Wie kommen die Patienten an ihre Krankenakten?
Aufenthalt des Mediziners ist nicht bekannt – Am Ende müssen wohl die Gerichte entscheiden
VILLINGEN-SCHWENNINGEN - Die Geschichte um den Vorwurf „Ärztepfusch“und die juristische Prüfung eines Facharztes aus der Region ist noch nicht zu Ende, da öffnet sich schon ein weiteres Kapitel. Wie kommen ehemalige Patienten des Arztes an ihre Krankenakten, ist doch der Aufenthalt des Mediziners noch immer nebulös?
Die Geschichte um einen Arzt, gegen den rund 30 Strafanzeigen vorliegen, geht in ihr nächstes Jahr. Während die einstigen Patienten des Facharztes noch immer auf das Ergebnis des durch die Staatsanwaltschaft Konstanz beauftragten Gutachters warten, haben einige ganz andere Probleme. „Ich komme nicht mehr an meine Krankenakte heran“, beschreibt eine Frau ihre Schwierigkeiten. Ein Dilemma, aus dem man so leicht nicht herauszukommen scheint. Die Patientin Es war ein Notfall, erläutert eine frühere Patientin des Mannes, dem seit mehr als zwei Jahren der Vorwurf eines „Ärztepfuschs“anhaftet. „Ich hatte einen Hörsturz.“Die Behandlung war längst abgeschlossen. Irgendwann, erinnert sie sich, wollte „ich meine Krankenakte holen“. Sie steuerte die Praxis an, stand vor verschlossener Türe und einem Haus, an dem auch das Hinweisschild auf die einstige Praxis abmontiert worden war. Parallel dazu versuchte sie, ihren früheren Arzt über Telefon zu erreichen: „Ohne Erfolg. Auf der Suche nach ihrer Krankenakte kontaktierte sie Krankenkassen, Ärztekammer und auch den ausgewiesenen Stellvertreter ihres einstigen Facharztes. „Doch niemand konnte mir weiterhelfen.“ Die Stellvertreter Warum auch der Fachmediziner hier nicht weiterhelfen konnte, der immer wieder die Vertretung seines ExKollegens übernahm? „Wir haben hier keine Unterlagen von Patienten anderer Ärzte“, erklärte er auf unserer Anfrage. Der Fachmediziner aus der Region vertrete zwar immer wieder Kollegen, doch „Zugriff auf deren Akten habe ich als Vertretungs-Arzt nicht“. Der Ärzteverband Auch für Swantje Middeldorf, Pressereferentin der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, hört sich das ganze Geschehen nach einem Problem an, das nur juristisch geklärt werden könne. Patienten haben die Möglichkeit, die Kopien ihrer Akten einzufordern. Die Frage sei aber, ob ein solches Vorgehen auch Erfolg habe. Grundsätzlich seien Ärzte dazu verpflichtet, die Akten ihrer Patienten zehn Jahre lang aufzubewahren. Ein Recht auf die Originalakten haben Patienten indes nicht: „Diese dürfen Ärzte nie aus der Hand geben.“Und was, wenn der Arzt seine Praxis schließt? Dann müsse er die Akten notfalls im eigenen Haus stapeln. Der Hausarzt könne auch nur bedingt weiterhelfen. Der bekomme allenfalls einen Arztbrief vom Facharzt, der freilich lange nicht so umfangreich wie die persönliche Krankenakte sei.