Warum auf den großen Festen der Region Cannabis tabu ist
Trotz der Freigabe des Kiffens in der Öffentlichkeit: Jugendschutz und Verbotszonen machen einen legalen Konsum quasi unmöglich.
Manch einer hat sich das schon schön ausgemalt: Beseelt und leichtfüßig, einen Joint rauchend, übers Trierer Altstadtfest spazieren oder über die Wittlicher Säubrennerkirmes schlendern. Spricht ja eigentlich nichts dagegen. Seit 1. April ist Kiffen in der Öffentlichkeit erlaubt, das Cannabis-Gesetz macht es möglich.
Doch so einfach ist es wohl doch nicht. Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) durchgepeitschte Gesetz schränkt den Cannabis-Konsum zum Teil deutlich ein. Und das betrifft wohl auch Volksfeste.
Bayern will den Cannabis-Konsum auf Volksfesten und in Biergärten verbieten. Dazu soll das bayrische Gesundheitsgesetz entsprechend geändert werden. Beim derzeit laufenden Stuttgarter Frühlingsfest auf dem Cannstatter Wasen ist Kiffen auf dem gesamten Festgelände verboten. Begründung der Veranstalter: Jugendschutz
und Cannabis und Alkohol vertrügen sich nicht.
Wie sieht es in Rheinland-Pfalz aus? Droht dort auf den bevorstehenden Festen auch ein Cannabis-Verbot? Noch gibt es dazu keine Verordnung. Im zuständigen Sozialministerium wird diese derzeit erarbeitet. Mit der Landesverordnung soll geregelt werden, welche Behörden zuständig sind, für den Vollzug des Cannabisgesetzes.
Im Innenministerium hält man die Vorgaben des Gesetzes für eindeutig – vor allem im Hinblick auf den Kinderund Jugendschutz. Demnach ist es verboten, Cannabis öffentlich in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren zu konsumieren. „Bei Volksfesten und Jahrmärkten, die insbesondere auch von Familien mit Kindern besucht werden, ergibt sich somit schon aufgrund des Charakters der Veranstaltung de facto ein Konsumverbot“, erklärt eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage unserer Redaktion. Bei Veranstaltungen in Innenräumen, wie etwa Gaststätten
oder Festzelten, könnten die Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ein Konsumverbot aussprechen.
Was bedeutet das aber nun für die großen Feste in der Region wie etwa die Säubrennerkirmes in Wittlich? Dort wartet man noch auf die Vorgaben des Landes. Es sei noch unklar, wer für die Einhaltung des CannabisGesetzes und die erforderlichen Kontrollen überhaupt zuständig sei, teilt ein Sprecher der Stadtverwaltung mit. Faktisch ist der Konsum von Cannabis in weiten Teilen der Wittlicher Innenstadt aufgrund der Nähe zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlichen Sportstätten ohnehin verboten. Und: In Fußgängerzonen ist Kiffen zwischen 7 und 20 Uhr nicht erlaubt – im Gegensatz zum Trinken von Alkohol. Spricht also nicht dafür, dass Besucher der Säubrennerkirmes Joint rauchend von Stand zu Stand ziehen dürfen.
Auch beim Europäischen Folklorefest
in Bitburg ist Kiffen wohl tabu. Teile des Festes fänden in der Fußgängerzone (Cannabis-Verbot von 7 bis 20 Uhr) statt, außerdem liege einer der zentralen Veranstaltungsorte im 100-Meter-Radius einer Grundschule, erklärt ein Sprecher der Stadtverwaltung.
Bleibt noch das Trierer Altstadtfest. Mit mehr als 100.000 Besuchern an drei Tagen eines der größten Volksfeste in der Region – mitten in der Trierer City, der kompletten Fußgängerzone. Doch auch dort haben Kiffer wohl schlechte Karten – aus den auch für Wittlich und Bitburg schon erwähnten Gegebenheiten. „Aus unserer Sicht lässt die Bundesgesetzgebung mit den bisherigen Regelungen ( Verbot des Konsums in der Gegenwart von Minderjährigen) es gar nicht zu, dass auf einem Volksfest wie dem Altstadtfest Cannabis konsumiert werden darf“, sagt ein Sprecher der Stadtverwaltung. „Es ist beim Altstadtfest de facto gar nicht möglich, Cannabis legal zu konsumieren.“