Amt geht gegen Hundehalter vor
Ein Schäferhund hat ein Kind (11) in Konz gebissen. Weil es mehrere Vorfälle mit demselben Tier gab, drohen dem Halter harte Konsequenzen.
KONZ Ein elfjähriges Mädchen spaziert am Mittwoch, 27. März, vormittags gegen 11 Uhr durch die Wiltinger Straße in Konz. Während der Osterferien hat das Kind Zeit dazu. Doch dann taucht plötzlich ein freilaufender Schäferhund auf. Er beißt das Kind in den linken Arm. Baustellenarbeiter beobachten die Situation. Sie schaffen es laut Pressemitteilung der Polizei, das Tier zu vertreiben. So hätten sie Schlimmeres verhindert, betont die Polizeiinspektion Saarburg.
Eine Nachfrage beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Konz macht nun klar, dass es bei Weitem nicht das erste Mal ist, dass sich die Behörde mit diesem Hund beschäftigen muss. Susanne Nenno, Pressesprecherin der Verwaltung in Konz, erklärt: „Einen ersten Vorfall mit dem Schäferhund gab es im September des vergangenen Jahres.“Da habe das Tier einen Passanten mit Hund angesprungen. Die Folge: ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Halter. 2023 habe es dann keine weiteren Auffälligkeiten mit dem Schäferhund mehr gegeben.
Doch das ändert sich laut der für die Kontrolle von Hunden zuständigen Behörde schnell. „Innerhalb der vergangenen Wochen kam es dann allerdings zu gleich mehreren Vorfällen in einem sehr kurzen Zeitraum“, sagt Nenno. Das Tier sei freilaufend aufgegriffen und ins Tierheim gebracht worden. „Außerdem sprang der Schäferhund ein Kind an“, führt die Verwaltungssprecherin auf.
Das Ordnungsamt der VG Konz habe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit aller Schärfe auf diese Vorfälle reagiert. Konkret sind laut Nenno „mehrere Bußgeldbescheide in empfindlicher Höhe erlassen“worden. „Über die Details können wir keine Auskunft geben, da es sich aufgrund der kurzen Zeitspanne um laufende Verfahren mit Anhörungs- beziehungsweise Widerspruchsfristen handelt“, betont sie.
Allgemein erklärt die Verwaltung aber, was bei solchen Verfahren rechtlich möglich ist. Die Schritte stehen laut Nenno immer im Verhältnis der entsprechenden Schwere und Häufung der jeweils vorgefallenen Ereignisse. „Mögliche Schritte sind zum Beispiel: die Anordnung einer Begutachtung des Hundes durch einen Gutachter der Polizeidiensthundestaffel, die Verpflichtung, dass ein Tier nur mit einem Maulkorb das Grundstück verlassen darf und die Androhung eines sehr hohen Zwangsgeldes bei Nichtbeachtung der Auflagen“, sagt die Pressesprecherin. „Dass ein Hund sichergestellt wird, ist sozusagen die höchste ‚Eskalationsstufe`, die nicht bei allen Vorfällen angewendet werden darf.“
Als wichtig gilt laut dem Ordnungsamt in solchen Fällen aber neben Bußund Zwangsgeldern vor allem die mögliche Einstufung eines Hundes als gefährlich (siehe Info). „Dadurch muss ein Halter unter anderem die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit zur Haltung eines Hundes nachweisen sowie eine entsprechende Haftpflichtversicherung“, erklärt Nenno. „Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, liegt ein Verstoß gegen das Landeshundegesetz vor.“Im Fall eines solchen Verstoßes stört der Halter die öffentliche Sicherheit und die Behörden können das Tier sicherstellen. „Der entsprechende Hund kommt in solchen Fällen im Tierheim unter – auf Kosten des Halters“, erläutert Nenno.
Dass Menschen oder Hunde von anderen Tieren attackiert werden, kommt immer wieder vor. Dass Kinder verletzt werden, bleibt jedoch die Ausnahme. In der VG Konz meldete die Polizei zuletzt im März 2023 eine Beißattacke auf dem Moselsteig bei Wasserliesch. Das Opfer: ein dreijähriger Junge, den ein freilaufender Hund am Ohr verletzt hat. Auch in diesem Fall hat das Ordnungsamt den Halter ermittelt. Laut Nenno beließ es die Behörde bei einem Ordnungswidrigkeitsverfahren samt Verwarnung. Das Tier sei in der Folge nicht mehr auffällig gewesen.
Allgemein gilt laut der Gefahrenabwehrverordnung, dass Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb von
Ortschaften sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Trotz der strikten Vorschriften, die in Rheinland-Pfalz dem Standard entsprechen, kommt es immer wieder zu Beißattacken. Im Jahr 2023 gab es laut Beißstatistik der Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion insgesamt 676 Vorkommnisse mit Hunden. 344 Mal wurden Menschen verletzt, 281 Mal andere Hunde. Eine Attacke endete tödlich für einen Menschen, 50 Mal wurden andere Hunde getötet.
Die laut den öffentlich einsehbaren ADD-Statistiken seit 2002 landesweit erste tödliche Beißattacke eines Hundes hat sich auf einem Privatgrundstück ereignet. Im Januar 2023 tötete ein American Bully eine 87-jährige Frau durch Bisse. Der Vorfall ereignete sich im Rhein-Pfalz-Kreis. Halter des Tieres war der Neffe der Getöteten. Der Hund wurde später nach Zustimmung des Halters eingeschläfert.