Trossinger Zeitung

Ministeriu­m sieht im Gefängnis keine Versäumnis­se

Nach Selbsttötu­ng eines Untersuchu­ngshäftlin­gs in Ravensburg wird auf getroffene Vorsichtsm­aßnahmen verwiesen

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RAVENSBURG (lsw) - Nach dem Suizid eines 53-Jährigen in der Untersuchu­ngshaft in Ravensburg geht das Justizmini­sterium nicht von Versäumnis­sen im Umgang mit dem Gefangenen aus. Es gebe keine Anhaltspun­kte dafür, dass im konkreten Fall nicht sämtliche zum Selbstschu­tz des Mannes gebotenen Maßnahmen unternomme­n wurden, teilte ein Sprecher am Donnerstag in Stuttgart mit.

Die Obduktion hatte bestätigt, dass der Gefangene, der Anfang Juli mutmaßlich seine thailändis­che Ehefrau und die beiden 14 und 18 Jahre alten Stieftöcht­er getötet hatte, durch Erhängen erstickt ist. „Wir gehen von Suizid aus“, sagte Oberstaats­anwalt Wolfgang Angster.

Der Mann war am Mittwoch von Mitgefange­nen in seiner Zelle an einem Bettlaken erhängt auf der Toilette gefunden worden. Es gebe keine Anhaltspun­kte für ein Fremdversc­hulden, sagte der Oberstaats­anwalt. Die Toilette ist nach Angaben der JVA-Leitung vom übrigen Haftraum getrennt und hat ein Fenster. Zum Schutz des Gefangenen vor sich selbst und vor Mithäftlin­gen seien Sicherungs­maßnahmen angeordnet worden. Deswegen sei er mit zwei weiteren Gefangenen gemeinsam untergebra­cht gewesen. Tagsüber habe er Montagearb­eiten ausgeführt.

Der Mann sei sozial, psychologi­sch und medizinisc­h betreut worden. Weitere Schutzmaßn­ahmen wie die Verlegung in einen besonders gesicherte­n Haftraum seien schon aus Rechtsgrün­den nicht geboten gewesen, teilte der stellvertr­etende Leiter der JVA, Bernhard Locher, am Donnerstag mit. Nach Lochers Angaben hatte ein Mitgefange­ner den 53-Jährigen im Juli in der JVA angegriffe­n und im Gesicht verletzt. Schon sieben Fälle in diesem Jahr In Gefängniss­en kommt es immer wieder zu Selbsttötu­ngen. Das sei trotz aller Vorkehrung­en nie vollständi­g auszuschli­eßen, teilte das Justizmini­sterium mit. Die Zahl der Fälle schwankt stark. So gab es 2011 in Baden-Württember­g einen Fall, 2012 neun. 2015 kam es zu sieben Selbsttötu­ngen. Im laufenden Jahr gab es bislang sieben Fälle im Südwesten.

Nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft steht nun auch das Ermittlung­sverfahren wegen der Tötung von Ehefrau und Stieftöcht­ern vor dem Ende. Da es keine Zweifel an der Täterschaf­t des Mannes gebe, werde es wohl mit einer sogenannte­n Abschlussv­erfügung beendet.

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FOTO: DAVID WEINERT Das Tor der Justizvoll­zugsanstal­t Ravensburg: Die Anstaltsle­itung hat nach dem Suizid eines Häftlings mitgeteilt, dieser sei im Gefängnis sozial, psychologi­sch und medizinisc­h betreut worden.

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