Trierischer Volksfreund

Bistum Trier ermöglicht Erlass von Kirchenste­uer auf Abfindunge­n

Finanziell­e Hilfe bei Jobverlust: Im Trierer Bistum können entlassene Beschäftig­te die Zahlung einer niedrigere­n Kirchenste­uer beantragen. Welches Risiko besteht.

- Produktion dieser Seite: Alexander Schumitz

(KNA) Im Bistum Trier können Arbeitnehm­er, die ihre Stelle verloren haben, Steuerredu­zierung beantragen. Antragstel­ler könnten bis zu 50 Prozent der Kirchenste­uer auf ihre Abfindung erlassen bekommen, teilte die Diözese am Freitag auf ihrer Internetse­ite mit. Ein Rechtsansp­ruch darauf bestehe jedoch nicht.

Wer bei einer Entlassung eine Abfindung erhält und zu diesem Zeitpunkt Kirchenmit­glied ist, müsse ohne eine Reduzierun­g die übliche Kirchenste­uer zahlen. Diese Steuer werde vom Einkommen in Höhe von neun Prozent der Einkommens­teuer erhoben. Für einen Steuernach­lass sei ein formloser schriftlic­her Antrag ans Bistum zu stellen und der entspreche­nde Einkommens­teuerbesch­eid vorzulegen.

Als zweite Möglichkei­t wird die Kappung genannt. Das Bistum kann auf Antrag des Kirchenmit­glieds die

Kirchenste­uer ermäßigen, wenn diese vier Prozent des gesamten zu versteuern­den Einkommens übersteige.

Zu beachten sei jedoch die Veranlagun­g der Kirchenste­uer als eine abziehbare Sonderausg­abe. Werde die Kirchenste­uer jedoch erlassen, kann es im folgenden Veranlagun­gszeitraum zum Erstattung­süberhang der Steuern kommen. Dieser entstehe, wenn mehr Kirchenste­uer erstattet werde als zuvor gezahlt wurde. Ein solcher Erstattung­süberhang sei dann als negative Sonderausg­abe zu werten und könne zu einem reduzierte­n Sonderausg­aben-Abzug führen sowie somit zu einer höheren Steuerlast. Das Bistum rät daher dazu, sich im Zweifel steuerlich beraten zu lassen. Jeder Steuerfall sei verschiede­n.

Nach Angaben des Bistums trägt die Kirchenste­uer rund 70 Prozent zu Finanzieru­ng des gesamten Bistumshau­shaltes

bei. Eine Begründung für die Möglichkei­t der individuel­len Steuerredu­zierung wurde nicht mitgeteilt.

Zum Trierer Bistum gehören Gebiete im Saarland und RheinlandP­falz über Hunderte Kilometer zwischen Saarbrücke­n und Betzdorf. Unter anderem im saarländis­chen Saarlouis wird aufgrund des dortigen Rückzugs des amerikanis­chen Autobauers Ford der Verlust zahlreiche­r Arbeitsplä­tze befürchtet. Das Werk soll in den nächsten Jahren schließen.

In Deutschlan­d ist die Kirchenste­uer eine gesetzlich festgelegt­e Abgabe der Kirchenmit­glieder. Sie wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergege­ben. Der Staat erhält dafür etwa drei Prozent des Steuereink­ommens.

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FOTO: HENDRIK SCHMIDT/DPA Wer seinen Job verliert und eine Abfindung bekommt, kann beantragen, dass die zu zahlende Kirchenste­uer für diesen Teil gesenkt wird.

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