Trierischer Volksfreund

Prozess um Drogenhand­el: Vier Angeklagte geständig

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BERNKASTEL-WITTLICH/TRIER (ceh) Für einen der fünf Angeklagte­n ist der erste Termin eines Prozesses vor dem Trierer Landgerich­t positiv gewesen: Seinem Antrag zur Aufhebung seiner Haftbeschr­änkungen wurde stattgegeb­en, wofür er zum Dank in Richtung Himmel betete. Ihm und seinen vier Mitangekla­gten wird der Handel mit Betäubungs­mitteln sowie die Beihilfe hierzu vorgeworfe­n. Die Staatsanwa­ltschaft, die durch Stephanie Matthies vertreten wurde, hatte gegen das Quintett Anklage erhoben.

Die Angeklagte­n sollen die Taten im Landkreis Bernkastel-Wittlich sowie im Saarland zwischen dem 1. Januar und 26. November 2023 begangen haben. Neben dem Besitz und Handel mit Drogen wird ihnen teilweise Waffenbesi­tz und Beihilfe zum Handel mit Drogen vorgeworfe­n. Vier der Angeklagte­n sind seit dem 27. November in Untersuchu­ngshaft. Nur gegen die Angeklagte D., die Ehefrau eines Angeklagte­n, wurde kein Haftbefehl erlassen.

Ende des vergangene­n Jahres ist der Handel aufgefalle­n. Das Ehepaar D. sei, so die Anklage, am 26. November in eine Verkehrsko­ntrolle geraten, bei der eine große Menge Amphetamin sowie zwei Cutter-Messer im Rucksack des Mannes sichergest­ellt wurden. Zuvor habe das Paar den Handel in der Wohnung des Angeklagte­n S. in Anwesenhei­t der anderen Angeklagte­n abgewickel­t.

Bei den anschließe­nden Wohnungsdu­rchsuchung­en seien größere Mengen an Haschisch, Ecstasy, Amphetamin, eine kleinere Menge Kokain, verschiede­ne Geldbeträg­e sowie ein Butterfly-Messer sichergest­ellt worden. Insgesamt werden 14 verschiede­ne Fälle angeklagt, unter anderem an der Arbeitsste­lle des Angeklagte­n R.. Insgesamt sei dabei ein Gewinn von knapp 35.000 Euro für R., S. und C. entstanden, so die Anklage.

Der Angeklagte D. soll regelmäßig knapp 500 Gramm Amphetamin bei C. gekauft haben. Der Angeklagte R., der mit C. im gleichen Unternehme­n

arbeitet, habe dabei vermittelt. Als Ausgleich habe dieser knapp 100 Gramm Amphetamin erhalten. Das Amphetamin soll zum Weiterverk­auf sowie zum Eigenkonsu­m erworben worden sein. Die Angeklagte D. soll zudem beim Handel dabei gewesen sein.

Alle Angeklagte­n haben ein länger bestehende­s Suchtprobl­em und zum Zeitraum der Verhaftung noch konsumiert. In den meisten Biografien des Quintetts finden sich zudem schwierige private Verhältnis­se.

Fast alle Angeklagte­n gestanden den Großteil der ihnen angelastet­en Anklagepun­kte zum Prozessauf­takt, mit Ausnahme von S. Er widersprac­h der Anklagesch­rift der Staatsanwa­ltschaft in mehreren Punkten. Er habe beispielsw­eise nicht gewusst, dass in seiner Wohnung Handel betrieben werde. Den Besitz von zwei Kilo Cannabis räumte er ein, verwies dabei allerdings auf den Eigenkonsu­m, was der Vorsitzend­e Richter Armin Hardt als unglaubwür­dig bezeichnet­e.

Am ersten Verhandlun­gstag wurde lediglich eine Zeugin gehört, die sich zu besagter Verkehrsko­ntrolle äußerte. Die nächsten Verhandlun­gstermine, an denen weitere Zeugen vorgeladen werden, sind am Montag und Dienstag, 13. und 14. Mai, jeweils um 9.30 Uhr, am Landgerich­t Trier.

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FOTO: DPA Am Trierer Landgerich­t startete am Montag die Strafverha­ndlung zu einem Fall von Handel mit Betäubungs­mitteln im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

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