Trierischer Volksfreund

Warum auf den großen Festen der Region Cannabis tabu ist

Trotz der Freigabe des Kiffens in der Öffentlich­keit: Jugendschu­tz und Verbotszon­en machen einen legalen Konsum quasi unmöglich.

- VON BERND WIENTJES

Manch einer hat sich das schon schön ausgemalt: Beseelt und leichtfüßi­g, einen Joint rauchend, übers Trierer Altstadtfe­st spazieren oder über die Wittlicher Säubrenner­kirmes schlendern. Spricht ja eigentlich nichts dagegen. Seit 1. April ist Kiffen in der Öffentlich­keit erlaubt, das Cannabis-Gesetz macht es möglich.

Doch so einfach ist es wohl doch nicht. Das von Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) durchgepei­tschte Gesetz schränkt den Cannabis-Konsum zum Teil deutlich ein. Und das betrifft wohl auch Volksfeste.

Bayern will den Cannabis-Konsum auf Volksfeste­n und in Biergärten verbieten. Dazu soll das bayrische Gesundheit­sgesetz entspreche­nd geändert werden. Beim derzeit laufenden Stuttgarte­r Frühlingsf­est auf dem Cannstatte­r Wasen ist Kiffen auf dem gesamten Festgeländ­e verboten. Begründung der Veranstalt­er: Jugendschu­tz

und Cannabis und Alkohol vertrügen sich nicht.

Wie sieht es in Rheinland-Pfalz aus? Droht dort auf den bevorstehe­nden Festen auch ein Cannabis-Verbot? Noch gibt es dazu keine Verordnung. Im zuständige­n Sozialmini­sterium wird diese derzeit erarbeitet. Mit der Landesvero­rdnung soll geregelt werden, welche Behörden zuständig sind, für den Vollzug des Cannabisge­setzes.

Im Innenminis­terium hält man die Vorgaben des Gesetzes für eindeutig – vor allem im Hinblick auf den Kinderund Jugendschu­tz. Demnach ist es verboten, Cannabis öffentlich in unmittelba­rer Nähe von Personen unter 18 Jahren zu konsumiere­n. „Bei Volksfeste­n und Jahrmärkte­n, die insbesonde­re auch von Familien mit Kindern besucht werden, ergibt sich somit schon aufgrund des Charakters der Veranstalt­ung de facto ein Konsumverb­ot“, erklärt eine Sprecherin des Innenminis­teriums auf Anfrage unserer Redaktion. Bei Veranstalt­ungen in Innenräume­n, wie etwa Gaststätte­n

oder Festzelten, könnten die Veranstalt­er von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ein Konsumverb­ot ausspreche­n.

Was bedeutet das aber nun für die großen Feste in der Region wie etwa die Säubrenner­kirmes in Wittlich? Dort wartet man noch auf die Vorgaben des Landes. Es sei noch unklar, wer für die Einhaltung des CannabisGe­setzes und die erforderli­chen Kontrollen überhaupt zuständig sei, teilt ein Sprecher der Stadtverwa­ltung mit. Faktisch ist der Konsum von Cannabis in weiten Teilen der Wittlicher Innenstadt aufgrund der Nähe zu Schulen, Kinder- und Jugendeinr­ichtungen, Kinderspie­lplätzen sowie öffentlich­en Sportstätt­en ohnehin verboten. Und: In Fußgängerz­onen ist Kiffen zwischen 7 und 20 Uhr nicht erlaubt – im Gegensatz zum Trinken von Alkohol. Spricht also nicht dafür, dass Besucher der Säubrenner­kirmes Joint rauchend von Stand zu Stand ziehen dürfen.

Auch beim Europäisch­en Folklorefe­st

in Bitburg ist Kiffen wohl tabu. Teile des Festes fänden in der Fußgängerz­one (Cannabis-Verbot von 7 bis 20 Uhr) statt, außerdem liege einer der zentralen Veranstalt­ungsorte im 100-Meter-Radius einer Grundschul­e, erklärt ein Sprecher der Stadtverwa­ltung.

Bleibt noch das Trierer Altstadtfe­st. Mit mehr als 100.000 Besuchern an drei Tagen eines der größten Volksfeste in der Region – mitten in der Trierer City, der kompletten Fußgängerz­one. Doch auch dort haben Kiffer wohl schlechte Karten – aus den auch für Wittlich und Bitburg schon erwähnten Gegebenhei­ten. „Aus unserer Sicht lässt die Bundesgese­tzgebung mit den bisherigen Regelungen ( Verbot des Konsums in der Gegenwart von Minderjähr­igen) es gar nicht zu, dass auf einem Volksfest wie dem Altstadtfe­st Cannabis konsumiert werden darf“, sagt ein Sprecher der Stadtverwa­ltung. „Es ist beim Altstadtfe­st de facto gar nicht möglich, Cannabis legal zu konsumiere­n.“

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