auch für Kinder ändert sich einiges. So können Scheidungs- und Stiefkinder künftig den Namen von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Buschmann erklärte. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Für Besonderheiten namensrechtlicher Traditionen von Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum.
Nach einer teils hochemotionalen Debatte hat der Bundestag grünes Licht für das neue Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung gegeben. Das Plenum stimmte am Freitag in namentlicher Abstimmung mehrheitlich für das Gesetz, mit dem die Änderung von Geschlechtseinträgen auf dem Amt künftig deutlich leichter werden soll als bisher. Bei insgesamt 636 abgegebenen Stimmen votierten 374 Abgeordnete für das Gesetz. Mit Nein stimmten 251, elf Abgeordnete enthielten sich. Unterstützung für das Gesetz der Koalition kam aus der Gruppe Die Linke. Union, AfD und das Bündnis
Sahra Wagenknecht (BSW) lehnten eine Zustimmung klar ab. Mit dem neuen Gesetz soll es leichter werden, seinen Geschlechtseintrag und Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen. Es sieht vor, dass Menschen ab 1. November dieses Jahres die entsprechende Änderung per Erklärung gegenüber dem Standesamt vornehmen können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung und mehrere Gutachten dafür vorzulegen, soll wegfallen.
Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die bislang hohe Hürden überwinden mussten, um ihren Geschlechtseintrag samt Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen. Sie müssen bis heute dafür ein langwieriges und kostspieliges Verfahren mit Sachverständigengutachten durchlaufen.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz wird das seit 40 Jahren geltende Transsexuellengesetz abgelöst. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen mehrfach in Teilen für verfassungswidrig erklärt.