Trierischer Volksfreund

Ohne Führersche­in mit fremden Autos unterwegs

- Produktion dieser Seite: Harald Jansen

(cmk) Ein Mitarbeite­r einer Autowerkst­att aus Konz ist zwischen April und Juni 2023 mehrfach unerlaubt und ohne Führersche­in mit Fahrzeugen von Kunden herumgefah­ren. Dafür hat ihn eine Strafricht­erin am Amtsgerich­t Trier jetzt zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Vermutlich noch schlimmer für den Angeklagte­n: Er darf frühestens nach Ablauf eines Jahres wieder einen Führersche­in beantragen und er muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Im Detail hat das Gericht den Mann wegen vorsätzlic­hen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis in zwölf Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubte­m Entfernen vom Unfallort verurteilt. Die Staatsanwa­ltschaft Trier hatte dem zum Tatzeitpun­kt 24-jährigen Angeklagte­n aus Konz zur Last gelegt, insgesamt vier Fahrzeuge unbefugt und ohne Fahrerlaub­nis benutzt zu haben, die in der Werkstatt, in der er beschäftig­t war, zur Reparatur abgegeben worden seien.

Mit einem dieser Fahrzeuge hat er demnach sieben Fahrten unternomme­n. Dabei sei es so beschädigt worden, dass ein wirtschaft­licher Totalschad­en entstanden sei. Der Wiederbesc­haffungswe­rt des Fahrzeugs liegt laut Anklage bei 13.900 Euro. Ein Problem für den Angeklagte­n: Die Fahrten sind durch die Dashcam des Fahrzeugs aufgezeich­net worden.

Zudem hat der Angeklagte ein weiteres Auto beschädigt, indem er gegen ein am Straßenran­d geparktes Fahrzeug geprallt ist. Weil er weitergefa­hren ist, ohne sich um den Schaden zu kümmern, wurde er auch wegen unerlaubte­n Entfernens vom Unfallort verurteilt.

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