Mit 190 durch Trier gefahren? 23-Jähriger steht vor Gericht
Ein Mann soll im Mai 2023 durch Trier gerast sein. Dafür muss er sich nun vor Gericht verantworten. Welche Rolle eine Social-Media-Plattform bei dem Fall spielt.
Raser fallen immer wieder auf. Das passiert in Trier genauso wie in anderen Städten. Was ein zum Tatzeitpunkt 23-Jähriger allerdings in der Nacht vom 4. auf den 5. Mai gemacht haben soll, ist trotzdem außergewöhnlich. Denn er soll nicht nur das Tempolimit fast um das Vierfache überschritten haben, sondern bei Weitem auch den Rahmen einer verantwortungsvollen und klugen Nutzung von Social Media.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann aus Trier zur Last, nachts mit einem Mietwagen die Kohlenstraße in Trier mit einer Geschwindigkeit von 191 Kilometern pro Stunde befahren zu haben. Weiterhin habe er die Fahrt mit Geschwindigkeiten zwischen 115 und 134 Kilometern pro Stunde fortgesetzt. Dabei habe er unter anderem eine Abbiegespur für den Gegenverkehr überfahren.
Zum Motiv erklärt die Anklage, dass es dem Mann darum gegangen sei, die Fahrleistung des Fahrzeugs zu demonstrieren. Und die Leistung des Fahrzeugs wollte der Mann offenbar einem möglichst großen Publikum zeigen: Zumindest hat ein Zeuge die Fahrt laut Staatsanwaltschaft mit seinem Handy gefilmt und live auf seinen Instagram-Account übertragen.
Laut der Polizeimeldung zu der Fahrt, welche die Pressestelle am 7. Mai 2023 veröffentlicht hat, ist der Raser sogar durch dieses Video aufgeflogen. Weiter hieß es damals, dass der Mann in einem schwarzen Mercedes Cabrio unterwegs war. Sein
Pech: Ein Zeuge beobachtete im Stream, wie der 23-Jährige gegen 23.25 Uhr durch die Kohlenstraße raste.
Vom Kreisverkehr an der Abzweigung zum Petrisberg (Robert-Schumann-Allee) kommend habe der Tacho des Fahrzeugs auf Höhe der Fußgängerbrücke an der Universität bereits mehr als 190 Kilometer pro Stunde angezeigt. Erlaubt sind dort 50 Kilometer pro Stunde. Später sei der Wagen mit etwa 120 Kilometern pro Stunde an der Kreuzung zur Gustav-Heinemann-Straße vorbeigerauscht. Gestoppt hat die Polizei das Fahrzeug in der knapp fünf Kilometer entfernten Saarstraße in TrierSüd. Im Auto waren neben dem Fahrer und dem Beifahrer noch weitere Insassen.
Angeklagt ist der Mann jetzt wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Strafrechtlich werden illegale Straßenrennen als Verstoß gegen Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs erfasst. Darunter fallen neben Rennen mit mehreren Teilnehmern auch sogenannte Alleinrennen und Fluchtfahrten vor der Polizei. Geahndet werden solche Taten laut der Vorschrift mit einer Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Werden Menschen verletzt oder sogar getötet, werden die Verursacher noch härter bestraft.