Prozess um Drogenhandel: Vier Angeklagte geständig
BERNKASTEL-WITTLICH/TRIER (ceh) Für einen der fünf Angeklagten ist der erste Termin eines Prozesses vor dem Trierer Landgericht positiv gewesen: Seinem Antrag zur Aufhebung seiner Haftbeschränkungen wurde stattgegeben, wofür er zum Dank in Richtung Himmel betete. Ihm und seinen vier Mitangeklagten wird der Handel mit Betäubungsmitteln sowie die Beihilfe hierzu vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft, die durch Stephanie Matthies vertreten wurde, hatte gegen das Quintett Anklage erhoben.
Die Angeklagten sollen die Taten im Landkreis Bernkastel-Wittlich sowie im Saarland zwischen dem 1. Januar und 26. November 2023 begangen haben. Neben dem Besitz und Handel mit Drogen wird ihnen teilweise Waffenbesitz und Beihilfe zum Handel mit Drogen vorgeworfen. Vier der Angeklagten sind seit dem 27. November in Untersuchungshaft. Nur gegen die Angeklagte D., die Ehefrau eines Angeklagten, wurde kein Haftbefehl erlassen.
Ende des vergangenen Jahres ist der Handel aufgefallen. Das Ehepaar D. sei, so die Anklage, am 26. November in eine Verkehrskontrolle geraten, bei der eine große Menge Amphetamin sowie zwei Cutter-Messer im Rucksack des Mannes sichergestellt wurden. Zuvor habe das Paar den Handel in der Wohnung des Angeklagten S. in Anwesenheit der anderen Angeklagten abgewickelt.
Bei den anschließenden Wohnungsdurchsuchungen seien größere Mengen an Haschisch, Ecstasy, Amphetamin, eine kleinere Menge Kokain, verschiedene Geldbeträge sowie ein Butterfly-Messer sichergestellt worden. Insgesamt werden 14 verschiedene Fälle angeklagt, unter anderem an der Arbeitsstelle des Angeklagten R.. Insgesamt sei dabei ein Gewinn von knapp 35.000 Euro für R., S. und C. entstanden, so die Anklage.
Der Angeklagte D. soll regelmäßig knapp 500 Gramm Amphetamin bei C. gekauft haben. Der Angeklagte R., der mit C. im gleichen Unternehmen
arbeitet, habe dabei vermittelt. Als Ausgleich habe dieser knapp 100 Gramm Amphetamin erhalten. Das Amphetamin soll zum Weiterverkauf sowie zum Eigenkonsum erworben worden sein. Die Angeklagte D. soll zudem beim Handel dabei gewesen sein.
Alle Angeklagten haben ein länger bestehendes Suchtproblem und zum Zeitraum der Verhaftung noch konsumiert. In den meisten Biografien des Quintetts finden sich zudem schwierige private Verhältnisse.
Fast alle Angeklagten gestanden den Großteil der ihnen angelasteten Anklagepunkte zum Prozessauftakt, mit Ausnahme von S. Er widersprach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in mehreren Punkten. Er habe beispielsweise nicht gewusst, dass in seiner Wohnung Handel betrieben werde. Den Besitz von zwei Kilo Cannabis räumte er ein, verwies dabei allerdings auf den Eigenkonsum, was der Vorsitzende Richter Armin Hardt als unglaubwürdig bezeichnete.
Am ersten Verhandlungstag wurde lediglich eine Zeugin gehört, die sich zu besagter Verkehrskontrolle äußerte. Die nächsten Verhandlungstermine, an denen weitere Zeugen vorgeladen werden, sind am Montag und Dienstag, 13. und 14. Mai, jeweils um 9.30 Uhr, am Landgericht Trier.