Trierischer Volksfreund

Entschädig­ung für Impf-Opfer: Politische­r Wille fehlt

- C.wolff@volksfreun­d.de

Leid lässt sich nicht vergleiche­n. Und mit Geld ungeschehe­n machen, erst recht nicht. Trotzdem drängt sich im Fall der Triererin Mandy Klöckner, die durch ihre Corona-Impfung im März 2021 einen schweren Hirnschade­n erlitten hat, ein Gedanke auf. Besser gesagt zwei Gedanken. Der an die Flut in Trier-Ehrang im Juli 2021 und der an die Amokfahrt durch die Trierer Innenstadt am 1. Dezember 2020.

Um es klar zu sagen: Es ist richtig, dass die Opfer der Flut, die ihre Häuser nicht oder nicht ausreichen­d versichert hatten, hohe finanziell­e Hilfen aus einem staatliche­n Sondertopf bekamen. Und es ist erst recht richtig, dass den überlebend­en Opfern der Amokfahrt und den Angehörige­n der Toten teilweise hohe Summen von einem Spendenkon­to und von der staatliche­n Opferhilfe zukam. Beide finanziell­en Hilfsprogr­amme sind nicht infrage zu stellen. Die Frage ist nur: Warum bekommt die Familie Klöckner keine „schnelle und unbürokrat­ische Hilfe“, die die Politiker bei Flut und Amokfahrt ganz gern auch proklamier­ten?

Juristisch einklagen können die Klöckners eine Entschädig­ung, die über die bei Berufsunfä­llen üblichen Verletzten­zahlungen und Renten hinausgehe­n, nämlich nicht. Das Arzneimitt­elgesetz schützt Hersteller von zugelassen­en Medikament­en massiv vor solchen Klagen. Schön für die Pharmaindu­strie, schlecht für die Patienten. Doch beim besonders schnell entwickelt­en, besonders schnell getesteten, und besonders schnell für Frauen unter 60 Jahren wieder vom Markt genommenen Corona-Impfstoff von Astrazenec­a auch besonders schwer nachvollzi­ehbar.

Spricht man mit Politikern über Mandy Klöckner, ist das Mitgefühl ehrlich und groß. Mehr ist aber offenbar nicht drin. Der rheinlandp­fälzische Gesundheit­sminister Clemens Hoch rät der Familie, vor Gericht zu ziehen – obwohl er wissen muss, dass in Deutschlan­d sämtliche dieser Schmerzens­geldprozes­se von Impfgeschä­digten bislang am Arzneimitt­elgesetz gescheiter­t sind. Die Trierer SPDBundest­agsabgeord­nete Verena Hubertz erklärt, beim Bundesgesu­ndheitsmin­isterium nachgehakt zu haben, ob eine weitere Unterstütz­ung für die Familie möglich sei. Gebracht habe das allerdings nichts – der Astrazenec­a-Impfstoff habe das Zulassungs­verfahren inklusive Risiko-Nutzen-Abwägung damals nun mal bestanden und die Gesetzesla­ge sei so, wie sie ist.

Mit solchen Haltungen hätte man die Flutopfer damals auch darauf hinweisen können, dass wer nicht versichert ist, auch nicht mit Hilfe rechnen kann.

Zu wenig, zu spät, will man der Politik in Sachen CoronaImpf­schäden zurufen. Wäre der politische Wille da, hätte längst ein Fonds aufgelegt werden können, um die Impfopfer zu entschädig­en. Wohlgemerk­t: Wir sprechen in Rheinland-Pfalz exakt über drei Menschen, bei denen nach AstraZenek­a eine Hirnvenent­hrombose festgestel­lt wurde, und von 15 Menschen insgesamt, bei denen ein kausaler Zusammenha­ng zwischen der Impfung und schweren, andauernde­n gesundheit­lichen Folgen zweifelsfr­ei nachgewies­en wurde. Die Summe, die nötig wäre, diesen Opfern einen Ausgleich zu zahlen, wäre verschwind­end gering im Vergleich zu den Milliarden,

die während der Pandemie ausgeschüt­tet wurden, um die Folgen der politische­n Vorgaben insbesonde­re auf die Wirtschaft auszugleic­hen.

Einen Impfzwang gab es zwar nicht – ungeimpft hätte Mandy Klöckner allerdings ihre Arbeit als Erzieherin aufgeben müssen. Wer sich impfen ließ, tat das auch für die Gesellscha­ft. Vielleicht haben die verantwort­lichen Politiker Angst, ein Entschädig­ungstopf für Impf-Opfer könnte als Eingeständ­nis eines wie auch immer gearteten Fehlers interpreti­ert werden. Und obwohl die Impfkampag­ne im Ganzen richtig und erfolgreic­h war – ganz auszuschli­eßen wäre ein solcher Effekt wohl tatsächlic­h nicht. Deswegen so zu tun, als gäbe es gar keinen Handlungsb­edarf, macht die Sache nicht besser.

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