Schäden nach Corona-Impfung: 15 anerkannte Fälle gibt es im Land
Gut 3,2 Millionen Menschen in Rheinland-Pfalz sind geimpft. Eine der Geschädigten ist die Triererin Mandy Klöckner. Wer meint, ebenfalls betroffen zu sein, kann das weiterhin melden.
Das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) hat in RheinlandPfalz in den vergangenen Jahren drei Hirnvenenthrombosen als „Gesundheitsstörung nach der Impfung mit Astrazeneca“anerkannt. Einer dieser Fälle ist die heute 49-jährige Mandy Klöckner aus Trier, die durch die Thrombose einen schweren Hirnschaden erlitten hat und deren Familie um Schmerzensgeld und Entschädigung für sie kämpft.
Dass Menschen in RheinlandPfalz an einer Hirnvenenthrombose im Zusammenhang mit Astrazeneca gestorben sind, ist dem LSJV nicht bekannt. Neben den drei Hirnthrombosen gibt es einen Fall, in dem ein Patient – ob Frau oder Mann, teilt das LSJV nicht mit – eine Darmvenenthrombose nach der Impfung mit Astrazeneca erlitten hat. Ob diese Thrombose als Impfschädigung anerkannt wird, ist noch nicht entschieden.
Insgesamt wurden beim LSJV bislang 643 Anträge auf Versorgung nach einer Covid-Impfung gestellt. 15 Fälle davon wurden als Impfschaden anerkannt. Von diesen 15 Menschen waren sechs mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft worden, sechs mit Astrazeneca, zwei mit Biontech und einer mit dem Serum des Herstellers Moderna.
Zu den Gesundheitsstörungen, die als Impfschaden anerkannt wurden, zählen auch Gang- und Gefühlsstörungen in Armen und Beinen, Blutungsneigungen mit überstarker Periodenblutung, Folgen der Autoimmun-Nervenerkrankung Guillain-Barré-Syndrom und anderer entzündlicher Nervenerkrankungen, epileptische Anfälle, spastische Lähmungen oder Herzleistungsminderungen
nach einer Herzbeutelverkalkung oder auch Inkontinenz.
Generell gilt: Bei weitem nicht jede Erkrankung, die nach einer Impfung auftritt, ist ein Impfschaden. Laut Infektionsschutzgesetz müssen für einen anzuerkennenden Impfschaden die „gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“liegen. Dass die Impfung die Ursache war, muss zudem nachweisbar sein (zum Beispiel durch Immuntests des Bluts), und der Gesundheitsschaden muss über mehr als sechs Monate bestehen.
Wer einen Impfschaden bei sich vermutet, hat mehrere Möglichkeiten, diesen zu melden. Zum Beispiel bei einem niedergelassenen Arzt, der die Sache dann über das Gesundheitsamt an das LSJV weitergibt. Möglich ist auch, sich direkt ans Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – dem Bundesinstitut zur Impfstoffund Serumüberwachung – zu wenden. Auf der Internetseite des PEI finden sich dazu unter dem Stichwort „Nebenwirkungen melden“entsprechende Online-Formulare.
Beim für Trier und den Landkreis Trier-Saarburg zuständigen Gesundheitsamt wurden im Jahr 2021 neun Meldungen von Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung registriert, im Jahr 2022 drei und im Jahr 2023 eine.
Das Gesundheitsamt hat diese Meldungen an das Landesamt weitergeleitet. Dort werden die gemeldeten Gesundheitsprobleme dahingehend geprüft, ob eine Anerkennung und damit finanzielle Hilfen möglich sind.