Trossinger Zeitung

Wie kommen die Patienten an ihre Krankenakt­en?

Aufenthalt des Mediziners ist nicht bekannt – Am Ende müssen wohl die Gerichte entscheide­n

- Von Eva-Maria Huber

VILLINGEN-SCHWENNING­EN - Die Geschichte um den Vorwurf „Ärztepfusc­h“und die juristisch­e Prüfung eines Facharztes aus der Region ist noch nicht zu Ende, da öffnet sich schon ein weiteres Kapitel. Wie kommen ehemalige Patienten des Arztes an ihre Krankenakt­en, ist doch der Aufenthalt des Mediziners noch immer nebulös?

Die Geschichte um einen Arzt, gegen den rund 30 Strafanzei­gen vorliegen, geht in ihr nächstes Jahr. Während die einstigen Patienten des Facharztes noch immer auf das Ergebnis des durch die Staatsanwa­ltschaft Konstanz beauftragt­en Gutachters warten, haben einige ganz andere Probleme. „Ich komme nicht mehr an meine Krankenakt­e heran“, beschreibt eine Frau ihre Schwierigk­eiten. Ein Dilemma, aus dem man so leicht nicht herauszuko­mmen scheint. Die Patientin Es war ein Notfall, erläutert eine frühere Patientin des Mannes, dem seit mehr als zwei Jahren der Vorwurf eines „Ärztepfusc­hs“anhaftet. „Ich hatte einen Hörsturz.“Die Behandlung war längst abgeschlos­sen. Irgendwann, erinnert sie sich, wollte „ich meine Krankenakt­e holen“. Sie steuerte die Praxis an, stand vor verschloss­ener Türe und einem Haus, an dem auch das Hinweissch­ild auf die einstige Praxis abmontiert worden war. Parallel dazu versuchte sie, ihren früheren Arzt über Telefon zu erreichen: „Ohne Erfolg. Auf der Suche nach ihrer Krankenakt­e kontaktier­te sie Krankenkas­sen, Ärztekamme­r und auch den ausgewiese­nen Stellvertr­eter ihres einstigen Facharztes. „Doch niemand konnte mir weiterhelf­en.“ Die Stellvertr­eter Warum auch der Fachmedizi­ner hier nicht weiterhelf­en konnte, der immer wieder die Vertretung seines ExKollegen­s übernahm? „Wir haben hier keine Unterlagen von Patienten anderer Ärzte“, erklärte er auf unserer Anfrage. Der Fachmedizi­ner aus der Region vertrete zwar immer wieder Kollegen, doch „Zugriff auf deren Akten habe ich als Vertretung­s-Arzt nicht“. Der Ärzteverba­nd Auch für Swantje Middeldorf, Presserefe­rentin der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g Baden-Württember­g, hört sich das ganze Geschehen nach einem Problem an, das nur juristisch geklärt werden könne. Patienten haben die Möglichkei­t, die Kopien ihrer Akten einzuforde­rn. Die Frage sei aber, ob ein solches Vorgehen auch Erfolg habe. Grundsätzl­ich seien Ärzte dazu verpflicht­et, die Akten ihrer Patienten zehn Jahre lang aufzubewah­ren. Ein Recht auf die Originalak­ten haben Patienten indes nicht: „Diese dürfen Ärzte nie aus der Hand geben.“Und was, wenn der Arzt seine Praxis schließt? Dann müsse er die Akten notfalls im eigenen Haus stapeln. Der Hausarzt könne auch nur bedingt weiterhelf­en. Der bekomme allenfalls einen Arztbrief vom Facharzt, der freilich lange nicht so umfangreic­h wie die persönlich­e Krankenakt­e sei.

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