Trossinger Zeitung

Toleranzge­bot hat Grenzen

- Von Tobias Schmidt

Zwei Wochen lang wurde über den Bann oder NichtBann der Vollversch­leierung gestritten, als liege darin die Antwort auf den Terror von Ansbach und Würzburg und die enorme Herausford­erung bei der Integratio­n Hunderttau­sender Flüchtling­e.

Die Unions-Wahlkämpfe­r aus Berlin und Mecklenbur­g-Vorpommern schürten mit ihrem Feldzug noch die Sorge vor dem Vormarsch des fundamenta­len Islamismus. SPD-Kollegen mockierten sich, wer die Burka verbiete, müsse auch das Nikolaus-Kostüm verbannen, und bagatellis­ierten so den frauenvera­chtenden Charakter des Vollschlei­ers.

Burka und Niqab sind Ausdruck einer vormoderne­n Gesellscha­ft, in der Männer ihre Frauen beherrsche­n. Ein Vollverbot wäre aber nicht nur mit hoher Wahrschein­lichkeit am Bundesverf­assungsger­icht gescheiter­t. Durch ein Vollverbot würde der deutsche Staat selbst versuchen, den Frauen vorzuschre­iben, wie sie sich in der Öffentlich­keit zu zeigen haben. Wer Frauen helfen will, den Vollschlei­er abzuwerfen, muss ihnen Brücken in die Gesellscha­ft bauen.

Richtig ist aber auch: Das Toleranzge­bot hat Grenzen. Vor Gericht, auf Ämtern, in Kitas, Schulen oder im öffentlich­en Dienst muss jeder sein Gesicht zeigen, hat der Sehschlitz nichts zu suchen. Wenn dafür Regeln gefunden werden, ist das die richtige Antwort auf ein komplizier­tes Thema – das mit der Inneren Sicherheit allerdings nichts zu tun hat. politik@schwaebisc­he.de

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