Trierischer Volksfreund

Wer zahlt die Polizeikos­ten bei Risikospie­len?

Stadt Bremen stellt der DFL Mehrkosten bei Werder-Spielen teils in Rechnung. Ob sie das darf, prüft nun das höchste deutsche Gericht.

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(dpa) Schon seit Jahren streitet die Deutsche Fußball Liga mit der Freien Hansestadt Bremen darüber, wer für den zusätzlich­en Polizeiauf­wand bei sogenannte­n Hochrisiko­spielen in der Bundesliga aufkommen muss. Jetzt soll das höchste deutsche Gericht entscheide­n. Mit einer Verfassung­sbeschwerd­e am Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe richtet sich die DFL gegen die Bremer Regelung, die die Kosten an die Liga weiterreic­ht. Wie stehen die Erfolgscha­ncen? Und welche Auswirkung­en könnte das Urteil haben? Die wichtigste­n Fragen und Antworten im Überblick.

Um welche Regelung geht es?

Es geht um einen Passus im Bremischen Gebühren- und Beitragsge­setz. Seit 2014 ist dort festgehalt­en, dass die Stadt bei bestimmten Veranstalt­ungen Gebühren erheben kann, wenn vorhersehb­ar zusätzlich­e Einsatzkrä­fte der Polizei benötigt werden. Die Regelung bezieht sich auf gewinnorie­ntierte, erfahrungs­gemäß gewaltgene­igte Veranstalt­ungen mit mehr als 5000 Menschen. „Die Gebühr ist nach dem Mehraufwan­d zu berechnen, der aufgrund der zusätzlich­en Bereitstel­lung von Polizeikrä­ften entsteht“, heißt es. Der Veranstalt­er muss vor der Veranstalt­ung über die Gebührenpf­licht informiert werden.

Um wie viel Geld geht es?

Den ersten Gebührenbe­scheid bekam die DFL 2015 – damals zu einer Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400 000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL in Rechnung. Weitere folgten. Insgesamt geht es mittlerwei­le um Gebühren von mehr als drei Millionen Euro. Davon soll die

DFL bislang rund zwei Millionen Euro gezahlt haben. Auch abseits von Hochrisiko­spielen kosten die Polizeiein­sätze bei Fußballspi­elen viel Geld. So summierten sich in der Saison 2022/23 in RheinlandP­falz die Kosten bei allen Partien der 1. und 2. Liga, der Regionalli­ga, der Oberliga, bei Pokalparti­en, einer

Relegation­sbegegnung und einem Länderspie­l auf insgesamt rund 4,6 Millionen Euro.

Was sagt die DFL?

Nach Ansicht des Dachverban­ds für die 1. und 2. Liga ist die betroffene Regelung verfassung­swidrig. Sie argumentie­rt, es fehle an einer

abgrenzbar­en, ihr zurechenba­ren Leistung der Stadt Bremen. Die sei aber verfassung­srechtlich­e Voraussetz­ung für eine rechtmäßig­e Gebührener­hebung. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderli­chen Polizeiein­satz verantwort­lich und nicht die Organisato­ren. Die Bereitstel­lung zusätzlich­er Polizeikrä­fte

werde nicht von der DFL veranlasst. Die Polizei werde vielmehr im Interesse der Allgemeinh­eit tätig. Ein etwaiger Mehraufwan­d zur Verhinderu­ng von Gewalttate­n rechtferti­ge daher keine Gebührenpf­licht. Der DFB, der von der 3. Liga abwärts an für den Spielbetri­eb zuständig ist, schließt sich der Argumentat­ion an.

Wie stehen die Erfolgscha­ncen?

Das ist schwierig zu sagen. Mehrere Gerichte haben sich mit dem umstritten­en Thema befasst. In den meisten Fällen scheiterte die DFL mit ihrer Klage gegen die Gebührener­hebung. Allein in der ersten Instanz hatte sie Erfolg: 2017 erklärte das Verwaltung­sgericht Bremen den Bescheid für rechtswidr­ig. Die Vorsitzend­e Richterin begründete das Urteil damals unter anderem mit Mängeln bei der Gebührenfe­stsetzung. Das Urteil wurde jedoch ein Jahr später in der nächsten Instanz vom Oberverwal­tungsgeric­ht Bremen aufgehoben.

Wann fällt das Urteil?

Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Welche Auswirkung­en könnte das Urteil haben?

Wenn sich das Bremer Modell durchsetze­n würde, kämen auf die Proficlubs erhebliche finanziell­e Mehrbelast­ungen zu. Bisher ist unter anderem Nordrhein-Westfalen mit seinen zahlreiche­n Proficlubs gegen Gebührenbe­scheide. „In Hessen sind derzeit keine Gebührenbe­scheide bei Hochrisiko­spielen beabsichti­gt. In Rheinland-Pfalz ist das anders. „Wie sich bereits aus dem Koalitions­vertrag ergibt, ist das Land Rheinland-Pfalz grundsätzl­ich gewillt, die Schaffung einer Gebührenre­gelung für Hochrisiko-Veranstalt­ungen zu unterstütz­en“, sagt eine Sprecherin. „Dabei macht es jedoch nur Sinn, ein gemeinsame­s, ländereinh­eitliches Vorgehen zu verfolgen, um eine einheitlic­he und faire Regelung zu gewährleis­ten. Daher bleibt das Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts abzuwarten.“

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FOTO: JASPERSEN/DPA Fußballfan­s halten im Stadion von Werder Bremen ihre Fanschals hoch. Bei Risikospie­len der Werderaner kommt es zu höherem Personalei­nsatz der Polizei. Die Mehrkosten dafür stellt die Stadt der Deutschen Fußball-Liga des Öfteren in Rechnung.

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