Trossinger Zeitung

Milliarden­verlust bei Volkswagen 2015

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Angesichts der immensen Kosten für den Abgas-Skandal muss Volkswagen den größten Verlust seiner Konzernges­chichte verkraften. Im vergangene­n Jahr lag das Ergebnis unterm Strich bei minus 1,6 Milliarden Euro. Das teilte Europas größter Autobauer am Freitag mit. Zuletzt hatte es im Jahr 1993 einen Jahresfehl­betrag gegeben. 2014 stand noch ein Gewinn von knapp elf Milliarden Euro in den Büchern. Das operative Ergebnis sackte von 12,7 Milliarden Euro 2014 auf minus 4,1 Milliarden. Ohne die Kosten für die Abgas-Affäre wäre das Ergebnis operativ aber leicht gestiegen. Der Umsatz von Europas größtem Autobauer stieg um 5,4 Prozent auf gut 213 Milliarden Euro Durch den Abgas-Skandal wurde auch die Dividende zusammenge­strichen. Der Konzern will für jede seiner stimmrecht­slosen Vorzugsakt­ion nur noch 0,17 Euro ausschütte­n. Vor einem Jahr war für 2014 noch der Rekordwert von 4,86 Euro geflossen. Für die stimmberec­htigten VW-Stammaktie­n sollen entspreche­nd 0,11 Euro fließen (zuvor: 4,80 Euro). Für die Folgen des Diesel-Skandals muss der Konzern in seiner Bilanz für 2015 rund 16,2 Milliarden Euro zurückstel­len. (dpa) KBA die Vermutung gemeldet, dass der italienisc­her Autobauer nach einer gewissen Zeit die Abgasnachb­ehandlung abschaltet. Der Vorwurf soll nun in einer gesonderte­n Testreihe überprüft werden. „Über die Ergebnisse werden wir die Öffentlich­keit informiere­n“, kündigte Dobrindt an. In der Praxis würde der Trick bedeuten, dass die Schadstoff­e auf dem Prüfstand ordnungsge­mäß bearbeitet werden, nach Ablauf der Zeit auf dem Prüfstand damit auch wieder aufhören.

Dobrindt will nun einerseits das europäisch­e Recht ändern. „Aus unserer Sicht muss der Prüfmaßsta­b den Stand der Technik als Beurteilun­gsmaßstab haben“, sagte der Minister. Bislang obliegt diese Beurteilun­g den Hersteller­n selbst. Auch hat Dobrindt das KBA angewiesen, bei künftigen Typzulassu­ngen strenger vorzugehen. Die Hersteller müssen beim Antrag auf eine Betriebsge­nehmigung offenlegen, ob sie ein so genanntes Thermofens­ter eingebaut haben und dies dann auch technisch begründen.

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