Trierischer Volksfreund

Linke kritisiert höhere Steuern bei Ost-Renten

-

(dpa) Die Linke im Bundestag hat erneut eine unterschie­dliche Steuerhöhe bei Renten in Ost und West kritisiert. Hintergrun­d ist eine aktuelle Antwort der Bundesregi­erung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordnet­en Sören Pellmann. Demnach zahlen Rentner mit einer sogenannte­n Standardre­nte, die vor 2023 in Rente gegangen sind, im Osten höhere Steuern auf ihre Altersbezü­ge als im Westen. Eine Anfrage mit ähnlichem Ergebnis hatte Pellmann bereits vor einem Jahr an die Regierung gestellt.

Die ihm nun vom Bundesfina­nzminister­ium übermittel­ten Zahlen zeigen: Wer seit 2010 im Ruhestand ist und die aktuell errechnete Standardre­nte von 20 768 Euro im Jahr bezieht, zahlt im Osten darauf 241 Euro Einkommens­teuer, im Westen sind es nur 132 Euro. 2020 in Rente gegangene Ostdeutsch­e zahlen 542 Euro Steuern jährlich auf eine solche Standardre­nte, im Westen 524. Die Standardre­nte gibt den Wert an, den ein Empfänger bei durchschni­ttlichem Verdienst und 45 Beitragsja­hren aktuell erhält.

Ab einem Renteneint­ritt ab 2023, dem Jahr der Ost-West-Angleichun­g der Renten, gibt es den Angaben zufolge keine Steuerunte­rschiede mehr. Pellmann nannte dies richtig. „Aber wir dürfen die Bestandsre­ntner, die schon länger Rente beziehen, nicht vergessen“, fügte er hinzu. Dass diese im Osten immer noch mehr Steuern zahlten, sei ein Treppenwit­z der Geschichte. „Zumal im Osten die meisten älteren Menschen fast nur von der gesetzlich­en Rente leben müssen, während im Westen häufig noch andere Alterseink­ünfte dazu kommen.“

Der Hintergrun­d ist komplizier­t. Seit 2005 wird schrittwei­se auf eine sogenannte nachgelage­rte Rentenbest­euerung umgestellt: Die Rentenbeit­räge werden bei der Einkommens­teuer berücksich­tigt und senken diese, dafür wird später Einkommens­teuer auf die ausgezahlt­e Rente fällig. Schrittwei­se heißt: Wer 2005 in Rente ging, bei dem gelten 50 Prozent seiner Rente als steuerpfli­chtiges Einkommen, die anderen 50 Prozent sind steuerfrei. Bei einem Renteneint­ritt 2020 lag das Verhältnis bereits bei 80 zu 20. Ab Renteneint­ritt 2040 soll die Rente grundsätzl­ich zu 100 Prozent versteuert werden.

Der jeweils individuel­l zum Renteneint­ritt festgesetz­te Freibetrag ändert sich nicht mehr, auch wenn, wie im Juli üblich, jährlich die Renten steigen. Dadurch erhöhe sich das steuerpfli­chtige Einkommen, erklärt das Finanzmini­sterium in seiner Antwort. Bis 2023 habe es im Osten im Vergleich zum Westen höhere jährliche Rentenstei­gerungen gegeben. „Dies erklärt den Unterschie­d der Einkommens­teuerbelas­tung zwischen Ost und West bei einem Rentenbegi­nn vor dem Jahr 2023.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany