Verbandserhalt ist plötzlich keine Frage mehr
Frittlingen bleibt bei der Wasserversorgung in einem Boot mit fünf anderen Kommunen
FRITTLINGEN/REGION (sbo) - Sechs Kommunen, darunter Frittlingen, sind seit gut neun Jahrzehnten in einem Boot für eine Frischwasserversorgung aus dem Quellgebiet der Neckarburg. Über die Bereitstellung wurde monatelang diskutiert. Jetzt ist aber klar: Am Verbandserhalt wird nicht mehr gerüttelt.
Eine Informationsveranstaltung in der Graf-Gerold-Halle in Dietingen verlief weit weniger kontrovers, als es die Stimmung bei der letzten Versammlung des Zweckverbands Wasserversorgung am oberen Neckar (ZVON) im Oktober 2015 hatte vermuten lassen. Bereits damals standen hohe Investitionen in die Infrastruktur des Versorgungsnetzes im Raum. Gemeinden wie Deißlingen, Frittlingen, Wellendingen und Rottweil fuhren damals – wohl auch angesichts einer unzureichenden Dokumentation zur Geschäftslage – dem Verband mit der Drohung in die Parade, aus diesem auszutreten, um günstigere Optionen wie Bodensee- wasser oder Keckquellen (Deißlingen) wahrzunehmen.
Der Dietinger Bürgermeister Frank Scholz sah sich als Verbandsvorsitzender bereits Monate zuvor in einer verzwickten Lage. Mit dem Tagesordnungspunkt Verbandsauflösung wurde die Stimmungslage in den Gemeinden angeheizt. Dies wurde in Deißlingen, Frittlingen, Rottweil und Wellendingen wohl auch ein wenig als Botschaft verstanden, jetzt könne die Chance am Schopf gepackt werden, sich wassertechnisch kostengünstiger aufzustellen. Allein in Dietingen und Zimmern u.d.B. sprach die Versorgungsstruktur für klare Bekenntnisse zum unbedingten Erhalt des ZVON. Blatt hat sich gewendet Dass sich das Blatt deutlich gewendet hat und nun in Dietingen unter den Zwist ein Schlussstrich gezogen wurde, hat mehrere Gründe. Zum einen hatte die Aufsichtsbehörde des Landratsamts im Vorfeld klar ge- macht, dass es für eine Verbandsauflösung, aber auch für das Ausscheiden einzelner Mitglieder riesige Hürden gibt. Kreisdezernentin Monika Mayr verweist dazu auf den Vorrang des Näheprinzips. Ortsferne Wasservorkommen seien nur dann zulässig, wenn die Versorgung ortsnah nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden könne. Auch erhebliche Mehrkosten und erhöhter technischer Aufwand seien vertretbar. Öffentliche Wasserversorgung sei Aufgabe der Daseinsvorsorge einer Gemeinde und Pflichtaufgabe. Eine Schwächung der Versorgungssicherheit sei damit nicht vereinbar. Ortsnahe Wasservorkommen dienten auch dem vorsorgenden und flächendeckenden Grundwasserschutz als einem der wichtigsten wasserwirtschaftlichen Leitprinzipien. Mayr: „Der Aufwand beim ZVON ist eindeutig vertretbar.“
Laut einem von Jutta Stuible-Treder von der Treuberater GmbH Ever- sheim vorgestellten wirtschaftlichen Gutachten wird angesichts der in den kommenden 20 Jahren notwendigen Modernisierungs- und Ertüchtigungsinvestitionen von 10,5 Millionen Euro der Wasserbezugspreis für die Gemeinden bis 2036 auf 2,04 Euro steigen. Das sei angesichts der bisherigen Preisgestaltung ein erstaunlicher Wert, der aber immer noch unter dem derzeitigen Durchschnitt im Land (2,20 Euro) liege. Eduard Leiber von der Fritz Planung GmbH Bad Urach betont bei der Beleuchtung der technischen Gegebenheiten ebenfalls eine solide Zukunftsfähigkeit des Verbands. Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden und ENRW-Chef Christoph Ranzinger – als Vertreter der Stadt Rottweil, die für die vier Ortsteile Neukirch, Zepfenhan, Feckenhausen und Neufra ebenfalls Neckarburgwasser bezieht – sehen sich angesichts der durch die Büros konkretisierten Sachlage und die deutliche Rechtslage wieder in einem Boot.
Kühltruhe brennt
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