Das Wegducken muss ein Ende haben
Die Weichen für die Zukunft des Tierheims Trier können neu gestellt werden. Mit der genehmigten Satzungsänderung hat der Tierschutzverein die Möglichkeit, dessen Betrieb einer gemeinnützigen GmbH zu übertragen. Das hätte den Vorteil, dass sich ein professioneller Geschäftsführer – Empathie für Tiere und Menschen vorausgesetzt – um den Betrieb kümmern könnte. Dem ehrenamtlichen Vorstand des Tierschutzvereins würde vor allem die Verantwortung für die Generierung von Spenden und die Organisation von Veranstaltungen bleiben.
Voraussetzung für diese neue Struktur ist allerdings, dass die Finanzierung des Tierheims auf besseren Füßen steht. Dazu muss die Kostenerstattung für die Versorgung der Fundtiere gesichert sein. Warum das nicht so ist, liegt an einem alten Vertrag, der aus heutiger Sicht fast sittenwidrig scheint. Dem Vorgänger des Tierschutzvereins wurde von der Stadt Trier und den Landkreisen der Region das Gelände in Zewen einst überlassen, wenn im Gegenzug die Abnahme von Fundtieren erfolgt.
Die jährliche Gesamtpauschale oder Fallpauschalen für die Unterbringung, die medizinische Versorgung und die Pflege der Hunde, Katzen, Kaninchen und anderen Tierarten sind jedoch inzwischen viel zu gering, um die tatsächlichen Kosten zu decken.
Wenn die Stadt Trier bereit ist, mit dem Tierschutzverein eine seriöse Vergütungsregelung zu finden, sollte das den in den Kreisen zuständigen Verbandsgemeinden ein Vorbild sein. Der Tierschutz in Deutschland hat Verfassungsrang. Er ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz geregelt. Bei Gefährdung des Tierwohls
müssen die Kommunen und Gebietskörperschaften eingreifen. Es ist höchste Zeit, dass sie für diese Verantwortung auch finanziell einstehen.