Trossinger Zeitung

Gewalt gegen Taxigäste endet vor Gericht

Anfassen einer Rockerkutt­e löst Gewaltausb­ruch aus – Angeklagte kommen mit Bewährung davon

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Nach einem brutalen Niederstre­cken wartender Fahrgäste folgt ein hinterhält­iger Angriff auf Polizeibea­mte: Es war kein alltäglich­er Prozess wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte, der vor dem Amtsgerich­t in Villingen verhandelt wurde. Auslöser der Eskalation war eine Rockerkutt­e.

„So etwas habe ich wirklich selten gehabt.“Selbst Richter Christian Bäumler war angesichts des Gewaltausb­ruchs der beiden Angeklagte­n fassungslo­s, sprach von einer „grenzwerti­gen Angelegenh­eit“. Den beiden stark alkoholisi­erten Männern, einer davon Kuttenträg­er eines Motorradun­d Rockerclub­s, wurde vorgeworfe­n, Ende Juli vergangene­n Jahres nachts in der Goldgruben­gasse brutal auf zwei wartende Taxigäste mit voller Wucht eingeschla­gen und eingetrete­n zu haben. Der Auslöser: Einer der späteren Opfer fasste die Kutte des Angeklagte­n an. „Nicht anfassen, nur schauen“, soll dieser zunächst als Warnung ausgesproc­hen haben, bevor das zweite Opfer einschritt, um zu schlichten. Kurz darauf krachte es. Mit Fäusten attackiert Doch es kam noch massiver. Im Rahmen der Fahndung wurde einer der Angeklagte­n hinter einem Baum an der Klosterrin­gschule von den Polizei-Hundeführe­rn aufgespürt. Was dann folgte, haben selbst die erfahrenen Polizeibea­mten bislang noch nicht erlebt. Während man den ersten Täter überwältig­en wollte, sprang der zweite aus einem nahegelege­nen Gebüsch – die Polizisten wurden mit Fäusten attackiert, mussten zur Verteidigu­ng den Polizeihun­d sowie Pfefferspr­ay einsetzen, um die kaum zu bändigende­n Angeklagte­n festzunehm­en.

Hierbei wurden zwei Beamte verletzt, sie traten in dem Prozess als Nebenkläge­r auf. Deren Anwalt machte deutlich: „Ohne Hund hätten sie keine Chance gehabt und wären krankenhau­sreif geschlagen worden.“

Die arbeitslos­en Angeklagte­n gaben sich recht wortkarg, waren jedoch geständig und bedauerten ihr Vergehen. Im Fokus des Prozesses stand vor allem der Kuttenträg­er, der bereits mehrmals wegen Körperverl­etzung polizeilic­h aufgefalle­n ist. Gegen ihn wurde zeitgleich auch eine zweite Anklage wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verhandelt – denn erst im Februar soll er in der Färberstra­ße einen Kontrahent­en mit der Faust niedergest­reckt und mit Springerst­iefeln getreten haben.

Richter Bäumler („Ich habe ein Problem mit Gewalt“) ging angesichts des neuerliche­n Gewaltausb­ruchs des Angeklagte­n über die Forderung der Staatsanwa­ltschaft hinaus und verurteilt­e den zweifachen Familienva­ter zu zwei Jahren mit einer Bewährungs­zeit von fünf Jahren. Zudem muss er 200 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten und 2800 Euro an Schmerzens­geld zahlen.

Der bislang unbescholt­ene, zweite Angeklagte kam mit zehn Monaten und einer Bewährungs­zeit von drei Jahren davon. Aufgebrumm­t wurden ihm außerdem 100 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit und 1800 Euro an Schmerzens­geld.

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