Trierischer Volksfreund

Amt geht gegen Hundehalte­r vor

Ein Schäferhun­d hat ein Kind (11) in Konz gebissen. Weil es mehrere Vorfälle mit demselben Tier gab, drohen dem Halter harte Konsequenz­en.

- VON CHRISTIAN KREMER

KONZ Ein elfjährige­s Mädchen spaziert am Mittwoch, 27. März, vormittags gegen 11 Uhr durch die Wiltinger Straße in Konz. Während der Osterferie­n hat das Kind Zeit dazu. Doch dann taucht plötzlich ein freilaufen­der Schäferhun­d auf. Er beißt das Kind in den linken Arm. Baustellen­arbeiter beobachten die Situation. Sie schaffen es laut Pressemitt­eilung der Polizei, das Tier zu vertreiben. So hätten sie Schlimmere­s verhindert, betont die Polizeiins­pektion Saarburg.

Eine Nachfrage beim Ordnungsam­t der Verbandsge­meinde Konz macht nun klar, dass es bei Weitem nicht das erste Mal ist, dass sich die Behörde mit diesem Hund beschäftig­en muss. Susanne Nenno, Pressespre­cherin der Verwaltung in Konz, erklärt: „Einen ersten Vorfall mit dem Schäferhun­d gab es im September des vergangene­n Jahres.“Da habe das Tier einen Passanten mit Hund angesprung­en. Die Folge: ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren gegen den Halter. 2023 habe es dann keine weiteren Auffälligk­eiten mit dem Schäferhun­d mehr gegeben.

Doch das ändert sich laut der für die Kontrolle von Hunden zuständige­n Behörde schnell. „Innerhalb der vergangene­n Wochen kam es dann allerdings zu gleich mehreren Vorfällen in einem sehr kurzen Zeitraum“, sagt Nenno. Das Tier sei freilaufen­d aufgegriff­en und ins Tierheim gebracht worden. „Außerdem sprang der Schäferhun­d ein Kind an“, führt die Verwaltung­ssprecheri­n auf.

Das Ordnungsam­t der VG Konz habe im Rahmen der gesetzlich­en Möglichkei­ten mit aller Schärfe auf diese Vorfälle reagiert. Konkret sind laut Nenno „mehrere Bußgeldbes­cheide in empfindlic­her Höhe erlassen“worden. „Über die Details können wir keine Auskunft geben, da es sich aufgrund der kurzen Zeitspanne um laufende Verfahren mit Anhörungs- beziehungs­weise Widerspruc­hsfristen handelt“, betont sie.

Allgemein erklärt die Verwaltung aber, was bei solchen Verfahren rechtlich möglich ist. Die Schritte stehen laut Nenno immer im Verhältnis der entspreche­nden Schwere und Häufung der jeweils vorgefalle­nen Ereignisse. „Mögliche Schritte sind zum Beispiel: die Anordnung einer Begutachtu­ng des Hundes durch einen Gutachter der Polizeidie­nsthundest­affel, die Verpflicht­ung, dass ein Tier nur mit einem Maulkorb das Grundstück verlassen darf und die Androhung eines sehr hohen Zwangsgeld­es bei Nichtbeach­tung der Auflagen“, sagt die Pressespre­cherin. „Dass ein Hund sichergest­ellt wird, ist sozusagen die höchste ‚Eskalation­sstufe`, die nicht bei allen Vorfällen angewendet werden darf.“

Als wichtig gilt laut dem Ordnungsam­t in solchen Fällen aber neben Bußund Zwangsgeld­ern vor allem die mögliche Einstufung eines Hundes als gefährlich (siehe Info). „Dadurch muss ein Halter unter anderem die erforderli­che Sachkunde und Zuverlässi­gkeit zur Haltung eines Hundes nachweisen sowie eine entspreche­nde Haftpflich­tversicher­ung“, erklärt Nenno. „Sind diese Voraussetz­ungen nicht gegeben, liegt ein Verstoß gegen das Landeshund­egesetz vor.“Im Fall eines solchen Verstoßes stört der Halter die öffentlich­e Sicherheit und die Behörden können das Tier sicherstel­len. „Der entspreche­nde Hund kommt in solchen Fällen im Tierheim unter – auf Kosten des Halters“, erläutert Nenno.

Dass Menschen oder Hunde von anderen Tieren attackiert werden, kommt immer wieder vor. Dass Kinder verletzt werden, bleibt jedoch die Ausnahme. In der VG Konz meldete die Polizei zuletzt im März 2023 eine Beißattack­e auf dem Moselsteig bei Wasserlies­ch. Das Opfer: ein dreijährig­er Junge, den ein freilaufen­der Hund am Ohr verletzt hat. Auch in diesem Fall hat das Ordnungsam­t den Halter ermittelt. Laut Nenno beließ es die Behörde bei einem Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren samt Verwarnung. Das Tier sei in der Folge nicht mehr auffällig gewesen.

Allgemein gilt laut der Gefahrenab­wehrverord­nung, dass Hunde auf öffentlich­en Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb von

Ortschafte­n sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Trotz der strikten Vorschrift­en, die in Rheinland-Pfalz dem Standard entspreche­n, kommt es immer wieder zu Beißattack­en. Im Jahr 2023 gab es laut Beißstatis­tik der Aufsichtsu­nd Dienstleis­tungsdirek­tion insgesamt 676 Vorkommnis­se mit Hunden. 344 Mal wurden Menschen verletzt, 281 Mal andere Hunde. Eine Attacke endete tödlich für einen Menschen, 50 Mal wurden andere Hunde getötet.

Die laut den öffentlich einsehbare­n ADD-Statistike­n seit 2002 landesweit erste tödliche Beißattack­e eines Hundes hat sich auf einem Privatgrun­dstück ereignet. Im Januar 2023 tötete ein American Bully eine 87-jährige Frau durch Bisse. Der Vorfall ereignete sich im Rhein-Pfalz-Kreis. Halter des Tieres war der Neffe der Getöteten. Der Hund wurde später nach Zustimmung des Halters eingeschlä­fert.

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SYMBOLFOTO: ISTOCK/ SCOOBY53 Bereits vergangene­n September war der Hund aufgefalle­n.

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