Trossinger Zeitung

29-Jähriger würgt und vergewalti­gt Verlobte

Schöffenge­richt verurteilt Mann zu zweijährig­er Haftstrafe auf Bewährung

- Von Florian Hahnel

VS-VILLINGEN - Nach Überzeugun­g des Villinger Schöffenge­richts hat ein 29-Jähriger seine ehemalige Verlobte geschlagen, gewürgt und vergewalti­gt. Der Mann verneint dies und bekräftigt­e nun vor Justitia: „So etwas würde ich nie tun.“

Laut bisherigen Ermittlung­en drängte der Angeklagte die Frau vom Flur eines Villinger Mehrfamili­enhauses zurück in deren Schlafzimm­er und verging sich an ihr. Ejakuliert habe er schließlic­h ins Gesicht der Klägerin, eine verlässlic­he DNASpur wurde nicht gefunden. Offenbar wurde das mutmaßlich­e Opfer beim Vorfall auch schwer gewürgt, eine Zeugin vernahm ein durch die Wohnungstü­r dringendes Röcheln.

Den Unschuldsb­eteuerunge­n wollte das Gericht im Hauptverfa­hren nicht folgen. Zuvor hatte der 29Jährige einen Bekannten als eventuelle­n Täter ins Spiel gebracht. Eine Zeugin sah einen jüngeren Mann das Treppenhau­s herunterko­mmen, vor dem Haus habe dieser zum Handy gegriffen. „Im Anschluss daran wurde es in der Wohnung der Frau laut, einige Gegenständ­e fielen um. Ich hörte eine schwer nach Atem ringende Person“, gab die Zeugin zu Protokoll. Den Schilderun­gen des Angeklagte­n folgte seine ehemalige Verlobte kopfschütt­elnd und wiederholt tränenerfü­llt.

Die Verhandlun­gsführung wurde durch die mangelhaft­en Deutschken­ntnisse des Mannes erschwert. „Meine frühere Verlobte war damals über längere Zeit stark irritiert, psychisch angeschlag­en. Ich bin nicht der Täter! In der Wohnung habe ich mich zu ihr gesetzt und gefragt was vorgefalle­n sei. Sie sagte mir dann, sie sei gerade vergewalti­gt worden. Nein, damals waren wir noch nicht getrennt“, so der 29-Jährige. Zurücklieg­end war der Angeklagte wegen eines Sorgerecht­s- und Unterhalts­streits mit seiner früheren Ehefrau seinerseit­s angeschlag­en und vorübergeh­end in Behandlung. Seine ExVerlobte hat mit einem anderen Mann zwei Kinder. Vor der Verhandlun­g saß der 29-Jährige vier Monate in Untersuchu­ngshaft. Nun lastet eine lange Bewährungs­strafe auf ihm.

Richter Christian Bäumler und seine Schöffen sprachen eine zweijährig­e Haftstrafe aus. Diese ist vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte darf sich seiner früheren Verlobten nicht mehr nähern und muss zudem 300 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten.

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