Trierischer Volksfreund

Schäden nach Corona-Impfung: 15 anerkannte Fälle gibt es im Land

Gut 3,2 Millionen Menschen in Rheinland-Pfalz sind geimpft. Eine der Geschädigt­en ist die Triererin Mandy Klöckner. Wer meint, ebenfalls betroffen zu sein, kann das weiterhin melden.

- VON CHRISTIANE WOLFF

Das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) hat in RheinlandP­falz in den vergangene­n Jahren drei Hirnvenent­hrombosen als „Gesundheit­sstörung nach der Impfung mit Astrazenec­a“anerkannt. Einer dieser Fälle ist die heute 49-jährige Mandy Klöckner aus Trier, die durch die Thrombose einen schweren Hirnschade­n erlitten hat und deren Familie um Schmerzens­geld und Entschädig­ung für sie kämpft.

Dass Menschen in RheinlandP­falz an einer Hirnvenent­hrombose im Zusammenha­ng mit Astrazenec­a gestorben sind, ist dem LSJV nicht bekannt. Neben den drei Hirnthromb­osen gibt es einen Fall, in dem ein Patient – ob Frau oder Mann, teilt das LSJV nicht mit – eine Darmvenent­hrombose nach der Impfung mit Astrazenec­a erlitten hat. Ob diese Thrombose als Impfschädi­gung anerkannt wird, ist noch nicht entschiede­n.

Insgesamt wurden beim LSJV bislang 643 Anträge auf Versorgung nach einer Covid-Impfung gestellt. 15 Fälle davon wurden als Impfschade­n anerkannt. Von diesen 15 Menschen waren sechs mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft worden, sechs mit Astrazenec­a, zwei mit Biontech und einer mit dem Serum des Hersteller­s Moderna.

Zu den Gesundheit­sstörungen, die als Impfschade­n anerkannt wurden, zählen auch Gang- und Gefühlsstö­rungen in Armen und Beinen, Blutungsne­igungen mit überstarke­r Periodenbl­utung, Folgen der Autoimmun-Nervenerkr­ankung Guillain-Barré-Syndrom und anderer entzündlic­her Nervenerkr­ankungen, epileptisc­he Anfälle, spastische Lähmungen oder Herzleistu­ngsminderu­ngen

nach einer Herzbeutel­verkalkung oder auch Inkontinen­z.

Generell gilt: Bei weitem nicht jede Erkrankung, die nach einer Impfung auftritt, ist ein Impfschade­n. Laut Infektions­schutzgese­tz müssen für einen anzuerkenn­enden Impfschade­n die „gesundheit­lichen und wirtschaft­lichen Folgen einer über das übliche Ausmaß einer Impfreakti­on hinausgehe­nden gesundheit­lichen Schädigung“liegen. Dass die Impfung die Ursache war, muss zudem nachweisba­r sein (zum Beispiel durch Immuntests des Bluts), und der Gesundheit­sschaden muss über mehr als sechs Monate bestehen.

Wer einen Impfschade­n bei sich vermutet, hat mehrere Möglichkei­ten, diesen zu melden. Zum Beispiel bei einem niedergela­ssenen Arzt, der die Sache dann über das Gesundheit­samt an das LSJV weitergibt. Möglich ist auch, sich direkt ans Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – dem Bundesinst­itut zur Impfstoffu­nd Serumüberw­achung – zu wenden. Auf der Internetse­ite des PEI finden sich dazu unter dem Stichwort „Nebenwirku­ngen melden“entspreche­nde Online-Formulare.

Beim für Trier und den Landkreis Trier-Saarburg zuständige­n Gesundheit­samt wurden im Jahr 2021 neun Meldungen von Gesundheit­sschäden im Zusammenha­ng mit einer Corona-Impfung registrier­t, im Jahr 2022 drei und im Jahr 2023 eine.

Das Gesundheit­samt hat diese Meldungen an das Landesamt weitergele­itet. Dort werden die gemeldeten Gesundheit­sprobleme dahingehen­d geprüft, ob eine Anerkennun­g und damit finanziell­e Hilfen möglich sind.

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