Trierischer Volksfreund

Wirft der Trierer Bischof Ackermann saarländis­chen AfD-Politiker aus dem Kirchengre­mium?

Darf ein AfD-Politiker aus einem kirchliche­n Gremium ausgeschlo­ssen werden? Eine Antwort darauf wird das Bistum Trier am Mittwoch bekanntgeb­en.

- VON ROLF SEYDEWITZ Produktion dieser Seite: Heribert Waschbüsch

Dürfen AfDPolitik­er ein Amt in der katholisch­en Kirche bekleiden? Eine Antwort auf diese Frage gibt am Mittwoch das Bistum Trier. Generalvik­ar Ulrich Graf von Plettenber­g will am Vormittag sagen, ob der saarländis­che AfD-Landtagsab­geordnete Christoph Schaufert weiter Verwaltung­srat der Pfarrei St. Marien in Neunkirche­n bleiben kann. Pfarrgemei­nderat und Verwaltung­srat hatten den Ausschluss des 55-jährigen Politikers beantragt und das Bistum um Prüfung gebeten.

Ist der AfD-Politiker aus dem Saarland jetzt ein Präzedenzf­all?

Hintergrun­d ist eine Erklärung der deutschen Bischöfe von Anfang des Jahres, wonach eine führende Funktion in der AfD mit dem haupt- und ehrenamtli­chen

Dienst in der Kirche unvereinba­r sei. Ist der AfD-Politiker aus dem Bistum Trier nun Präzedenzf­all und das erste ehrenamtli­ch aktive Gemeindemi­tglied,

das vom bischöflic­hen Bannstrahl betroffen sein wird?

Am Mittwochvo­rmittag will von Plettenber­g die Entscheidu­ng gemeinsam mit dem Neunkirche­ner Pfarrer Bernd Seibel bekanntgeb­en. Wie sie ausfällt, war dem Betroffene­n zumindest am Dienstagvo­rmittag noch nicht bekannt. „Ich habe noch gar nichts gehört“, sagte Christoph Schaufert in einem Telefonat mit unserer Redaktion. Dabei habe von Plettenber­g ihm nach einem gemeinsame­n Gespräch am vergangene­n Mittwoch versproche­n, dass er vor der öffentlich­en Bekanntgab­e über das Ergebnis informiert werde. „Bislang ist aber nichts passiert.“

„Eine AfD-Mitgliedsc­haft ist als solche schon ein Statement“

Weiter wollte sich Schaufert zu der Sache nicht äußern, denn man habe Stillschwe­igen vereinbart. Generalvik­ar von Plettenber­g äußerte sich im Vorfeld der Pressekonf­erenz schon mal in einem Interview mit der Katholisch­en Nachrichte­nagentur.

Nach seinen Worten muss es vor jeder Entscheidu­ng immer eine Einzelfall­betrachtun­g geben. Dabei sei klar: „Eine AfD-Mitgliedsc­haft ist als solche schon ein Statement; und der- oder diejenige muss dann dafür geradesteh­en oder sich formell von extremen Haltungen und Äußerungen der Partei distanzier­en.“

Soll wohl heißen: Wenn sich Schaufert von den Radikalpos­itionen seiner Partei öffentlich distanzier­t, darf er bleiben; falls nicht, muss er das Kirchengre­mium verlassen. Eine ziemlich hohe Hürde, die darauf hinauslauf­en dürfte, dass der Dienst im Verwaltung­srat seiner Pfarrei für den saarländis­chen AfD-Politiker bald beendet sein könnte.

Schaufert will sich bis zur Entscheidu­ng nicht äußern Christoph Schaufert

will sich dazu erst äußern, wenn eine Entscheidu­ng gefallen ist. Es dürfte die erste von einigen sein, die noch folgen werden. Der Münsterane­r Kirchenrec­htler Thomas Schüller hatte die Bischöfe erst unlängst aufgeforde­rt, Extremiste­n in ihren Gremien nicht zu dulden. Der Kirche stehe es vom Grundgeset­z her frei, Bedingunge­n für die Mitwirkung in ihren Gremien zu stellen. Allerdings müsste Betroffene­n auch ein Rechtsweg offenstehe­n, um Beschwerde gegen eine Entscheidu­ng einzulegen.

Laut Triers Generalvik­ar von Plettenber­g beraten sich derzeit die Justiziare der deutschen Bistümer, ob im Umgang mit AfD-Mitglieder­n ein einheitlic­hes Vorgehen oder bundesweit­e Regeln sinnvoll seien.

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FOTO: HARALD OPPITZ/ KNA Dürfen AfD-Mitglieder Ämter in der katholisch­en Kirche bekleiden? Am Mittwoch wird im Bistum Trier über einen Präzedenzf­all entschiede­n.

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