Missbrauchsopfer berichten von Alkohol, Pornos und Drogen
Wegen Vergewaltigung zweier damals 13 und 14 Jahre alten Mädchen steht ein heute 55-jähriger gebürtiger Trierer vor dem Amtsgericht. Bei vorangehenden Partys im Haus des Angeklagten verteilte der Mann offenbar auch Schnaps und Marihuana an die Mädchen.
Die Aussagen der jungen Frauen ähneln sich über das, was sich im Frühling 2017 im Partykeller einer Familie in einem Dorf im Landkreis Trier-Saarburg abgespielt haben soll: Der damals 48-jährige Onkel eines der Mädchen verteilte Alkohol – offenbar auch Schnaps und Wodka. Manchmal habe er bei den „Partys“Pornos gezeigt auf einem Fernseher, der in einem Räumchen stand. Außerdem habe der Mann ihnen mehrere Male Marihuana zum Rauchen angeboten, berichteten am Montag die heute 20-jährige Stieftochter des Angeklagten und eine gleichaltrige damalige Freundin im Gerichtssaal. Beide waren am zweiten Prozesstag als Zeuginnen geladen.
Neben den beiden Zeuginnen haben auch die beiden Opfer schon ausgesagt, die der heute 55-jährige gebürtige Trierer damals vergewaltigt haben soll. Die erste – eine damals 14-jährige Nichte des Angeklagten – berichtete am ersten Prozesstag, wie ihr Onkel sie nach einer dieser Partys in einem Wohnwagen vergewaltigt habe, der im Hinterhof des Anwesens abgestellt war. Am zweiten Prozesstag wurde die Video-Aussage einer Freundin der Stieftochter des Angeklagten vor Gericht abgespielt. Bei der damals laut Anklageschrift 13-Jährigen war es zwar eine andere „Party“– der Ablauf allerdings ähnlich: Auch diesmal schenkt der Angeklagte – offenbar zusammen mit einem Freund – Alkohol aus.
Als die 13-Jährige wohl wegen des Alkohols müde wird und sich hinlegen will, folgt der Angeklagte ihr in das Schlafzimmer im Untergeschoss des Hauses. Mehrfach habe sie „Nein“gesagt, berichtet die heute 20-Jährige vor Gericht. Der Stiefvater ihrer Freundin habe darauf allerdings nicht gehört.
Ihre Freundin – die als Zeugin geladene Stieftochter des Angeklagten – berichtet anschließend, dass sie anfangs noch einen Blick auf die Szene im Schlafzimmer erhascht und gesehen habe, wie ihr Onkel sich selbst befriedigt habe. Aus Angst sei sie weggelaufen und habe den Freund ihres Onkels, der bei der „Party“offenbar ebenfalls anwesend war, zu Hilfe gerufen. Dieser Mann sei dann auch in das Schlafzimmer gegangen. Als er wenig später zurückgekommen sei, habe er ihr nur gesagt, dass da nichts Schlimmes passiert sei. Dieser zweite Mann war am Montag auch als Zeuge vor Gericht geladen, zu dem Termin allerdings nicht erschienen. Auch ein weiterer Zeuge – ein ehemaliger Freund einer der beiden heute jungen Frauen – fehlte. Zum nächsten Verhandlungstag Mitte Mai sollen die beiden am Montag abwesenden Zeugen erneut geladen und dann vernommen werden.
Der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts am Amtsgericht, Kai Flesch, ließ durchblicken, dass der Prozess möglicherweise vom Amtsans Landgericht verlegt werde.
Grund dürfte sei, dass sich während der Verhandlung Hinweise auf weitere mögliche Delikte ergeben haben, die ein höheres Strafmaß erwarten lassen – etwa, dass der Angeklagte den damals Minderjährigen Marihuana angeboten und ihnen nicht nur Pornos gezeigt, sondern auch aufs Handy geschickt haben soll.
Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht werden grundsätzlich Strafsachen verhandelt, bei denen das absehbare Mindeststrafmaß bei einem Jahr Freiheitsstrafe und das Höchstmaß bei einer Freiheitsstrafe von vier Jahren liegt. Vor dem Landgericht werden Fälle verhandelt, bei denen höhere
Raum stehen.
Beide Opfer, die der heute in Konz wohnende gebürtige Trierer 2017 vergewaltigt haben soll, haben nach den Taten die Sache für sich behalten und erst 2021 zur Anzeige gebracht. Nach knapp dreijähriger Bearbeitungszeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht hat die Verhandlung Anfang April 2024 begonnen. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht näher vor Gericht geäußert.
Freiheitsstrafen im