Entschädigung für Impf-Opfer: Politischer Wille fehlt
Leid lässt sich nicht vergleichen. Und mit Geld ungeschehen machen, erst recht nicht. Trotzdem drängt sich im Fall der Triererin Mandy Klöckner, die durch ihre Corona-Impfung im März 2021 einen schweren Hirnschaden erlitten hat, ein Gedanke auf. Besser gesagt zwei Gedanken. Der an die Flut in Trier-Ehrang im Juli 2021 und der an die Amokfahrt durch die Trierer Innenstadt am 1. Dezember 2020.
Um es klar zu sagen: Es ist richtig, dass die Opfer der Flut, die ihre Häuser nicht oder nicht ausreichend versichert hatten, hohe finanzielle Hilfen aus einem staatlichen Sondertopf bekamen. Und es ist erst recht richtig, dass den überlebenden Opfern der Amokfahrt und den Angehörigen der Toten teilweise hohe Summen von einem Spendenkonto und von der staatlichen Opferhilfe zukam. Beide finanziellen Hilfsprogramme sind nicht infrage zu stellen. Die Frage ist nur: Warum bekommt die Familie Klöckner keine „schnelle und unbürokratische Hilfe“, die die Politiker bei Flut und Amokfahrt ganz gern auch proklamierten?
Juristisch einklagen können die Klöckners eine Entschädigung, die über die bei Berufsunfällen üblichen Verletztenzahlungen und Renten hinausgehen, nämlich nicht. Das Arzneimittelgesetz schützt Hersteller von zugelassenen Medikamenten massiv vor solchen Klagen. Schön für die Pharmaindustrie, schlecht für die Patienten. Doch beim besonders schnell entwickelten, besonders schnell getesteten, und besonders schnell für Frauen unter 60 Jahren wieder vom Markt genommenen Corona-Impfstoff von Astrazeneca auch besonders schwer nachvollziehbar.
Spricht man mit Politikern über Mandy Klöckner, ist das Mitgefühl ehrlich und groß. Mehr ist aber offenbar nicht drin. Der rheinlandpfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch rät der Familie, vor Gericht zu ziehen – obwohl er wissen muss, dass in Deutschland sämtliche dieser Schmerzensgeldprozesse von Impfgeschädigten bislang am Arzneimittelgesetz gescheitert sind. Die Trierer SPDBundestagsabgeordnete Verena Hubertz erklärt, beim Bundesgesundheitsministerium nachgehakt zu haben, ob eine weitere Unterstützung für die Familie möglich sei. Gebracht habe das allerdings nichts – der Astrazeneca-Impfstoff habe das Zulassungsverfahren inklusive Risiko-Nutzen-Abwägung damals nun mal bestanden und die Gesetzeslage sei so, wie sie ist.
Mit solchen Haltungen hätte man die Flutopfer damals auch darauf hinweisen können, dass wer nicht versichert ist, auch nicht mit Hilfe rechnen kann.
Zu wenig, zu spät, will man der Politik in Sachen CoronaImpfschäden zurufen. Wäre der politische Wille da, hätte längst ein Fonds aufgelegt werden können, um die Impfopfer zu entschädigen. Wohlgemerkt: Wir sprechen in Rheinland-Pfalz exakt über drei Menschen, bei denen nach AstraZeneka eine Hirnvenenthrombose festgestellt wurde, und von 15 Menschen insgesamt, bei denen ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und schweren, andauernden gesundheitlichen Folgen zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Die Summe, die nötig wäre, diesen Opfern einen Ausgleich zu zahlen, wäre verschwindend gering im Vergleich zu den Milliarden,
die während der Pandemie ausgeschüttet wurden, um die Folgen der politischen Vorgaben insbesondere auf die Wirtschaft auszugleichen.
Einen Impfzwang gab es zwar nicht – ungeimpft hätte Mandy Klöckner allerdings ihre Arbeit als Erzieherin aufgeben müssen. Wer sich impfen ließ, tat das auch für die Gesellschaft. Vielleicht haben die verantwortlichen Politiker Angst, ein Entschädigungstopf für Impf-Opfer könnte als Eingeständnis eines wie auch immer gearteten Fehlers interpretiert werden. Und obwohl die Impfkampagne im Ganzen richtig und erfolgreich war – ganz auszuschließen wäre ein solcher Effekt wohl tatsächlich nicht. Deswegen so zu tun, als gäbe es gar keinen Handlungsbedarf, macht die Sache nicht besser.