Ganz einfach: Jeder soll wissen, was er da trinkt
1516: Bayerische Herzöge erlassen die älteste Lebensmittel-Vorschrift der Welt
Heilkräutern, etwa Wermut, sowie zu bewußtseinsverändernden Drogen (Bilsenkraut, Tollkirsche) zur Verstärkung der Rauschwirkung. Wen wundert's, dass dabei manchem die Bierlaune vergangen sein mag. Von einem „wohl bekomm's" konnte jedenfalls kaum die Rede sein. So manches Gebräu stellte eine echte gesundheitliche Gefährdung dar. Gelegentlich konnte ein Maß zuviel sogar eine ernste Vergiftung nach sich ziehen oder tödlich wirken.
Bereits im Jahre 1156 hatte Kaiser Barbarossa in der Augsburger Rechtsverordnung „Justitia civitatis Augustensis" hinsichtlich der Bierqualität angemahnt: „Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er bestraft werden. Überdies soll das Bier vernichtet werden."
Für Ulm ist ebenfalls schon vor dem offiziellen Reinheitsgebot von 1516 eine entsprechende Bierordnung bekannt. Bereits im Jahre 1486 hatte man die Qualität des Bieres mit den Worten beklagt: wenn „die Biersieder ohne alle Ordnung sieden und das Bier nicht vergären lassen, so entstehen Krankheiten unter den Leuten“.
Daraufhin erließ der Rat die Verordnung, dass Bier nichts anderes enthalten dürfe als Wasser, Gerstenmalz und Hopfen. Auch der bayerische Herzog Albrecht IV wollte wissen, was er trank, und bestimmte 1487, dass jeder Münchner Brauer zur Bierherstellung lediglich Gerste, Hopfen und Wasser verwenden dürfe.
Sechs Jahre später wurde dieses Gesetz für ganz Niederbayern übernommen. So war die Idee im Grunde genommen nicht mehr neu, als schließlich die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. das berühmt gewordene Reinheitsgebot für die Region Nieder- und Oberbayern erließen.
Es gilt als die älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift Deutschlands. Der entscheidende Satz lautete: ,Wir wollen auch sonderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten Märckthen / un auff dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stückh / dann allain Gersten / Hopffen / un Wasser genomen un geprauche solle werdn."