Ohne Führerschein mit fremden Autos unterwegs
(cmk) Ein Mitarbeiter einer Autowerkstatt aus Konz ist zwischen April und Juni 2023 mehrfach unerlaubt und ohne Führerschein mit Fahrzeugen von Kunden herumgefahren. Dafür hat ihn eine Strafrichterin am Amtsgericht Trier jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Vermutlich noch schlimmer für den Angeklagten: Er darf frühestens nach Ablauf eines Jahres wieder einen Führerschein beantragen und er muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Im Detail hat das Gericht den Mann wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwölf Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte dem zum Tatzeitpunkt 24-jährigen Angeklagten aus Konz zur Last gelegt, insgesamt vier Fahrzeuge unbefugt und ohne Fahrerlaubnis benutzt zu haben, die in der Werkstatt, in der er beschäftigt war, zur Reparatur abgegeben worden seien.
Mit einem dieser Fahrzeuge hat er demnach sieben Fahrten unternommen. Dabei sei es so beschädigt worden, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden sei. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegt laut Anklage bei 13.900 Euro. Ein Problem für den Angeklagten: Die Fahrten sind durch die Dashcam des Fahrzeugs aufgezeichnet worden.
Zudem hat der Angeklagte ein weiteres Auto beschädigt, indem er gegen ein am Straßenrand geparktes Fahrzeug geprallt ist. Weil er weitergefahren ist, ohne sich um den Schaden zu kümmern, wurde er auch wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt.