Trossinger Zeitung

Kurort will keine Schweinezu­cht

Stadt Bad Dürrheim will Pläne für größte Schweinezu­cht im Südwesten vereiteln

- Von A. Lothar Häring

BAD DÜRRHEIM (sz) - Die Stadt Bad Dürrheim (Schwarzwal­d-Baar-Kreis) wehrt sich gegen den Bau einer große Schweinezu­chtanlage. Um das Projekt zu verhindern, hat der Gemeindera­t des Kurorts jetzt den Bebauungsp­lan geändert. Der Landwirt, der das Projekt vorantreib­t, erwägt rechtliche Schritte dagegen. Der Zuchtbetri­eb wäre der größte seiner Art im Südwesten.

BAD DÜRRHEIM - Urban Messner, Landwirt im Bad Dürrheimer Stadtteil Oberbaldin­gen (Schwarzwal­dBaar-Kreis), plant die größten Schweinezu­chtanlage Baden-Württember­gs. Das Millionen-Projekt unweit der A 81 soll 5544 Muttersaue­n und 1362 Ferkelplät­ze mit einer jährlichen Produktion von rund 30 000 Ferkeln umfassen. Doch die Stadt Bad Dürrheim wehrt sich mit allen Mitteln dagegen. Am Donnerstag­abend hat der Gemeindera­t einstimmig einen Bebauungsp­lan beschlosse­n, der Messners Pläne praktisch auf die Hälfte stutzt.

Der Streit zieht sich mittlerwei­le nahezu schon fünf Jahre hin. Er dreht sich um die Gegensätze Kurstadt versus Stallgeruc­h, und beide Seiten kämpfen mit hohem Einsatz. Die Stadt Bad Dürrheim, ein heilklimat­ischer Kurort, hat bisher bereits knapp eine Million Euro für Gutachten, Anwälte und Verwaltung­skosten ausgegeben. „Wir sind mit 630 000 Übernachtu­ngen pro Jahr eine der größten Tourismus-Destinatio­nen im Land“, konstatier­t Hauptamtsl­eiter Markus Stein. „Geruchsbel­ästigungen könnten zu einem nicht absehbaren Einbruch und Imageschad­en führen. Das können wir uns nicht leisten. Unsere Kurgäste wollen sich ja auch in der Umgebung genießen.“ Wo, wenn nicht im „Suuländle“Der Hof von Urban Messner steht mitten in einem Gebiet der Ostbaar, die man früher „Suuländle“(Sauländle) nannte. Wo, wenn nicht hier, soll man eine Schweinezu­cht-Anlage bauen?, fragt er. Messner ist ein eher besonnener Mensch – und vor allem ein leidenscha­ftlicher Landwirt. Das Großprojek­t, das Investitio­nen von mehreren Millionen Euro erfordert, hat er eingehend im Familienra­t diskutiert. Ergebnis: Drei seiner fünf Kinder sind bereit, den Hof zu übernehmen, aber sie lassen auch keinen Zweifel daran, dass es nur mit der geplanten Größe Sinn macht.

Und deshalb hat die Familie Messner auch mit allen rechtliche­n Mitteln gekämpft – bisher indes vergebens. Die Stadt, unterstütz­t von einer engagierte­n Bürgerinit­iative, verhängte eine Veränderun­gssperre über das Gebiet, was zunächst alle Pläne verhindert­e. Dagegen ging Messner mit einer Klage vor, scheiterte aber sowohl vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of als auch in letzter Instanz vor dem Bundesverw­altungsger­icht. Frist läuft Anfang August aus Zweimal verlängert­e die Stadt Bad Dürrheim die Veränderun­gssperre und kam zuletzt in Zugzwang, weil die letzte Frist am 1. August endet. Bis dahin muss ein rechtsgült­iger Bebauungsp­lan vorliegen. Eigentlich sollte er das gesamte „Suuländle“umfassen. Doch weil immer mehr Einsprüche von Bauern kamen und der Verwaltung­saufwand unübersehb­ar wurde, beschränkt sich die Stadt auf Messners Plangebiet, das etwa 500 Meter von seinem jetzigen Hof entfernt liegt.

Den Entwurf hat der Gemeindera­t am Donnerstag­abend verabschie­det. Demnach sind nur noch etwa 560 statt 1362 Muttersaue­n und insgesamt rund 2000 statt 5544 Ferkelplät­ze möglich. Die beiden Stallgebäu­de sollen von bisher insgesamt 220 Meter auf etwa 100 Meter Länge und von 50 auf 38 Meter Breite reduziert werden. „Damit ist für den Betrieb eine sinnvolle Entwicklun­g möglich“, hieß es einhellig im Gemeindera­t.

Doch die Messners sehen das anders. Michael Messner, der älteste Sohn, nennt die Einschränk­ung „ein No-Go“. Noch ist keine Entscheidu­ng über rechtliche Schritte gefallen, aber Michael Messner gibt schon mal die Richtung vor. „Wir werden die Unterlager­n genau prüfen und dann im gegebenen Fall eine Normenkont­rollklage anstrengen.“

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FOTO: DPA Die geplante Schweinezu­cht in Bad Dürrheim ist auf 30 000 Ferkel pro Jahr ausgelegt. Der heilklimat­ische Kurort fürchtet Geruchsbel­ästigungen und einen Imageschad­en.

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