Vatikan verbietet Ausstreuen von Totenasche in der Natur
Neue Regeln zur Feuerbestattung für Katholiken
ROM (epd/KNA) - Die katholische Weltkirche verbietet das Ausstreuen der Asche von Toten in der freien Natur sowie auf See und auch die Aufbewahrung in Wohnräumen. Stattdessen müsse die Asche an „einem heiligen Ort“aufbewahrt werden, etwa auf Friedhöfen oder in Kirchen. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Dokument der vatikanischen Glaubenskongregation hervor.
Die Kirche argumentiert, wenn die Asche verstreut werde, fehle den Angehörigen wie bei einer anonymen Bestattung auf dem Friedhof ein spezifischer Ort der Trauer. Die Kirche sehe diese Entwicklung mit Sorge und habe grundlegende Vorbehalte gegen diese Bestattungsformen.
Das Dokument trägt den Titel „Ad resurgendum cum Christo – Über die Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung“. Glaubenspräfekt Kardinal Gerhard Ludwig Müller stellte es vor. Es trage der Tatsache Rechnung, dass die Feuerbestattung mittlerweile stark nachgefragt werde und sich auch neue Ideen verbreiteten, „die dem Glauben der Kirche widersprechen“. Um „Zweideutigkeiten pantheistischer, naturalistischer oder nihilistischer Färbung zu vermeiden“, ist es dem Dokument zufolge auch nicht gestattet, die Asche in „Erinnerungsgegenständen, Schmuckstücken oder anderen Objekten aufzubewahren“. Denn für ein solches Vorgehen könnten nicht die hygienischen, sozialen oder ökonomischen Gründe angeführt werden, die einer von der Kirche nicht geförderten, aber gebilligten Feuerbestattung zugrundeliegen.
Bis 1963 war katholischen Christen nach kirchlichem Recht die Feuerbestattung untersagt. Heute ist die Feuerbestattung erlaubt, wenn dadurch der christliche Glaube nicht geleugnet werden soll, heißt es in einem von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Erwachsenenkatechismus.
Verboten werden sollen auch kirchliche Trauerfeiern, falls sich die Verstorbenen zu Lebzeiten „aus Gründen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, für die Feuerbestattung und das Ausstreuen der Asche in der Natur entschieden“haben.