Spitzentreffen gegen den Pflegebetrug
Gesundheitsminister Gröhe und Krankenversicherungen wollen bestehende Regelungen durchsetzen
BERLIN (dpa) - Die Bundesregierung will Abrechnungsbetrug bei Pflegediensten künftig verhindern. Dafür sollen die gesetzlichen Regelungen zur Kontrolle von Pflegeleistungen geschärft werden. Auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege sollen künftig überprüft werden. Dies ist ein Ergebnis eines Treffens von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit Vertretern von Pflegeverbänden, Bundeskriminalamt (BKA) und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) am Freitag in Berlin.
Vor einer Woche war bekannt geworden, dass den deutschen Sozialkassen durch Abrechnungsbetrug vor allem russischer Pflegedienste insbesondere im Bereich der ambulanten häuslichen Pflege erheblicher Schaden entstanden ist. Unter anderem wurden Leistungen für schwer pflegebedürftige Patienten abgerechnet, die nicht erbracht wurden.
Ministeriumssprecherin Katja Angeli sagte, es gehe auch darum, zu prüfen, ob die bereits bestehenden Regelungen tatsächlich greifen. Sie bekräftigte, das Thema Pflegebetrug solle auch im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern aufgegriffen werden.
Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, erklärte: „Es ist gut, dass der Minister so rasch alle Beteiligten an einen Tisch gebeten hat, um die notwendigen Schritte miteinander zu besprechen.“Alle seien sich einig, dass es „Null Toleranz“bei betrügerischen Machenschaften in der Pflege geben dürfe.
Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagte: „Gröhe muss den Blick auch auf Haus- und Fachärzte richten. Es gibt offensichtlich reichlich Mediziner, die zum Rezeptblock greifen, ohne den Patienten immer genau zu kennen.“
Transparency International Deutschland forderte unterdessen bessere Kontrollmechanismen bei ambulanten Pflegediensten, transparentere Abrechnungssysteme und strengere Regeln bei der Vergabe von Leistungen. Wegen der Berichte über systematischen Betrug bei Pflegediensten wies die Antikorruptionsorganisation auf strukturelle Schwachstellen und Einfallstore für Korruption in der Pflege hin.
Unterdessen teilte das nordrheinwestfälische Gesundheitsministerium mit, dass ambulant tätige Pflegeund Betreuungsdienste ab sofort verpflichtet seien, ihre Tätigkeit bis spätestens zum 30. Juni 2016 bei den Aufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städten anzumelden.