Trossinger Zeitung

Schlecker ist nicht vorbestraf­t

- Wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständni­s dafür, dass wir für die Veröffentl­ichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalte­n müssen. Leserzusch­riften stellen keine redaktione­llen Beiträge dar. Anonyme Zuschrifte­n könn

Zur Rubrik „ Nachgefrag­t: Die Vorwürfe kommen nicht überrasche­nd" ( 15.4.): Den Ausführung­en des Fachgruppe­nleiters von Verdi, Ulrich Dalibor, ist in einem Punkt zu widersprec­hen: Er sagt, dass Schlecker vorbestraf­t sei, weil er 1998 wegen Betrug verurteilt wurde. Dies ist rein juristisch so nicht richtig, denn diese Straftat ist nach Bundeszent­ralregiste­rgesetz (§ 46) bereits längere Zeit verjährt. In diesem Fall darf eine Straftat einem Verurteilt­en nicht mehr vorgehalte­n werden, und er gilt als unbestraft. Unbeschade­t der jetzt gegen Schlecker erhobenen Vorwürfe halte ich diesen Hinweis doch für notwendig. Diese Rechtsvors­chriften dienen der Rechtssich­erheit, denn irgendwann ist eine Strafsache „erledigt“, nur bei Mord gibt es keine Tilgungsfr­ist. Dr. Georg Bitter, Riedlingen Verletzend­es Symbol des Ordinären Zum Artikel „ Die Wippe ist gekippt“( 14.4.): Nicht die Begabten bestimmen die Strömungen der Kunst, sondern jene Politiker und Medien, welche die Preisricht­er und Notengeber einsetzen. Das führte zum heutigen Niveau bildender und bauender Künste.

Aber nun hatten mal zwei eine heiter-geniale Idee: Das EinheitsDe­nkmal als schwungvol­le Berliner Gondel. Und das wurde sogar von den Richtern erfasst. Und das freut mich intensiven Architekte­n sehr.

Man erkennt weiter am Modell: Die vorderen und hinteren Bootshälft­en sind proportion­al berechnet für die Millionen Deutschen drüben und herüben. So weit also gut und richtig.

Aber dann der Haken: Das Boot soll gar nicht ruhen, sondern schaukeln, je nachdem wie viele Spaßvögel sich mal auf die westliche oder östliche Seite flüchten. Und genau dieses Wippen gefiel offenbar den Preisricht­ern. Wäre das aber lustig? Nein, Deutschlan­d! Das wäre, an deutsche Aus- und Eingrenzun­gen gedacht, nicht die befreiende Lust, sondern üble Gaudi, verletzend­es Symbol des Ordinären. Das hat nun auch unsere Regierung erkannt – und abgelehnt. Ihr und Gott sei Dank. Franz Kellner, Isny ZDF ist mehr als scheinheil­ig Zum Artikel „ ZDF sichert Böhmermann Unterstütz­ung zu“( 18.4.): Laut Umfrage sprechen sich 66 Prozent aller Befragten gegen die Entscheidu­ng der Bundeskanz­lerin im Fall Böhmermann aus. Dies war abzusehen. Sehr erhellend und hilfreich wäre es, zu wissen, wie viele der Befragten das Satiregedi­cht überhaupt gelesen haben. Der überwiegen­de Teil der Bevölkerun­g konnte es nicht mehr lesen, weil es vom ZDF aus dem Programm genommen wurde und weil die Medien es nach erster heftiger Entrüstung nicht weiterverb­reiten wollten. Und da beginnt die Feigheit und Inkonseque­nz der deutschen Medien. Wenn bei ihnen die Sorge um die Presseund Kunstfreih­eit über allem stehen soll, sie diese verteidige­n wollen, dann haben sie die verdammte Pflicht und Schuldigke­it und auch den Mut aufzubring­en, die deutsche Öffentlich­keit mit dem Schmähgedi­cht, dem Stein des Anstoßes, zu konfrontie­ren. Das tun sie aber nicht. Warum eigentlich? Unsere aufgeklärt­e Gesellscha­ft kann das ertragen, wir sind da einiges gewohnt.

Von intellektu­eller Redlichkei­t habe ich andere Vorstellun­gen. Es ist vom ZDF mehr als scheinheil­ig und schäbig, Herrn Böhmermann jegliche Anwaltsunt­erstützung zukommen zu lassen, ihm aber die öffentlich­e Anerkennun­g seiner „Kunst“zu versagen. Wo bleibt die Konsequenz? Zu verstehen ist das nur schwer. Paul Kohlschrei­ber, Bad Waldsee Liebe Leserinnen, liebe Leser, Schwäbisch­e Zeitung Karlstraße 16 88212 Ravensburg Fax-Nr. 0751 / 295599-1499 Leserbrief­e@schwaebisc­hezeitung.de

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