Ministerium sieht im Gefängnis keine Versäumnisse
Nach Selbsttötung eines Untersuchungshäftlings in Ravensburg wird auf getroffene Vorsichtsmaßnahmen verwiesen
RAVENSBURG (lsw) - Nach dem Suizid eines 53-Jährigen in der Untersuchungshaft in Ravensburg geht das Justizministerium nicht von Versäumnissen im Umgang mit dem Gefangenen aus. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass im konkreten Fall nicht sämtliche zum Selbstschutz des Mannes gebotenen Maßnahmen unternommen wurden, teilte ein Sprecher am Donnerstag in Stuttgart mit.
Die Obduktion hatte bestätigt, dass der Gefangene, der Anfang Juli mutmaßlich seine thailändische Ehefrau und die beiden 14 und 18 Jahre alten Stieftöchter getötet hatte, durch Erhängen erstickt ist. „Wir gehen von Suizid aus“, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Angster.
Der Mann war am Mittwoch von Mitgefangenen in seiner Zelle an einem Bettlaken erhängt auf der Toilette gefunden worden. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden, sagte der Oberstaatsanwalt. Die Toilette ist nach Angaben der JVA-Leitung vom übrigen Haftraum getrennt und hat ein Fenster. Zum Schutz des Gefangenen vor sich selbst und vor Mithäftlingen seien Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Deswegen sei er mit zwei weiteren Gefangenen gemeinsam untergebracht gewesen. Tagsüber habe er Montagearbeiten ausgeführt.
Der Mann sei sozial, psychologisch und medizinisch betreut worden. Weitere Schutzmaßnahmen wie die Verlegung in einen besonders gesicherten Haftraum seien schon aus Rechtsgründen nicht geboten gewesen, teilte der stellvertretende Leiter der JVA, Bernhard Locher, am Donnerstag mit. Nach Lochers Angaben hatte ein Mitgefangener den 53-Jährigen im Juli in der JVA angegriffen und im Gesicht verletzt. Schon sieben Fälle in diesem Jahr In Gefängnissen kommt es immer wieder zu Selbsttötungen. Das sei trotz aller Vorkehrungen nie vollständig auszuschließen, teilte das Justizministerium mit. Die Zahl der Fälle schwankt stark. So gab es 2011 in Baden-Württemberg einen Fall, 2012 neun. 2015 kam es zu sieben Selbsttötungen. Im laufenden Jahr gab es bislang sieben Fälle im Südwesten.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft steht nun auch das Ermittlungsverfahren wegen der Tötung von Ehefrau und Stieftöchtern vor dem Ende. Da es keine Zweifel an der Täterschaft des Mannes gebe, werde es wohl mit einer sogenannten Abschlussverfügung beendet.