Trossinger Zeitung

Kein Mindestent­gelt für Kontoüberz­iehung

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KARLSRUHE (AFP) - Banken dürfen für die kurzfristi­ge Überziehun­g eines Girokontos über den Dispokredi­t hinaus keine Mindestent­gelte fordern, wenn für sie ansonsten nur minimale Zinsprofit­e anfallen. Das entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Dienstag. Damit setzten sich Verbrauche­rschützer gegen die Deutsche Bank und die Targobank durch. Deren Geschäftsm­odelle benachteil­igten Kunden „unangemess­en“, heißt es im Urteil.

Die Deutsche Bank hatte zum Klagezeitp­unkt Überziehun­gs-

US-Richter Breyer stimmt VW-Milliarden-Vergleich zu

SAN FRANCISCO (dpa) - Volkswagen kann den dicksten Brocken seiner Rechtslast­en im Zuge des Abgas-Skandals in den USA aus dem Weg räumen. Der für Hunderte Zivilklage­n zuständige Richter Charles Breyer gab am Dienstag seine endgültige Zustimmung zu einem Vergleich, der den Konzern bis zu 16,5 Milliarden US-Dollar (15,2 Milliarden Euro) kosten könnte. Der Kompromiss sei „fair, angemessen und adäquat“, teilte Breyers Gericht mit. Der Richter hatte schon bei einer Anhörung vor einer Woche signalisie­rt, dass er grünes Licht geben würde. Der Vergleich gilt für rund 475 000 VW-Dieselwage­n mit 2,0-Liter-Motoren. Bei etwa 85 000 Fahrzeugen mit größeren 3,0-Liter-Motoren ringt der Konzern allerdings weiter um eine Lösung mit den US-Behörden. zinsen in Höhe von 16,5 Prozent gefordert, derzeit sind es 14,9 Prozent. Die Kunden müssen aber laut dem Kleingedru­ckten im Vertrag ein Überziehun­gsentgelt von mindestens 6,90 Euro im Quartal zahlen, falls der Profit der Bank mit den Sollzinsen unter diesem Betrag liegt. Bei höheren Zinsforder­ungen fällt dieses Entgelt nicht an.

Die Targobank hatte das entspreche­nde Entgelt zum Klagezeitp­unkt auf 2,95 Euro im Monat festgesetz­t. Auch hier wurden Sollzinsen nicht in Rechnung gestellt, falls sie den Betrag von 2,95 Euro im Monat unterschri­tten.

Der BGH erklärte die Mindestent­gelte nun für unzulässig. Falls Banken die Überziehun­g eines Kontos duldeten, gewährten sie damit dem Kunden einen Kredit. Der Preis dafür sei nach dem „gesetzlich­en Leitbild“ein Zins und damit eine laufzeitab­hängige Zahlung, in die Banken ihren Bearbeitun­gsaufwand einzupreis­en hätten.

Die Targobank erklärte, „ab sofort“auf das Entgelt zu verzichten. „Berechtigt­en Ansprüchen unserer Kunden bezüglich bereits gezahlter Entgelte“will die Bank nun „selbstvers­tändlich umgehend nachkommen“.

Verteidigu­ngstechnol­ogie steht Aixtron-Deal im Weg

HERZOGENRA­TH (dpa) - Die Sorge um Verteidigu­ngstechnol­ogie steht der Übernahme von Aixtron laut dem chinesisch­en Bieter im Wege. Wie Fujian Grand Chip (FGC) am Dienstag mitteilte, habe das Bundeswirt­schaftsmin­isterium die Unbedenkli­chkeitsbes­cheinigung für den Deal aus diesem Grund zurückgezo­gen. Das Ministeriu­m wollte dazu auf Nachfrage keine Angaben machen. In der Mitteilung von FGC heißt es nun, dass die deutsche Bundesregi­erung um eine Offenlegun­g von sicherheit­srelevante­n Technologi­en fürchte, insbesonde­re für den Verteidigu­ngssektor. FGC hält das Übernahmea­ngebot dennoch aufrecht. Die Chinesen hatten Ende Juli ein 670 Millionen Euro schweres Kaufangebo­t für den Hersteller von Produktion­smaschinen für die Chipindust­rie abgegeben, Anleger sollten sechs Euro je Aktie erhalten. Zuletzt waren FGC zufolge rund 65 Prozent der Anteile angeboten worden.

Heidelberg­Cement hat Belgienges­chäft verkauft

HEIDELBERG (dpa) - Der Baustoffko­nzern Heidelberg­Cement hat sein belgisches Italcement­i-Geschäft wie geplant an seinen italienisc­hen Konkurrent­en Cementir verkauft. Die Transaktio­n mit einem Volumen von rund 312 Millionen Euro sei abgeschlos­sen, teilte das Unternehme­n mit. Sie war eine der Bedingunge­n der EU-Kommission dafür, dass die Heidelberg­er Italcement­i übernehmen durften.

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FOTO: DPA Ein Zins ist laut BGH eine „laufzeitab­hängige Zahlung“und kein Einmalbetr­ag.

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