Kartellamt hat Milchmarkt im Visier
BONN (dpa) - Das Bundeskartellamt prüft mögliche Beeinträchtigungen des Wettbewerbs auf dem deutschen Milchmarkt, der von einem dramatischen Preisverfall geprägt ist und nach einem Bericht der „Lebensmittel Zeitung“bald noch einmal um rund 10 Cent pro Liter sinken könnte. Die Wettbewerbsbehörde hat den Verdacht, dass die Milchbauern durch die in der Branche üblichen langfristigen und umfassenden Verträge mit den Molkereien in ihrer Wettbewerbsfreiheit eingeschränkt werden und der Markt so gegen neue Molkereien abgeschottet wird. Kartellrechtskonforme Lieferbedingungen könn-
Drogeriemarktkette dm expandiert weiter
KARLSRUHE (dpa) - Die Drogeriemarktkette dm setzt ihre Expansion fort. Von Oktober bis März seien 58 Filialen neu eröffnet worden, damit gebe es nun knapp 3300 dm-Märkte in Europa, teilte das Unternehmen in Karlsruhe mit. Gut die Hälfte davon sind den Angaben zufolge in Deutschland (1786); hierzulande lag auch der Schwerpunkt der Ausweitung (plus 42). ten dazu beitragen, dass der Milchmarkt mittelfristig besser funktioniere, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
In einem Pilotverfahren will die Wettbewerbsbehörde zunächst die Lieferbedingungen der norddeutschen Großmolkerei DMK Deutsches Milchkontor GmbH sowie ihrer Muttergesellschaft Deutsches Milchkontor eG untersuchen. Mundt sagte, der Wegfall der staatlichen Mengensteuerung über die Milchquote im vergangenen Jahr habe bislang kaum Auswirkungen auf die Verträge zwischen den Erzeugern und den Molkereien gehabt. Nach wie vor seien langfristige Verträge die Regel. Sie verpflichteten die Erzeuger, ihre gesamte Produktionsmenge vollständig an ihre Molkerei zu liefern. Hinzu kämen Referenzpreissysteme die dazu führten, dass die Preisänderung einer Molkerei umgehend entsprechende Preisänderungen bei anderen Molkereien nach sich zögen. Hierdurch werde möglicherweise der Wettbewerb einschränkt und eine wirksame Mengensteuerung über den Markt behindert.
Streit ums Sparkassen-Rot
KARLSRUHE (dpa) - Im Streit zwischen den Sparkassen und der Santander-Gruppe um ihre Markenfarbe wird der Bundesgerichtshof (BGH) erst am 21. Juli ein Urteil verkünden (Az. I ZB 52/15). Die Sparkassen hatten sich ihr Rot mit der Bezeichnung „HKS 13“2007 für das Privatkundengeschäft gesichert. Dagegen wehren sich die SantanderBanken, die weltweit fast den gleichen Ton („HKS 14“) verwenden.