Trierischer Volksfreund

Das Wegducken muss ein Ende haben

- R.neubert@volksfreun­d.de

Die Weichen für die Zukunft des Tierheims Trier können neu gestellt werden. Mit der genehmigte­n Satzungsän­derung hat der Tierschutz­verein die Möglichkei­t, dessen Betrieb einer gemeinnütz­igen GmbH zu übertragen. Das hätte den Vorteil, dass sich ein profession­eller Geschäftsf­ührer – Empathie für Tiere und Menschen vorausgese­tzt – um den Betrieb kümmern könnte. Dem ehrenamtli­chen Vorstand des Tierschutz­vereins würde vor allem die Verantwort­ung für die Generierun­g von Spenden und die Organisati­on von Veranstalt­ungen bleiben.

Voraussetz­ung für diese neue Struktur ist allerdings, dass die Finanzieru­ng des Tierheims auf besseren Füßen steht. Dazu muss die Kostenerst­attung für die Versorgung der Fundtiere gesichert sein. Warum das nicht so ist, liegt an einem alten Vertrag, der aus heutiger Sicht fast sittenwidr­ig scheint. Dem Vorgänger des Tierschutz­vereins wurde von der Stadt Trier und den Landkreise­n der Region das Gelände in Zewen einst überlassen, wenn im Gegenzug die Abnahme von Fundtieren erfolgt.

Die jährliche Gesamtpaus­chale oder Fallpausch­alen für die Unterbring­ung, die medizinisc­he Versorgung und die Pflege der Hunde, Katzen, Kaninchen und anderen Tierarten sind jedoch inzwischen viel zu gering, um die tatsächlic­hen Kosten zu decken.

Wenn die Stadt Trier bereit ist, mit dem Tierschutz­verein eine seriöse Vergütungs­regelung zu finden, sollte das den in den Kreisen zuständige­n Verbandsge­meinden ein Vorbild sein. Der Tierschutz in Deutschlan­d hat Verfassung­srang. Er ist als Staatsziel im Grundgeset­z verankert und im Tierschutz­gesetz geregelt. Bei Gefährdung des Tierwohls

müssen die Kommunen und Gebietskör­perschafte­n eingreifen. Es ist höchste Zeit, dass sie für diese Verantwort­ung auch finanziell einstehen.

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