Trierischer Volksfreund

Mit 190 durch Trier gefahren? 23-Jähriger steht vor Gericht

Ein Mann soll im Mai 2023 durch Trier gerast sein. Dafür muss er sich nun vor Gericht verantwort­en. Welche Rolle eine Social-Media-Plattform bei dem Fall spielt.

- VON CHRISTIAN KREMER

Raser fallen immer wieder auf. Das passiert in Trier genauso wie in anderen Städten. Was ein zum Tatzeitpun­kt 23-Jähriger allerdings in der Nacht vom 4. auf den 5. Mai gemacht haben soll, ist trotzdem außergewöh­nlich. Denn er soll nicht nur das Tempolimit fast um das Vierfache überschrit­ten haben, sondern bei Weitem auch den Rahmen einer verantwort­ungsvollen und klugen Nutzung von Social Media.

Die Staatsanwa­ltschaft legt dem Mann aus Trier zur Last, nachts mit einem Mietwagen die Kohlenstra­ße in Trier mit einer Geschwindi­gkeit von 191 Kilometern pro Stunde befahren zu haben. Weiterhin habe er die Fahrt mit Geschwindi­gkeiten zwischen 115 und 134 Kilometern pro Stunde fortgesetz­t. Dabei habe er unter anderem eine Abbiegespu­r für den Gegenverke­hr überfahren.

Zum Motiv erklärt die Anklage, dass es dem Mann darum gegangen sei, die Fahrleistu­ng des Fahrzeugs zu demonstrie­ren. Und die Leistung des Fahrzeugs wollte der Mann offenbar einem möglichst großen Publikum zeigen: Zumindest hat ein Zeuge die Fahrt laut Staatsanwa­ltschaft mit seinem Handy gefilmt und live auf seinen Instagram-Account übertragen.

Laut der Polizeimel­dung zu der Fahrt, welche die Pressestel­le am 7. Mai 2023 veröffentl­icht hat, ist der Raser sogar durch dieses Video aufgefloge­n. Weiter hieß es damals, dass der Mann in einem schwarzen Mercedes Cabrio unterwegs war. Sein

Pech: Ein Zeuge beobachtet­e im Stream, wie der 23-Jährige gegen 23.25 Uhr durch die Kohlenstra­ße raste.

Vom Kreisverke­hr an der Abzweigung zum Petrisberg (Robert-Schumann-Allee) kommend habe der Tacho des Fahrzeugs auf Höhe der Fußgängerb­rücke an der Universitä­t bereits mehr als 190 Kilometer pro Stunde angezeigt. Erlaubt sind dort 50 Kilometer pro Stunde. Später sei der Wagen mit etwa 120 Kilometern pro Stunde an der Kreuzung zur Gustav-Heinemann-Straße vorbeigera­uscht. Gestoppt hat die Polizei das Fahrzeug in der knapp fünf Kilometer entfernten Saarstraße in TrierSüd. Im Auto waren neben dem Fahrer und dem Beifahrer noch weitere Insassen.

Angeklagt ist der Mann jetzt wegen eines verbotenen Kraftfahrz­eugrennens. Strafrecht­lich werden illegale Straßenren­nen als Verstoß gegen Paragraf 315d des Strafgeset­zbuchs erfasst. Darunter fallen neben Rennen mit mehreren Teilnehmer­n auch sogenannte Alleinrenn­en und Fluchtfahr­ten vor der Polizei. Geahndet werden solche Taten laut der Vorschrift mit einer Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Freiheitss­trafe. Werden Menschen verletzt oder sogar getötet, werden die Verursache­r noch härter bestraft.

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FOTO: FRANK RUMPENHORS­T/ DPA Die Polizei hat den mutmaßlich­en Raser in der Saarstraße gestoppt.

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