Wirft der Trierer Bischof Ackermann saarländischen AfD-Politiker aus dem Kirchengremium?
Darf ein AfD-Politiker aus einem kirchlichen Gremium ausgeschlossen werden? Eine Antwort darauf wird das Bistum Trier am Mittwoch bekanntgeben.
Dürfen AfDPolitiker ein Amt in der katholischen Kirche bekleiden? Eine Antwort auf diese Frage gibt am Mittwoch das Bistum Trier. Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg will am Vormittag sagen, ob der saarländische AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert weiter Verwaltungsrat der Pfarrei St. Marien in Neunkirchen bleiben kann. Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat hatten den Ausschluss des 55-jährigen Politikers beantragt und das Bistum um Prüfung gebeten.
Ist der AfD-Politiker aus dem Saarland jetzt ein Präzedenzfall?
Hintergrund ist eine Erklärung der deutschen Bischöfe von Anfang des Jahres, wonach eine führende Funktion in der AfD mit dem haupt- und ehrenamtlichen
Dienst in der Kirche unvereinbar sei. Ist der AfD-Politiker aus dem Bistum Trier nun Präzedenzfall und das erste ehrenamtlich aktive Gemeindemitglied,
das vom bischöflichen Bannstrahl betroffen sein wird?
Am Mittwochvormittag will von Plettenberg die Entscheidung gemeinsam mit dem Neunkirchener Pfarrer Bernd Seibel bekanntgeben. Wie sie ausfällt, war dem Betroffenen zumindest am Dienstagvormittag noch nicht bekannt. „Ich habe noch gar nichts gehört“, sagte Christoph Schaufert in einem Telefonat mit unserer Redaktion. Dabei habe von Plettenberg ihm nach einem gemeinsamen Gespräch am vergangenen Mittwoch versprochen, dass er vor der öffentlichen Bekanntgabe über das Ergebnis informiert werde. „Bislang ist aber nichts passiert.“
„Eine AfD-Mitgliedschaft ist als solche schon ein Statement“
Weiter wollte sich Schaufert zu der Sache nicht äußern, denn man habe Stillschweigen vereinbart. Generalvikar von Plettenberg äußerte sich im Vorfeld der Pressekonferenz schon mal in einem Interview mit der Katholischen Nachrichtenagentur.
Nach seinen Worten muss es vor jeder Entscheidung immer eine Einzelfallbetrachtung geben. Dabei sei klar: „Eine AfD-Mitgliedschaft ist als solche schon ein Statement; und der- oder diejenige muss dann dafür geradestehen oder sich formell von extremen Haltungen und Äußerungen der Partei distanzieren.“
Soll wohl heißen: Wenn sich Schaufert von den Radikalpositionen seiner Partei öffentlich distanziert, darf er bleiben; falls nicht, muss er das Kirchengremium verlassen. Eine ziemlich hohe Hürde, die darauf hinauslaufen dürfte, dass der Dienst im Verwaltungsrat seiner Pfarrei für den saarländischen AfD-Politiker bald beendet sein könnte.
Schaufert will sich bis zur Entscheidung nicht äußern Christoph Schaufert
will sich dazu erst äußern, wenn eine Entscheidung gefallen ist. Es dürfte die erste von einigen sein, die noch folgen werden. Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hatte die Bischöfe erst unlängst aufgefordert, Extremisten in ihren Gremien nicht zu dulden. Der Kirche stehe es vom Grundgesetz her frei, Bedingungen für die Mitwirkung in ihren Gremien zu stellen. Allerdings müsste Betroffenen auch ein Rechtsweg offenstehen, um Beschwerde gegen eine Entscheidung einzulegen.
Laut Triers Generalvikar von Plettenberg beraten sich derzeit die Justiziare der deutschen Bistümer, ob im Umgang mit AfD-Mitgliedern ein einheitliches Vorgehen oder bundesweite Regeln sinnvoll seien.